Bürgergeld: aus dem Regelsatz auch für die Miete zahlen?! Untragbar!

Die Zahlung der Miete aus dem Bürgergeld-Regelsatz birgt erhebliche Risiken und kann die finanzielle Situation weiter verschärfen.

Miete aus dem Regelsatz zahlen? Ein nicht aktzeptabler Zustand beim Bürgergeld!
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Bürgergeld: Miete aus dem Regelsatz zahlen – Risiken und Alternativen

Das Bürgergeld, Nachfolger von Hartz IV, soll Bedürftige finanziell unterstützen. Ein häufiges Dilemma: Reicht der Regelsatz nicht aus, greifen manche auf diesen zurück, um die Miete zu bezahlen. Doch welche Konsequenzen hat dies? Dieser Artikel beleuchtet die Risiken dieser Praxis, erklärt die vorgesehene Verwendung des Regelsatzes und zeigt Alternativen auf, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Wohnsituation sichern können, ohne Ihre Grundversorgung zu gefährden.

Beim Essen sparen – Bürgergeld reicht nicht für die Miete

Wann muss die Miete z.T. aus dem Bürgergeld Regeldatz gezahlt werden?
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Die Miete müssen viele Bezieher von Bürgergeld aus dem Regelsatz ergänzen, weil das Jobcenter sie nicht in voller Höher übernimmt.

Im vergangenen Jahr mussten in vielen deutschen Großstädten Bürgergeld Bezieher den Mietzuschuss des Jobcenters aus ihrem Regelsatz aufstocken. Der Grund: das Jobcenter sah die Wohnung als unangemessen teuer an. In so einem Fall zahlt das Jobcenter nur die Summen, die der ortsüblichen Miete für „angemessene“ Wohnungen entsprechen.

Beispiel Hamburg: etwa jeder 8. Bürgergeld Haushalt musste im letzten Jahr aus dem Regelsatz für Miete und Heizen draufzahlen. Grund: das vom Jobcenter überwiesenen Geld reicht nicht aus. Die Wohnung war nicht angemessen.

Knapp 100 Euro zu wenig für Miete

Durchschnittlich waren es knapp 100 Euro, die den betroffenen Bürgergeld Beziehern für die Miete fehlten. Die Bürgergeld Bezieher haben dann 100 Euro weniger für Nahrung und sonstige Dinge zur Verfügung, die aus dem Regelsatz gezahlt werden müssen.

Gegenwärtig (2024) werden an alleinstehende Bürgergeld-Empfänger 563 Euro im Monat gezahlt. Die Mietkosten übernimmt das Jobcenter gesondert.

Mietkosten nur im Rahmen der Angemessenheit

Die Kosten der Unterkunft werden vom Jobcenter nur übernommen, wenn sie angemessen sind.  Die Höhe einer angemessenen Miete ist von Ort zu Ort, von Region zu Region, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

In Hamburg beispielsweise liegt die Angemessenheitsgrenze für die Bruttokaltmiete bei 573 Euro für einen Einpersonenhaushalt.

Nur in Ausnahmefällen zahlt das Jobcenter auch Mieten, die die Angemessenheitsgrenze überschreiten, etwa dann, wenn akut Obdachlosigkeit droht.

Ist die Miet zu hoch, führt das Jobcenter ein sog. Kostensenkungsverfahren durch.

Weitere Infos zur Übernahme von Mietkosten

Kosten der Unterkunft – Miete

Miete zu hoch

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