Stromkosten im Bürgergeld: Forderung nach Änderung
Aktuell müssen Bürgergeld-Empfänger Stromkosten aus dem Regelsatz bestreiten, was angesichts steigender Preise der Stromkosten problematisch ist. Sozialverbände und “Die Linke” fordern, dass Jobcenter ab 2025 Stromkosten zusätzlich zum Regelsatz übernehmen.
Der Verein Für soziales Leben e.V. unterstützt diese Initiative.
Im Gegensatz zu Heizkosten werden Stromkosten bisher nicht separat gezahlt, was für viele Betroffene eine inakzeptable Situation darstellt.
Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergründe der Debatte um Stromkosten im Kontext des Bürgergeldes.
Haushalte können Stromkosten nur schwer aufbringen
Die Forderung der Sozialverbände: Stromkosten müssen aus dem Bürgergeld Regelsatz herausgenommen werden – sofort! Spätestens Anfang 2025!.
Besonders viele Familien mit Kiindern wissen sich angesichts sehr hoher Stromkosten nicht zu helfen.Das gilt nicht nur für Familien im Bürgergeld Bezug, sondern auch für Familien mit geringen Haushaltseinkommen, mag es auch etwas über der Grenze des Bürgergelds liegen.
Nachzahlungen aus der Strom-Jahresrechnung und andauernde Tariferhöhung treffen arme Menschen besonders hart. Es sind, wie gesagt: nicht nur Bürgergeld Bezieher, sondern auch Rentner mit geringer Rente, Menschen, die Grundsicherung im Alter oder allgemeine Sozialhilfe beziehen, Familien, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten.
Stromkosten müssen aus dem Regelsatz heraus
Die Forderung von Wohlfahrts- und Sozialverbänden ist eindeutig: die Stromkosten müssen aus dem Bürgergeld Regelsatz herausgenommen werden und wie Heizkosten zu den Kosten der Unterkunft gerechnet werden. Andernfalls sei das Existenzminimum gefährdet. Zumindest bis zu einem bestimmten Grenzwert müssten die Stromkosten aus dem Regelsatz genommen werden. Bezieher von Bürgergeld, die einen angemessen Stromverbrauch produzieren, dürften nicht bestraft werden.
Doch die Bundesregierung reagierte bisher auf diese Forderung nicht. Es sind keine Anzeichen dafür vorhanden, dass beabsichtigt ist, die Stromkosten zusätzlich zum Regelsatz vom Jobcenter bezahlen zu lassen.
Untragbar: Bürgergeld und Stromkosten
Das Problem Strom und Kosten ist nicht neu. Bereits vor vier Jahren hatten Wohlfahrtsverbände auf die mangelnde Berücksichtigung der Stromkosten beim Bürgergeld (seinerzeit Arbeitslosengeld II) hingewiesen. Und: das Problem verschärft sich von Tag zu Tag. Wir alle spüren die Inflation beim täglichen Einkauf, wir alle kennen die Situation bei den Stromkosten, den Tariferhöhungen und den Stromnachzahlungen.
Auch die Bürgergeld Erhöhung 2024 kann die laufenden Kosten für Strom nicht aufangen. Der Betrag, der für Strom im Regelsatz vorgesehen ist, ist geringer, als das, was bundesdurchschnittlich für Strom aufgewendet werden muss.
Stromsperren werden angedroht
Energiekonzerne drohen immer häufiger Stromsperren an. Und erst dann reagieren die Jobcenter, wenn ein Bezieher von Bürgergeld ein Darlehen hinsichtlich der Stromkosten beantragt. Der Redaktion ist der Fall einer Bezieherin von Bürgergeld bekannt, die mehr als 3 Monate warten musste, bevor das Jobcenter ein Darlehen hinsichtlich der Übernahme von Nachzahlungen aus einer Jahresrechnung Strom bewilligte. Für die Betroffene war der Zustand so niederdrückend und kräftezehrend, dass sie sich in eine stationäre psychiatrische Krankenhausbehandlung begeben musste. – Ein untragbarer Zustand der gesetzlichen Regelung!
Antrag zu den Stromkosten im Bundestag
Die Fraktion Die Linke forderte in einem Antrag (20/8723) eine Anpassung der Strombedarfe im Bürgergeld und in der Grundsicherung im Alter. Sie argumentiert wie folgt: Strom gehöre zu einem lebenswürdigen Leben dazu, der Betrag, der dafür im Regelsatz angesetzt ist, sei jedoch viel zu niedrig angesichts der drastisch gestiegenen Energiepreise.
„Diese Existenznöte und die Energiearmut müssen endlich abgestellt werden. Dafür müssen die Stromkosten in realistischer Höhe übernommen werden – orientiert am mittleren Verbrauch und mit Blick auf den Einzelfall.“ Auch Weiße Ware (zum Beispiel Waschmaschinen) müsse aus dem Regelsatz heraus genommen werden. Außerdem brauche es ein Recht auf eine unabhängige Energiesparberatung.
Die Linksfraktioen will, dass die Stromkosten bis zu einer „Nicht-Prüfungsgrenze“ in voller Höhe übernommen werden. Diese Nicht-Prüfungsgrenze soll einem Verbrauch der Obergrenze der Stufe E des Stromspiegels entsprechen, sodass die unteren 70 Prozent aller Haushalte erfasst würden. Die bisherigen Pauschalen sollen im Gegenzug aus den Regelbedarfen herausgenommen werden. Außerdem will sie, dass Stromschulden in voller Höhe auf Basis eines Darlehens übernommen werden und eine schnelle Schuldnerberatung angeboten wird.
Zusammenfasszung: Stromkosten aus Bürgergeld Regelsatz streichen
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Die Stromkosten sollen 2025 bzw. sofort aus dem Bürgergeld Regelsatz herausgenommen werden und zusätzlich vom Jobcenter bezahlt werden – das ist eine Forderung, für die sich viele Sozialverbände seit langem einsetzen.
- Die Stromkosten steigen, der Bürgergeld Regelsatzes 2025 wird aber nicht erhöht. Der für Strom im Regelsatz vorgesehene Betrag ist zu niedrig. Das hat das Vergleichsportal Vervox vor kurzem ausgerechnet.
- Die Fraktion die Linke hatte eine entsprechende Forderung zur Streichung der Stromkosten aus dem Regelsatz an die Bundesregierung gestellt.