Bürgergeld: Erfolgreiche Klage gegen Jobcenter – Schritt-für-Schritt Anleitung & Expertentipps

Bürgergeld-Klage: Rechtsmittel gegen Jobcenter-Bescheide. Erfahren Sie, wie Sie vorgehen können, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tipps zu Klage und einstweiliger Anordnung.

Wie Widerspruch und Klage gegen den Bürgergeld Bescheid des Jobcenters funktionieren.
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Bürgergeld: Bescheid vom Jobcenter erhalten

Bürgergeld-Empfänger erhalten einen Bescheid vom Jobcenter, unabhängig davon, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde. Dieser wird als Bürgergeld-Bescheid oder SGB II Bescheid bezeichnet.

Unzufrieden mit der Entscheidung?

Bei Unstimmigkeiten mit dem Jobcenter-Bescheid stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:

  1. Widerspruch einlegen
  2. Klage erheben

Erfahren Sie in unserem Beitrag, wie Sie diese Möglichkeiten effektiv nutzen können, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire Entscheidung zu erwirken.

Rechtsmittel gegen Bürgergeld Bescheid

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Wie funktioniert das mit der Klage gegen den Bescheid des Jobcenters? Ist ein Widerspruch notwendig?

Das Jobcenter ist verpflichtet, einen schriftlichen Bescheid hinsichtlich eines Antrags auf Bürgergeld zu erlassen. Wenn das Jobcenter nicht zügig reagiert, kann es zu Notsituationen beim Antragsteller kommen. Dieser hat dann die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben oder dort eine einstweilige Anordnung zu vorläufigen Sicherung des Lebensunterhalts zu stellen. Das ist deshalb empfehlenswert, da ein normales Klageverfahren leicht 2 Jahre und länger dauern kann. Auch bei einem Ablehnungsbescheid kann der Bürgergeld-Antragsteller eine dieser (oder beide) Möglichkeiten wählen.

Widerspruch ist der Klage vorgeordnet

Bevor eine Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden kann, muss gegen den Bescheid des Jobcenters Widerspruch eingelegt werden. Dies ist innerhalb der Widerspruchsfrist möglich. Diese Beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheides. Der Widerspruch muss schriftlich eingelegt werden. Er kann auch mittels Niederschrift bei der Behörde eingelegt werden. Das Jobcenter muss dann Formulierungshilfe leisten.

Keine Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs

Der Widerspruch gegen einen Bescheid des Jobcenters hat keine aufschiebende Wirkung. Das steht in § 39 SGB II (Bürgergeld Gesetz).

Aufgrund des Widerspruchs erlässt das Jobcenter dann einen Widerspruchsbescheid. Zuvor muss es die Sachlage und Rechtlage noch einmal überprüfen.

Klage gegen Widerspruchsbescheid

Ist der Widerspruchsbescheid da und hat das Jobcenter nicht im Sinne des Antragstellers entschieden, so kann dieser nunmehr Klage beim Sozialgericht erheben. Dies muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids geschehen. Andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig.

Einstweilige Anordnung bei Notsituation

Droht eine Notsituation, so kann der Bürgergeld Antragsteller, wie oben erwähnt, einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen.

Rechtsanwalt ist ratsam

Vor dem Sozialgericht muss man sich nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dennoch sollte Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, wenn Sie nicht über dje erforderlichen Kenntnisse im Bereich Sozialrecht und Bürgergeld verfügen.  Die Kosten können im Wege der Beratungshilfe oder der Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen werden.

Quelle

Justiz NRW – Klage

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