Wie über 5 Millionen Bezieher von Bürgergeld bereits am letzten Bankarbeitstag des alten Jahres (Bürgergeld Auszahlung Januar 2025) feststellen mussten, gibt es beim Bürgergeld 2025 keine Erhöhung, sondern eine Nullrunde. Diese war bereits seit Monaten von Bundesarbeitsminister Heil angekündigt worden.
Dass eine Nullrunde beim Bürgergeld aber quasi eine Kürzung darstellt, wird von Regierungsseite nicht deutlich herausgearbeitet. Denn: auch 2025 ist die Inflation präsent. Die Kaufkraft der Leistungsbezieher ist 2025 niedriger als im vergangenen Jahr.
Einzelheiten und Hintergründe zur „faktischen Kürzung“ beim Bürgergeld 2025 lesen Sie hier in unserem Beitrag!
Keine Bürgergeld Erhöhung ist Kürzung – aufgrund Inflation
Die ausbleibende Erhöhung beim Bürgegeld 2025 ist an sich ein faktische Kürzung – aufgrund der anhaltenden Inflation!
Der Bürgergeld Regelsatz ist 2025 nicht angehoben worden, es gab keine Bürgergeld Erhöhung. Hintergrund ist die Bürgergeld Regelbedarfsstufen Fortschreibungsverordnung 2025.
Nach dem ihr zugrunde liegenden Regelsatz Anpassungsmechanismus war keine Anhebung des Bürgergeld Regelsatzes im Jahr 2025 möglich.
Die laufende Inflation ist bei dieser Rechtsverordnung allerdings nicht mitberücksichtigt worden. Wohlfahrtsverbände fordern seit langem eine Anpassung der Regelsatz-Ermittlungs- und Anpassungsgrundsätze.
Bürgergeld Erhöhung 2026 bleibt wohl auch aus
Auch im Jahr 2026 wird es voraussichtlich keine Erhöhung beim Bürgergeld Regelsatz geben. Das hat Bundesarbeitsminister Heil prognostiziert, und der Voraussetzung, dass es bei der Inflationsrate von unter 2 Prozent bleibt. Dieses Ziel bei der Teuerungsrate will die Europäische Zentralbank erreichen. Steigt die Inflation also nicht über 2 Prozent, wird auch zum 1. Januar 2026 keine Bürgergeld Erhöhung kommen.
Wie hoch ist der aktuelle Regelsatz – differenziert nach Bedarfsgruppen
Der Bürgergeld Regelsatz 2025 entspricht somit dem von 2024. Und auch 2026 wird es – wenn die Voraussetzungen hinsichtlich der Teuerungsrate eintreten – keine Änderung geben.
Hier die Bürgergeld Regelsätze 2025 nach Bedarfsgruppen: Bürgergeld Regelsatz
Existenzminimum lässt keinen Spielraum
Die Art und Weise, also die mathematische Berechnung der Anpassung der Bürgergeld Regelsätze, wird von Wohlfahrtsorganisationen schon seit längerer Zeit kritisiert. Es wird beanstandet, dass die Inflation nicht zeitnah genug berücksichtigt wird. Schließlich geht es beim Bürgergeld um das Existenzminimum. Bei der Berechnung dürfen deshalb keine Fehler passieren. Gleiches gilt auch für die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Die dortigen Regelsätze sind mit denen des Bürgergeldes deckungsgleich, wie auch bei der allgemeinen Sozialhilfe.
Beispielsweise ist aus Sicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ein Regelsatz von 813 Euro angemessen – ohne Stromkosten!
Quelle
Bürgergeld Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 2025
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.