Mit dem Bürgergeld ist im SGB II (Bürgergeld Gesetz) eine Karenzzeit hinsichtlich der Wohnungskosten eingeführt worden. Geregelt ist die Karenzzeit für die Wohnung in § 22 SGB II. Sie beträgt ein Jahr und besagt, dass die Kosten für die Wohnung vom Jobcenter in dem Jahr der Karenzzeit in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Es kommt also nicht darauf an, ob sie angemessen sind oder nicht.
Prüft das Jobcenter also die Angemessenheit der Wohnungskosten nicht? Wir erklären in nachfolgendem Artikel,welche Folgen unangemessene Wohnungskosten auch schon während der Karenzzeit haben.
Jobcenter hat Pflicht zur Prüfung und Information
Während der Karenzzeit wird die Miete auch dann vom Jobcenter übernommen, wenn sie unangemessen ist. Das gilt jedoch nicht für die Heizkosten.
Die Karenzzeit bedeutet nicht, dass das Jobcenter keine Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Wohnung vornimmt. Das Jobcenter ist zu einer Prüfung der Angemessenheit der Miete verpflichtet Stellt das Jobcenter fest, dass die Kosten der Wohnung, also die Miete, unangemessen hoch ist, so muss es den Bürgergeld Bezieher darüber informieren. Konsequenzen hat diese Information jedoch nicht, jedenfalls nicht unmittelbar.
Informationspflicht des Jobcenter über unangemessene Aufwendungen für Miete und Nebenkosten
Stellt das Jobcenter fest, dass die Kosten für die Unterkunft, soweit sie die Miete und Nebenkosten betreffen, unangemessen hoch sind, muss des den Bezieher von Bürgergeld hierüber informieren. Es erfolgt dabei jedoch noch keine Aufforderung zur Kostensenkung (sogenanntes Kostensenkungsverfahren). Denn es besteht im ersten Jahr des Bürgergeld Bezugs keine Pflicht, die Wohnungskosten zu senken, wenn sie unangemessen hoch sind.
Keine Karenzzeit für Heizkosten
Für die Heizkosten gibt es keine Karenzzeit. Diese müssen schon vom ersten Tag der Bewilligung von Bürgergeld angemessen sein. Sonst werden sie nicht in voller Höhe übernommen. Stellt das Jobcenter fest, dass die Heizkosten unangemessen hoch sind, wird es den Bürgergeld Bezieher hierüber informieren und zur Kostensenkung auffordern.
Bewilligungsbescheid enthält Hinweis zur Karenzzeit und Angemessenheit der Wohnung
Mit dem Bürgergeld Bewilligungsbescheid wird der Antragsteller und Leistungsbezieher zum einen über die Karenzzeit und über die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft informiert. Das gilt jedoch nur dann, wenn die Kosten nicht angemessen sind. Andernfalls werden sie einfach ohne weiteren Hinweis übernommen.
Ist die Miete unangemessen hoch, so informiert das Jobcenter bereits jetzt über die Vorgehensweise nach Ablauf der Karenzzeit. So können sich die Bezieher von Bürgergeld bereits darauf einstellen und möglicherweise jetzt schon Maßnahmen zur Kostensenkung treffen. Zu denken ist an eine Untervermietung oder auch an einen Umzug in eine günstigere Wohnung.
Hinsichtlich der Heizkosten muss im Falle einer Unangemessenheit allerdings sofort gehandelt werden, da, wie gesagt, keine Karenzzeit vorgesehen ist. Sie müssen sofort gesenkt werden.
Problem Umzug
Zieht die Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft um und war der Umzug nicht erforderlich und erhöhen sich nach diesem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, so gilt folgendes: Es wird nur der bisherige Bedarf anerkannt, also nur das, was in der alten, günstigeren Wohnung gezahlt und vom Jobcenter übernommen worden ist.
Was geschieht nach Ablauf der Karenzzeit für die Wohnung?
In dem Fall, dass die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, also unangemessen hoch sind, muss das Jobcenter sie nach Ablauf der Karenzzeit als Bedarf so lange anerkennen und übernehmen, wie es dem Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen für die Wohnung oder Heizung zu senken. In aller Regel werden unangemessen Höhe Wohnungskosten aber nur für ein halbes Jahr übernommen. Dann erfolgt eine erneute Prüfung, ob eine Kostensenkung zumutbar ist oder nicht.
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.
Dann endlich mal bezahlbaren Wohnraum für Bürgergeld Bezieher! Die Mieten sind viel zu hoch für Bürgergeld Bezieher und man spricht immer noch von angemessene Mieten … unmöglich so was!