Das Bürgergeld-Gesetz ermöglicht einen automatisierten Datenabgleich zwischen Jobcenter und anderen Behörden, um Missbrauch von Leistungen zu verhindern. Dieser Abgleich erfolgt regelmäßig und überprüft, ob Bürgergeld-Empfänger unrechtmäßig Leistungen beziehen, indem Informationen aus verschiedenen Quellen gesammelt werden. Ziel ist es, nicht gemeldete Einkünfte oder Vermögenswerte aufzudecken. Der Prozess ist gesetzlich durch § 52 SGB II geregelt und dient der Sicherstellung, dass nur berechtigte Personen Bürgergeld erhalten
Datenkontrolle im SGB II: Rechtliche Grundlagen des § 52
Wie funktioniert der automatische Datenabgleich im Bereich Bürgergeld beim Jobcenter?
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. So hat auch der Gesetzgeber gedacht. Deshalb hat er dem Jobcenter die Möglichkeit gegeben, einen automatischen Datenabgleich mit anderen Behörden durchzuführen.
Es geht um die Fälle, in denen Leistungen zu Unrecht bezogen werden, egal ob mit Absicht oder aus Versehen, also fahrlässig. Werden von Bürgergeld-Antragstellern beispielsweise Nebenverdienst oder Einkommen aus Rente oder eine Schenkung nicht angegeben, so kann dies einen Vorwurf des Leistungsmissbrauchs rechtfertigen. Die Hintergründe werden überprüft, der Bürgergeld-Bezieher muss sich erklären.
Wie die Verfahrensweise der Datenkontrolle genau aussieht, welche Anhaltspunkte für eine Kontrolle gegeben sein müssen, wird selbstverständlich von den Jobcentern nicht offengelegt. Rechtsgrundlage der Datenkontrolle bzw. des Datenabgleichs ist § 52 SGB II (Bürgergeld-Gesetz). Dort ist geregelt, welche Daten überprüft werden und bei welchen Behörden.
Wie funktioniert der automatisierte Datenabgleich?
Mit dem automatisierten Datenabgleichen will das Jobcenter Daten derer aufdecken, die zu Unrecht Bürgergeld-Leistungen beziehen. Es werden Informationen mehrerer Behörden eingeholt und überprüft. Die Jobcenter überprüfen, ob ein Bürgergeld-Bezieher die Leistungen zu Recht erhält oder ob er im Antrag Informationen unterschlagen bzw. im Nachhinein keine Veränderungsmitteilung abgegeben hat.
Ein automatisierten Datenabgleich ist viermal pro, jeweils zu Beginn der Monate Januar, April, Juni und Oktober, vorgesehen. Zuständige Stelle ist die Datenstelle der Rentenversicherungsträger. Von dort aus werden dann die einzelnen Daten an die Jobcenter weitergeleitet.
Folgende Behörden und Institutionen geben den Jobcentern Auskujnft:
- Deutsche Post AG (Renten Service)
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Datenstelle der Rentenversicherung
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundeszentralamt für Steuern
- Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
Pro Jahr Zehntausende Missbrauchsfälle aufgedeckt
In den vergangenen Jahren würden durch den Computerabgleich mehre Zehntausend Missbrauchsfälle ermittelt. Danach würden Millionen im höheren zweistelligen Bereich zu Unrecht ausgezahlt. In mehr als 90 Prozent aller ermittelten Fälle waren nicht angegebene Zusatzverdienste durch einen Nebenjob die Ursache.
So wurde ein nicht gemeldetes Einkommen aus einer geringfügigen (Minijob) oder versicherungspflichtigen Beschäftigung bezogen.
Missbrauchsfolgen
Erste Folge eines aufgedeckten Missbrauchs ist selbstverständlich die Pflicht zur Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Geldsumme.
Daneben werden Bußgelder verhängt. In schweren Fällen, also bei Betrug, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Es drohen nicht nur Geldstrafen.
Nur sehr geringer Missbrauchsanteil beim Bürgergeld
Im Vergleich zur Gesamtzahl der Bürgergeld-Bezieher sind die Fälle, in denen ein Missbrauch aufgedeckt wurde, verschwindend gering. Die Zahl der Missbrauchsfälle ist zudem rückläufig.