Sofern Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, ist es möglich, Bürgergeld zu erhalten, sofern Sie zumindest die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind, jedoch noch nicht das Rentenalter erreicht haben, dann sind Sie hier genau richtig.
- Ihr Wohnort ist in Deutschland und sie haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie verfügen über die Möglichkeit, mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten zu können.
- Sie oder jemand anderes Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Hilfebedürftig
Wenn das Einkommen deiner Familie unterhalb des Existenzminimums liegt und du nicht in der Lage bist, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu finanzieren, gelten Sie als hilfebedürftig. I
Erwerbsfähig
Als erwerbsfähig gilt eine Person, wenn sie ohne Einschränkungen durch Krankheiten oder Behinderungen in der Lage ist, eine Tätigkeit aufzunehmen.
nicht erwerbsfähig
Selbst Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, haben Anspruch auf das Bürgergeld, sofern sie mit einer Person zusammenleben, die diese Voraussetzungen erfüllt und ebenfalls leistungsberechtigt ist.
Antrag stellen
Sie haben die Möglichkeit, Bürgergeld bei Ihrem zuständigen Jobcenter zu beantragen. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter: Bürgergeldantrag.
Einkommen und Vermögen
Es wird nur bedürftigen Personen das Bürgergeld ausgezahlt. Aus diesem Grund müssen Sie zuerst Ihr eigenes Vermögen einsetzen, bevor Sie finanzielle Unterstützung erhalten können. Sollten Sie Einkommen oder verwertbares Vermögen besitzen, so sind Sie dazu verpflichtet, in erster Linie Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, sofern die Freibeträge überschritten werden.
Einkommen
All Ihre Bezüge in Form von Geld, die Sie erhalten zählt zum Einkommen. Hierunter fallen unter anderem:
- Ihr Gehalt
- Ihr Honorar
- Ihre Provisionen
- Ihre Zinsen
- Ihre Dividenden
- Ihre Mieteinnahmen
- Ihre Einnahmen aus selbstständiger Arbeit
- Ihre Pensionen
- Ihre Unterhaltszahlungen
Vom Einkommen zieht Ihr Jobcenter unter anderem Freibeträge (Absetzbeträge) und Ausgaben ab.
Vermögen
Ihr Vermögen umfasst sämtliche Besitztümer, die in Geldwert ausgedrückt werden können. Dazu zählen unter anderem:
- Barmittel,
- Sparkonten,
- Sparbriefe,
- Wertpapiere,
- Sachgüter wie Autos oder Schmuckstücke,
- Kapitallebensversicherungen sowie
- Immobilien wie Häuser oder Eigentumswohnungen.
Das Jobcenter berücksichtigt bei Ihrer Vermögensprüfung sowohl Ihr eigenes nutzbares Vermögen als auch das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Als “verwertbar” gilt das Vermögen, das zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden kann.
Wenn Sie das Bürgergeld zum ersten Mal beantragen, wird Ihr Vermögen nur dann in Betracht gezogen, wenn es von erheblicher Größe ist. Diese Anfangszeit wird auch als Karenzzeit bezeichnet. Wenn Sie während dieser Zeit für einen oder mehrere volle Monate kein Bürgergeld erhalten haben, wird die Karenzzeit um diese Monate verlängert.
Wenn die Gesamtsumme des Vermögens folgende Beträge übersteigt, spricht man von einem erheblichen Vermögen:
- 40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person in der Bedarfsgemeinschaft und
- 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Nach der Karenzzeit wird bei Vermögen ein Absetzbetrag berücksichtigt. Dieser liegt bei 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft und sollte beachtet werden.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.