In Hamburg gibt es das Volksbegehren „Hamburg soll Grundeinkommen testen“. Das oberste Gerichts des Bundeslandes, das Hamburgische Verfassungsgericht, hat die Initiative nun gestoppt und das Volksbegehren als unzulässig eingestuft. Damit wird Hamburg nicht Modellstadt für das bedingungslose Grundeinkommen. Zur Erklärung: Das bedingungslose Grundeinkommen steht im Gegensatz zu dem an Bedingungen geknüpfte Grundeinkommen, wie etwa das Bürgergeld. Das Bürgergeld verlangt beispielsweise Hilfebedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit, Arbeitsbereitschaft.
Einzelheiten erklärt nachfolgender Beitrag.
Verfassungsgericht Hamburg kippt Volksbegehren zum Grundeinkommen
Das Hamburgische Verfassungsgericht ist auf Antrag des Hamburgischen Senats tätig geworden. Dieser hatte beantragt, das Volksbegehren zu untersagen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Vorschlag der Initiative nicht klar genug gefasst sei. Er wahre nicht die Anforderungen, die sich aus dem “Demokratieprinzip zum Schutz der Freiheit der Stimmberechtigten ergeben.”. Die von der Initiative vorgeschlagenen Regelungen seien widersprüchlich und auch lückenhaft. So sei es den Abstimmenden nicht ausreichend möglich, die Vor- und Nachteile der angestrebten Regelung zum bedingungslosen Grundeinkommen abzuschätzen und die Folgen des Vorhabens zu überblicken.
Initiative zum bedingungslosem Grundeinkommen
Was wollte die Volksinitiative “Hamburg soll Grundeinkommen testen” mit ihrem Volksbegehren bezwecken? Im Jahre 2020 hatte sie mehr als 10.000 Unterschriften zusammengetragen. Sie wollte erreichen, dass die Stadt Hamburg einen Modellversuch durchführt und 2.000 Menschen monatlich für einen Zeitraum von 3 Jahren ca. 1.100 Euro auszahlt. Diese würde – im Vergleich zum Bürgergeld – dem Regelsatz und den Kosten der Unterkunft entsprechen. Dies sollte ein wissenschaftlicher Versuch sein. Es sollten die Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit von unterschiedlichen Möglichkeiten des Grundeinkommens wissenschaftlich untersucht werden. Die Kosten wurden mit 40 Millionen Euro veranschlagt.
Bund, nicht Länder, für ein bedingungsloses Grundeinkommen zuständig
Der Hamburgische Senat war gegen die Initiative und reichte eine Klage beim Verfassungsgericht ein. Er argumentierte, die finanzielle Grundsicherung falle in die Zuständigkeit des Bundes nicht der Länder oder eines Landes.
Das es auch viele Menschen gibt, die im gesamten Bundesgebiet für ein bedingungsloses Grundeinkommen sind, könnte auf Bundesebene ein Modellversuch gestartet werden. Im Verfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht ging es nur um die Frage, ob Hamburg das Modell testen darf und soll.
Unterschied bedingungsloses Grundeinkommen und Bürgergeld
Auch beim Bürgergeld handelt es sich um ein Grundeinkommen, dass der Existenzsicherung dient. Es ist allerdings nicht bedingungslos, sondern im Gegenteil, an Bedingungen geknüpft. Diese sind in erster Linie die Hilfebedürftigkeit. Ein bedingungsloses Grundeinkommen soll an jeden Bürger gezahlt werden, egal ob arm oder reich, ob Arzt oder Hilfsarbeiter, ob Rentner oder Arbeitsloser.
Das Bürgergeld hat zudem weitere Voraussetzungen. Diese sind neben der skizzierten Hilfebedürftigkeit u.a. die Erwerbsfähigkeit und die Bereitschaft, an Vermittlungsbemühungen um eine Arbeitsstelle mitzuwirken.