Bürgergeld: Neue Rechte – was sich zum 1. Juli 2023 ändert!

Bürgergeld: Neue Rechte - was sich zum 1. Juli 2023 ändert!
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Das Bürgergeld wurde am Anfang 2023 in Deutschland eingeführt. Es hat einige Verbesserungen für Bezieher von Hartz IV Leistungen gebracht. Zum 1. Juli 2023 gibt es weitere Neuerungen beim Bürgergeld. Die zweite Stufe der Bürgergeld-Reform tritt in Kraft. Es gibt mehr Geld und weitere Verbesserungen. Wir zeigen die Bürgergeld Änderungen zum 1. 7. 2023 in diesem Artikel im Detail.

Mehr Hilfe bei Ausbildung oder Umschulung

Bezieher von Bürgergeld, die eine Ausbildung oder Umschulung absolvieren möchten, erhalten bessere und intensivere Unterstützung mit den Mitteln des Bürgergeld Gesetzes.

Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld

Diejenigen Leistungsberechtigten, die eine Weiterbildung mit Abschluss beginnen, erhalten für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen Weiterbildungsprämien.

Außerdem wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt.

Ein Berufsabschluss kann zudem jetzt  auch in drei statt in zwei Jahren nachgeholt werden. Bürgergeld Bezieher können somit zwischen mehr Ausbildungsberufen wählen.

Weiterbildungsbonus: Weiterbildungen ohne Berufsabschluss gefördert

Förderung vom Jobcenter gibt es auch für Weiterbildungen, die nicht mit einem Berufsabschluss enden und länger als acht Wochen dauern. Hier wird ein Weiterbildungsbonus in Höhe von  monatlich 75 Euro gezahlt.

Mehr Zeit zum Lernen

Die gesetzliche Bürgergeld Neuregelung räumt außerdem die Möglichkeit ein, mehr Zeit zum Lernen zu erhalten. Wer eine berufliche Weiterbildung macht, hat nun drei Monate lang Anspruch auf das höhere Arbeitslosengeld nach dem SGB III.

Und diejenigen, die Grundkompetenzen wie bessere Lese-, Mathe- oder auch IT-Kenntnisse erwerben möchten, kann diese leichter nachholen.

Einkommensfreibetrag für Erwerbstätige verbessert

Ab dem 1. Juli 2023 verbessert sich der Freibetrag für alle Erwerbstätigen. So gilt: von dem Teil des  Einkommens, der zwischen 520 und 1000 Euro liegt,  dürfen 30 Prozent  behalten werden. Das bedeutet eine Erhöhung des Erwerbstätigenfreibetrags um bis zu 48 Euro. Bisher galt für diesen Lohnsektor nur der Freibetrag von 20 Prozent.

Freibeträge für Schüler und Studenten verbessert

Junge Menschen dürfen Einkommen aus Jobs für Schüler oder Studierende bzw. aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijobgrenze von 520 Euro ohne Anrechnung behalten.

Die gleiche Regelung gilt beim Bundesfreiwilligendienst und beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ).

Diese Neuregelung gilt ebenfalls in der dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung.

Schüler können ihr Einkommen aus Ferienjobs sogar vollständig behalten.

Ehrenamtliche haben pro Jahr einen Freibetrag ohne Anrechnung von bis zu 3.000 Euro hinsichtlich ihrer Aufwandsentschädigung.

Kooperationsplan löst Eingliederungsvereinbarung ab

Ab dem 1. Juli 2023 löst der Kooperationsplan schrittweise bis Ende 2023 die formale Eingliederungsvereinbarung ab.

Bei dem Kooperationsplan handelt es sich um den viel zitieren „roten Faden“ für die Arbeitssuche. Es wird ein Plan erarbeitet, mit dem der  Bürgergeld Bezieher in die Arbeitswelt integriert werden soll. Diesen Kooperationsplan erarbeiten Bürgergeld-Bezieher und Jobcenter-Integrationsfachkraft gemeinsam.

Für den Fall, dass es bei der Erarbeitung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Leistungsbezieher und Jobcenter kommt, kann ein neues Schlichtungsverfahren vor Ort durchgeführt werden. Es wird eingeleitet, wenn es der Leistungsberechtigt oder das Jobcenter verlangt. Während des Schlichtungsverfahrens sind Leistungsminderungen bzw. Sanktionen ausgeschlossen. Im Kooperationsplan ist keine Rechtsfolgenbelehrung enthalten – das war bei der Eingliederungsvereinbarung anders.

Es müssen nicht alle Eingliederungsvereinbarungen ad hoc zum 1. 7. 2023 umgestellt werden; dies kann nach und nach innerhalb der zweiten Jahreshälfte 2023 geschehen.

Coaching

Bürgergeld Bezieher können ein ganzheitliches Coaching bzw. eine Betreuung in Anspruch nehmen, wenn sich dies als erforderlich herausstellt. Dieses Coaching bzw. diese Betreuung kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend durchgeführt werden.

Bürgergeld auch bei medizinischer Reha

Bei einer medizinischen Reha muss ab dem 1. 7. 2023 kein Übergangsgeld mehr beantragt werden. Der Anspruch auf Bürgergeld besteht fort. Ein Stück Bürokratie weniger

Mutterschaftsgeld ist kein Einkommen

Mutterschaftsgeld wird zukünftig beim Bürgergeld nicht mehr als Einkommen angerechnet.

Erbschaften zählen nicht zum Einkommen

 Auch Erbschaften gelten nicht mehr als Einkommen, sondern zählen  als Vermögen. Es kann somit mehr Geld von der Erbschaft behalten werden.

Kein höherer Regelsatz

Was nicht zum 1. Juli 2023 geändert wird, ist die Höhe des Regelsatzes. Eine Erhöhung des Regelsatzes kommt nicht. Er wird nicht auf 750 Euro erhöht und es gibt auch keinen Solidaritätszuschalg von 100 Euro. Hier hat die Regierung nicht auf die Apelle der Wohlfahrtsverbände gehört! Der Bürgergeld Regelsatz bleibt unverändert und gleicht die Inflation nicht aus.

Zusammenfassung zu Bürgergeld Änderungen zum 1. 7. 2023

Das wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Zum 1. Juli 2023 wird der Einkommensfreibetrag für Erwerbstätige angehoben. So dürfen von Lohn oder Gehalt, das zwischen 520 und 1000 Euro brutto liegt, 30 Prozent anrechnungsfrei behalten werden.
  • Die Situation von Schülern, Studenten und ehrenamtlich tätigen Menschen wird verbessert.
  • Der Kooperationsplan wird eingeführt und ersetzt die Eingliederungsvereinbarung.
  • Der Bürgergeld Regelsatz wird nicht erhöht, obwohl von Wohlfahrtsverbänden gefordert.

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