Bürgergeld im Faktencheck: Alles, was Sie über die neue Grundsicherung wissen müssen

Das Bürgergeld löst Hartz IV ab und bringt wesentliche Neuerungen für Empfänger der Grundsicherung. Höhere Regelsätze und verbesserte Zuverdienstmöglichkeiten sollen die Situation der Betroffenen verbessern.

Faktencheck zum Bürgergeld - Fake News keine Chance
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Das Bürgergeld hat Anfang 2023 Hartz IV als Grundsicherung in Deutschland abgelöst. Diese Reform des Sozialsystems bringt wichtige Änderungen mit sich, die Millionen von Menschen betreffen. Von höheren Regelsätzen über verbesserte Zuverdienstmöglichkeiten bis hin zu neuen Regelungen beim Schonvermögen – das Bürgergeld soll Betroffene besser unterstützen und Anreize zur Arbeitsaufnahme schaffen. Doch was genau ändert sich und welche Auswirkungen hat die Reform? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Fakten rund um das neue Bürgergeld.

Der Faktencheck zum Bürgergeld

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Insbesondere von rechts außen werden Fake-News zum Bürgergeld verbreitet. Aber auch die “normale” rechte Politik verbreitet Halbwahrheiten.

Insbesondere von rechten Parteien werden ständig unvollständige Fakten und somit falsche Tatsachen in die politische und gesellschaftliche Diskussion eingebracht. Wer nun mitdiskutieren möchte, sollte sich mit den Fakten und Zahlen des Bürgergeldes befassen und sich dann zu Wort melden. Lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Bürgergeld.

Bürgergeld? Was ist das genau?

 Das Bürgergeld ist eine Transferleistung für Menschen, die trotz Arbeitsfähigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Rentner sind davon ausgeschlossen, da sie Grundsicherung erhalten. Es löste 2023 das Hartz-IV-System ab. Der Gesetzgeber wollte zudem eine Kommunikation auf Augenhöhe erreichen, weniger Druck aufbauen und die Vermögensgrenzen etwas lockern.

Höhe des Bürgergeld-Satzes

Der Bürgergeld Regelsatz beträgt derzeit 563 Euro pro Monat und orientiert sich an der Inflation. Zusätzlich werden Wohn- und Heizkosten sowie andere Leistungen gewährt. Zu erwähnen sind vor allem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, das Bildungs- und Teilhabepaket für die Kinder insbesondere für Schulbedarf und Mittagsverpflegung in Schule und Kita.

Finanzierung des Bürgergeldes

Finanziert wird das Bürgergeld aus Steuergeldern. Im laufenden Jahr 2024 sind im Bundeshaushalt 26,5 Milliarden Euro für das Bürgergeld und gut 11 Milliarden Euro für Heiz- und Wohnkosten vorgesehen

Arbeitsbereitschaft beim Bürgergeld

Es gibt ca. etwa 5,5 Millionen Bürgergeld Bezieher. 1,5 Millionen von ihnen sind nicht erwerbsfähig. Das sind Kinder und um Menschen mit körperlichen oder psychischen Krankheiten oder Behinderungen. 20 Prozent der ca. 4  Millionen verbleibenden Beziehern von Bürgergeld, die grundsätzlich arbeiten könnten, arbeiten auch. Sie beziehen das Bürgergeld aufstockend. Ihr Gehalt deckt den Lebensunterhalt nicht ab. Sehr viele Leistungsbezieher gehen zur Schule oder absolvieren eine sonstige Weiterbildung, pflegen Angehörige pflegen oder erziehen Kinder. Lediglich gut 1,6 Millionen Bürgergeld Empfänger gehen keiner Tätigkeit nach.

Arbeitsanreize sind ausreichend vorhanden

Die Behauptung, dass Bürgergeld Empfänger vom Arbeiten abhält, ist nicht pauschal zutreffend. Tatsächlich lohnt sich Arbeit finanziell, und es gibt keine Kündigungswelle ins Bürgergeld hinein.

Wirtschaftsforscher Andreas Peichl vom Münchner ifo-Institut erklärt hierzu:  „Die von manchen Politikern aufgestellte Behauptung, wer nur Sozialleistungen beziehe, bekomme netto mehr als ein Geringverdiener, ist schlicht falsch!“

 Allerdings ist der Lohnabstand in einigen Fällen nur gering, in den meisten Fällen aber erheblich.

Verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten

 Für Teilzeit arbeitende Bürgergeldempfänger lohnt sich ein Wechsel in die Vollzeit meistens. Der Lohnabstand ist gewachsen. Die Hinzuverdienstgrenzen sollen aber weiter angehoben werden, so der Plan der Bundesregierung.

Kein bedingungsloses Grundeinkommen

Anders als ein bedingungsloses Grundeinkommen zielt das Bürgergeld darauf ab, Hilfebedürftigkeit zu überwinden oder zu verringern. Es gibt klare Mitwirkungspflichten.

Gibt es beim Bürgergeld Sanktionen für Verweigerer?

Es gibt beim Bürgergeld sehr wohl Sanktionen. Sie heißen Leistungsminderungen. Beispiel: Lehnen Bezieher von Bürgergeld eine zumutbare Arbeit ab oder folgen sie einer Einladung des Jobcenters zu einer Besprechung nicht, kann ihnen der Regelsatz um zehn bis 30 Prozent gekürzt werden. Totalverweigerern kann der Regelsatz auch für zwei Monate vollständig gestrichen werden.

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