Bildung und Schule sind teuer, auch in Deutschland. Doch wer Bürgergeld bezieht, kann für seine Kinder mit Extra Geld zum Schulstart 2023 /2024 rechnen. Die Schulkosten müssen nicht vom monatlichen Regelsatz gezahlt werden. Das Jobcenter zahlt Extra Geld zum Schuljahresbeginn – und danach! In unserem Artikel erfahren Sie alle Einzelheiten zu den Kostenerstattungen vom Jobcenter für ihre Schulkinder hinsichtlich der Schulkosten.
Bürgergeld: Geld für Schulbildung und Schulbedarf gibt es zusätzlich zum Regelsatz
Das müssen Eltern nicht aus dem allgemeinen Bürgergeld Regelsatz zahlen: Schulstifte, Anspitzer, Schulranzen bzw. Schultornister, Schulhefte, Schulbücher, Turnbeutel und auch nicht das Ticket für den Schulbus. Hier hilft das Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Jobcenters. Anders wäre der Schulstart oder das Schuljahr auch gar nicht machbar. Denn nach Berechnungen und vieler Institutionen müssen zum Schulanfang ca 1000 Euro für den Schulstart von den Eltern ausgegeben werden. Allein mit dem regulärem Bürgergeld, also dem Bürgergeld Regelsatz, wäre diese Summe nicht zu Schultern.
116 Euro als Pauschale zum Schulstart bzw. Start des Schuljahres
Zu Beginn des Schuljahres gibt es eine pauschale Geldzahlung von 116 Euro für den persönlichen Schulbedarf eines jeden Schülers. Dieses Geld ist für Schulhefte, Etui, Schulranzen und ähnliches gedacht. Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres gibt es dann noch einmal 58 Euro als Pauschale für den Schulbedarf. Insgesamt stehen also für ein Schuljahr 174 Euro für den persönlichen Schulbedarf zur Verfügung. Es muss kein Nachweis über die tatsächliche Verwendung des Geldes geführt werden. Das Jobcenter verlangt also beispielsweise keine Quittungen für den Kauf von Schulheften, Stiften, Malblöcken und dergleichen. Allerdings muss eine Schulbescheinigung vorgelegt werden. Das Jobcenter will wissen, welche Schule das Kind besucht.
Geld für Klassenfahrten, Schulbusse und Nachhilfe: wie viel zahlt das Jobcenter
Über die Schulbedarfspauschale hinaus zahlt das Jobcenter weiteres Geld an Eltern von Schulkindern. So werden folgenden Ausgaben übernommen:
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Schulausflüge und auch für mehrtägige Klassenfahrten. Hierfür muss einfach eine Schulbescheinigung über die Kosten beim Jobcenter eingereicht werden.
Kosten für Schulbus oder öffentliche Verkehrsmittel
Die Kosten für den Schulbus oder den öffentlichen Bus oder die Bahn zur Schule werden ebenfalls vom Jobcenter übernommen. Es sei denn, der Schulträger stellt die Tickets kostenlos für die Schulkinder zur Verfügung. Es muss ein Nachweis über die Kosten beim Jobcenter eingereicht werden.
Lernförderung (Nachhilfe)
Das Jobcenter übernimmt auch die Kosten für eine Nachhilfe bzw. Lernförderung, soweit diese nicht kostenlos von der Schule zur Verfügung gestellt wird. Für die Lernförderung ist es nicht notwendig, dass die Versetzung oder der Abschluss gefährdet ist. Es reicht, wenn die Lernförderung geeignet und erforderlich zum Erreichen der wesentlichen Lernziele nach den schulrechtlichen Bestimmungen ist. Die Kosten müssen allerdings angemessen sein.
15 Euro Pauschale
Über die Kosten hinaus, die für die Schule anfallen, zahlt das Jobcenter auch eine monatliche Pauschale von 15 Euro für Freizeitaktivitäten in der Gemeinschaft. Das gilt für Kinder unter 18 Jahren, die auch tatsächlich am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilnehmen . Dies kann z. B. ein Gitarrenkurs in der Musikschule oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein sein.
Geld für die Schule nicht nur für Bezieher von Bürgergeld
Die oben aufgeführten Leistungen erhalten nicht nur Bezieher von Bürgergeld. Der Anspruch auf das zusätzliche Geld für die Schuele haben auch Eltern, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen. Auch werd Sozialhilfe oder Asylberber Leistungen erhält, kann den Anspruch auf Schulbedarf für seine Kinder geltend machen. Der Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe kann bei der örtlichen Gemeindeverwaltung oder der Kreisverwaltung gestellt werden.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Extra-Geld für Schulkinder
Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
Zu Beginn eines Schuljahres erhalten Eltern Extra Geld für Kinder, die zur Schule gehen. Es gibt Geld in Form einer Schulstarter-Pauschale im August und im Februar.
Darüber hinaus zahlt das Jobcenter auch für Klassenfahrten, Nachhilfe und den Schulbus.
Diese Leistungen zur Bildung und Teilhabe erhalten nicht nur Bezieher von Bürgergeld, sonder auch Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag.