Bürgergeld im Faktencheck: Wichtige Informationen zur Grundsicherung

Das Bürgergeld ist eine staatliche Unterstützung für erwerbsfähige Menschen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Es wurde 2023 als Nachfolger von Hartz IV eingeführt und zeichnet sich durch weniger strenge Sanktionen sowie höhere Vermögensgrenzen aus. Hier sind einige wichtigen Fakten dazu.

Faktencheck zum Bürgergeld - Fake News keine Chance
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Aktuell wird das Bürgergeld in der öffentlichen Diskussion oft als endlos, oberflächlich und von Vorurteilen geprägt wahrgenommen. Kritiker behaupten, es belohne das Nichtstun und stelle ein Hindernis für Migranten dar, die in den deutschen Arbeitsmarkt eintreten möchten. In diesem Kontext möchte der Verein Für soziales Leben e.V. eine differenzierte Perspektive einnehmen und hat daher sein Redaktionsteam mit einem umfassenden Faktencheck beauftragt.

Der Faktencheck zum Bürgergeld

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Insbesondere von rechts außen werden Fake-News zum Bürgergeld verbreitet. Aber auch die “normale” rechte Politik verbreitet Halbwahrheiten.

Insbesondere von rechten Parteien werden ständig unvollständige Fakten und somit falsche Tatsachen in die politische und gesellschaftliche Diskussion eingebracht. Wer nun mitdiskutieren möchte, sollte sich mit den Fakten und Zahlen des Bürgergeldes befassen und sich dann zu Wort melden. Lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Bürgergeld.

Bürgergeld? Was ist das genau?

 Das Bürgergeld ist eine Transferleistung für Menschen, die trotz Arbeitsfähigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Rentner sind davon ausgeschlossen, da sie Grundsicherung erhalten. Es löste 2023 das Hartz-IV-System ab. Der Gesetzgeber wollte zudem eine Kommunikation auf Augenhöhe erreichen, weniger Druck aufbauen und die Vermögensgrenzen etwas lockern.

Höhe des Bürgergeld-Satzes

Der Bürgergeld Regelsatz beträgt derzeit 563 Euro pro Monat und orientiert sich an der Inflation. Zusätzlich werden Wohn- und Heizkosten sowie andere Leistungen gewährt. Zu erwähnen sind vor allem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, das Bildungs- und Teilhabepaket für die Kinder insbesondere für Schulbedarf und Mittagsverpflegung in Schule und Kita.

Finanzierung des Bürgergeldes

Finanziert wird das Bürgergeld aus Steuergeldern. Im laufenden Jahr 2024 sind im Bundeshaushalt 26,5 Milliarden Euro für das Bürgergeld und gut 11 Milliarden Euro für Heiz- und Wohnkosten vorgesehen

Arbeitsbereitschaft beim Bürgergeld

Es gibt ca. etwa 5,5 Millionen Bürgergeld Bezieher. 1,5 Millionen von ihnen sind nicht erwerbsfähig. Das sind Kinder und um Menschen mit körperlichen oder psychischen Krankheiten oder Behinderungen. 20 Prozent der ca. 4  Millionen verbleibenden Beziehern von Bürgergeld, die grundsätzlich arbeiten könnten, arbeiten auch. Sie beziehen das Bürgergeld aufstockend. Ihr Gehalt deckt den Lebensunterhalt nicht ab. Sehr viele Leistungsbezieher gehen zur Schule oder absolvieren eine sonstige Weiterbildung, pflegen Angehörige pflegen oder erziehen Kinder. Lediglich gut 1,6 Millionen Bürgergeld Empfänger gehen keiner Tätigkeit nach.

Arbeitsanreize sind ausreichend vorhanden

Die Behauptung, dass Bürgergeld Empfänger vom Arbeiten abhält, ist nicht pauschal zutreffend. Tatsächlich lohnt sich Arbeit finanziell, und es gibt keine Kündigungswelle ins Bürgergeld hinein.

Wirtschaftsforscher Andreas Peichl vom Münchner ifo-Institut erklärt hierzu:  „Die von manchen Politikern aufgestellte Behauptung, wer nur Sozialleistungen beziehe, bekomme netto mehr als ein Geringverdiener, ist schlicht falsch!“

 Allerdings ist der Lohnabstand in einigen Fällen nur gering, in den meisten Fällen aber erheblich.

Verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten

 Für Teilzeit arbeitende Bürgergeldempfänger lohnt sich ein Wechsel in die Vollzeit meistens. Der Lohnabstand ist gewachsen. Die Hinzuverdienstgrenzen sollen aber weiter angehoben werden, so der Plan der Bundesregierung.

Kein bedingungsloses Grundeinkommen

Anders als ein bedingungsloses Grundeinkommen zielt das Bürgergeld darauf ab, Hilfebedürftigkeit zu überwinden oder zu verringern. Es gibt klare Mitwirkungspflichten.

Gibt es beim Bürgergeld Sanktionen für Verweigerer?

Es gibt beim Bürgergeld sehr wohl Sanktionen. Sie heißen Leistungsminderungen. Beispiel: Lehnen Bezieher von Bürgergeld eine zumutbare Arbeit ab oder folgen sie einer Einladung des Jobcenters zu einer Besprechung nicht, kann ihnen der Regelsatz um zehn bis 30 Prozent gekürzt werden. Totalverweigerern kann der Regelsatz auch für zwei Monate vollständig gestrichen werden.

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