Der Bürgergeld Regelsatz wird 2025 voraussichtlich nicht erhöht. Unsere Tabelle zur Bürgergeld-Erhöhung 2025 zeigt, wie viel Geld Erwachsene, Kinder und Jugendliche aber weiterhin zu erwarten haben.
Für Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, sind es alles andere als gute Nachrichten: Die Bundesregierung will das Bürgergeld 2025 nicht erhöhen. Bundessozialminister Hubertus Heil erklärte zur genauen genaue Höhe des neuen Regelsatzes 2025, dass aufgrund der gesunkenen Inflationsrate der Anpassungsmechanismus beim Bürgergeld 2025 nicht zu einer sogenannten Nullrunde führen werden. verkündete. Eine entsprechende Rechtsverordnung befindet sich zur Abstimmung im Bundeskabinett passiert. Alle wichtigen Fragen und Antworten zur ausbleibenden Bürgergeld Erhöhung 2025 im Überblick.
Bürgergeld-Erhöhung für 2025: Bei so viel Geld stagniert die Regelleistung
Das Bundesarbeitsministerium hat erklärt, dass und warum es 2025 nicht zu einer Bürgergeld Erhöhung kommen wird.
Die Bundesregierung ermittelt und berechnet die Höhe des Bürgergeldes aufgrund eines gesetzlichen Anpassungsmechanismus. Die Inflationsdaten des vergangenen und laufenden Jahres spielen dabei eine entscheidende Rolle. Es werden zudem die notwendigen Kosten für den Lebensunterhalt untersucht, die benötigt werden, um das Grundbedürfnis einer einzelnen Person oder einer Familie zu befriedigen.
Regelsatz Vergleich 2024 und 2025
Personengruppe | Regelsatz 2025 | Regelsatz 2024 |
Alleinstehend | 563 Euro | 563 Euro |
Jugendliche (15-18 Jahre) | 471 Euro | 471 Euro |
Kinder (7-14 Jahre) | 390 Euro | 390 Euro |
Kinder (bis 6 Jahre) | 357 Euro | 357 Euro |
Eine alleinstehende Person erhält 2025 weiterhin 563 Euro als Bürgergeld Regelsatz. Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre erhalten 471 Euro. Für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden 390 Euro gezahlt. Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres werden 357 Euro ausgezahlt.
Warum soll der Regelsatz des Bürgergeldes zum Jahr 2025 nicht steigen?
Die Bundesregierung muss den Regelsatz für das Bürgergeld in jedem Jahr an die Entwicklung der Preise anpassen. Die Anpassung des Bürgergeldes erfolgt in zwei Schritten:
Die Basisfortschreibung: Der Regelbedarf wird anhand der Entwicklung aktueller Preise und der Nettolöhne und -gehälter bestimmt.
Die ergänzende Fortschreibung: Der so ermittelte Regelbedarf wird dann zusätzlich anhand aktueller Preisentwicklungen fortgeschrieben. Dabei wird die Veränderungsrate des Preisindex’ im zweiten Quartal des laufenden Jahres ermittelt und die einzelnen Werte des laufenden Jahres denen des Vorjahres gegenübergestellt. So soll die Inflation besser und schneller berücksichtigt werden können.
Die Berechnung für 2025 hat ergeben, dass eine Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes nicht in Frage kommt. An sich müsste er nach der Berechnungsmethode gesenkt werden. Aufgrund einer Bestandsschutzklausel im Gesetz ist das jedoch nicht möglich
Kritik am Bürgergeld-Regelsatz 2025: 831 Euro gefordert
Viele Wohlfahrtsverbände kritisieren die Nicht-Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes 2025 stark. Allen voran übt der Paritätische Wohlfahrtsverband Kritik. Er hat selbst gerechnet und verlangt einen “armutsfesten” Regelsatz von 831 Euro im Monat. Nur so könnten die Bezieher von Bürgergeld wirksam vor Armut geschützt werden.
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.