Nunmehr ist die Katze aus dem Sack: die FDP will eine Kürzung beim Bürgergeld, um 2,5 Prozent bis 3,5 Prozent. Was die Kürzung beim Bürgergeld bedeuten würde, welche Einschnitte für Empfänger kommen könnten und wie hoch der neue Bürgergeld Regelsatz 2025 sein würden, erklären wir in nachfolgendem Beitrag. Aber ganz wichtig: wir gehen der Frage nach, ob eine Kürzung des Bürgergeld Regelsatzes überhaupt rechtlich zulässig ist!
Bürgergeld zu hoch – Kürzung muss kommen?!?
Kommt es zu einer Bürgergeld Kürzung am 1. Januar 2025? Wenn es nach der FDP geht: ja!
Rund um das Bürgergeld wird heftig diskutiert. Diejenigen, denen das Bürgergeld ein Dorn im Auge ist, sagen, der Regelsatz sei zu hoch, es müsse eine Kürzung geben. Besonders die FDP engagiert sich und spricht sich dafür aus, den Bürgergeld Regelsatz zu drücken, und zwar um 14 bis 20 Euro – das verlange der Rückgang der Inflation. Der Bundesjustizminister, Marco Buschmann (FDP) erklärt gegen über der Neuen Osnabrücker Zeitung hierzu folgendes: „Die geltende Rechtslage verbietet Absenkungen. … Verfassungsrechtlich zulässig wäre es aber, das entsprechende Gesetz zu ändern.“ Weiter sagt er:. „Ich glaube, dass unsere Gesellschaft viel Solidarität zeigt.“ Ein zu hoher Regelsatz sei ungerecht, vor allem in einer Zeit, in der das öffentliche Geld knapp sei.
Bundesarbeitsministerium gegen Absenkung des Bürgergeld Regelsatzes
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte demgegenüber erklärt, die Politik habe keinen Kürzungsspielraum, weil es für Bürgergeld-Empfänger eine „gesetzliche Besitzschutzregelung“ gebe.
So sieht der neue Bürgergeld Regelsatz nach FDP Vorstellungen
Eine Absenkung des Bürgergeld Regelsatzes um 2,5 – 3,5 Prozent fordert die FDP, und zwar schnellstmöglich.
Wie hoch der Bürgergeld Regelsatz dann wäre, haben wir in nachfolgender Tabelle zusammengestellt. Wir sind vom Durchschnittswert von 3 Prozent Absenkung ausgegangen.
Tabelle: Regelsatz Kürzung 2025 (FDP – Forderung)
Bürgergeld Regelsatz-Stufe | Aktueller Bürgergeld Regelsatz 2024 | Bürgergeld Regelsatz um 3 % gekürzt (nach FDP-Forderung) |
Alleinstehende | 563 Euro | 546 Euro |
Paar je Partner | 506 Euro | 490 Euro |
Jugendliche von 14-17 Jahre | 471 Euro | 456 Euro |
Kind von 6 bis 13 Jahre | 390 Euro | 378 Euro |
Kind von 0 bis 5 Jahre | 357 Euro | 346 Euro |
Hintergrund: so viel gibt die Regierung für das Bürgergeld aus
Vor 2 Jahren wurden in Deutschland ca. 42 Milliarden Euro für Bürgergeld ausgegeben, im letzten Jahr waren es 6 Milliarden weniger. Der Staat hat hier wenig Ermessensspielraum, denn das Bürgergeld muss ein menschenwürdiges Existenzminimum für all diejenigen Menschen sichern, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht decken können. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Für das Jahr kommenden Jahr 2025 sollen 5 Milliarden Euro weniger für das Bürgergeld ausgegeben werden als im laufenden Jahr.
Wie kann das Bürgergeld gekürzt werden?
Um das Bürgergeld zu kürzen, müsste die gesetzliche Berechnungsgrundlage geändert werden. Das geht nur durch ein Gesetz. Es musste eine Mehrheit im Bundestag gefunden werden. Angesichts des Widerstandes von SPD und Grünen dürfte das nicht erfolgsversprechend sein.
Die Berechnung der neuen Bürgergeld-Sätze 2025 erfolgt per Regelsatz-Fortschreibung mittels Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums.
Ergibt sich danach, dass der gegenwärtige Bürgergeld Regelsatz zu hoch ist, so wäre dennoch keine Kürzung des Bürgergeld Satzes möglich. Aufgrund der gesetzlichen Besitzschutzregelung würde der Bürgergeld Regelsatz dann auf aktuellem Niveau fortgeschrieben werden. Faktisch würde das eine Nullrunde für die Bürgergeld Erhöhung 2025 bedeuten.
Eine solche Nullrunde wird auch vom Bundesarbeitsministerium erwartet.