Bürgergeld: Zahlt das Jobcenter Hausrat und Gegenstände?

Das Jobcenter kann unter bestimmten Voraussetzungen Hausrat und Gegenstände für Bürgergeld-Empfänger finanzieren, insbesondere bei der Erstausstattung einer Wohnung oder wenn wichtige Geräte defekt sind.

Regel mit Hausrat-Gegenständen
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Das Bürgergeld, als Nachfolger von Hartz IV, bietet finanzielle Unterstützung für Bedürftige in Deutschland. Eine häufige Frage dabei ist, ob das Jobcenter auch Hausrat und Gegenstände finanziert. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, Unterstützung für die Erstausstattung einer Wohnung oder den Ersatz defekter Geräte zu erhalten. Wir klären, unter welchen Bedingungen das Jobcenter Kosten übernimmt und welche Alternativen es gibt, wenn eine Finanzierung abgelehnt wird.

Hausrat: Erstausstattung und laufenden Bedarf beim Bürgergeld

Sofa, Schrank, Teppich stehen transportbereit
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Was zahlt das Jobcenter beim Bürgergeld für Hausrat-Gegenstände? Zuschuss oder Darlehen?

Hinsichtlich des Hausrates beim Bürgergeld gilt es zu unterscheiden zwischen der erstmaligen Anschaffung beim Einzug in einer Wohnung, also der Erstausstattung, und der Ersatzbeschaffung, wenn Gegenstände kaputt oder verloren gehen, also dem laufenden Bedarf.

Vom Regelsatz des Bürgergeldes ist die Ersatzbeschaffung abgedeckt, die Erstausstattung hingegen nicht.

Was gehört zur Erstausstattung?

§ 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II (Bürgergeld Gesetz) besagt, dass Bedarfe für die Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten nicht vom Regelbedarf, vom Bürgergeld Regelsatz, umfasst sind.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gibt es Situationen, die mit einer Erstausstattung vergleichbar sind. Das ist der Fall, wenn außergewöhnliche Umstände den Bedarf ursächlich begründen, vgl. Bundessozialgericht, Az. B 4 AS 57/13 R.

Als Beispiele sind zu nennen:

  • Wohnungsbrand
  • Änderung der Wohnsituation, z.B. Auszug aus der elterlichen Wohnung, Auszug nach Trennung oder Scheidung
  • Änderung der persönlichen Situation, etwa aufgrund von Krankheit

Was gehört zum Hausrat?

Zum Hausrat gehören:

  • Kühlschrank
  • Kücheneinrichtung inkl. Herd, Kochtöpfe
  • Sofa, Stühle, Tisch, Lampen, Gardinen
  • Schreibtisch
  • Bett inkl. Bettzeug wie Decke, Kissen, Bettbezüge
  • Teppich und Teppichböden

Nicht zur Erstausstattung gehören nach Ansicht des Bundessozialgerichts

Sachleistung oder Geldleistung

Die Erstausstattung für die Wohnung kann in Form einer Sachleistung vom Jobcenter erbracht werden oder als Geldleistung.

Die Geldleistung kann auch als Pauschale gezahlt werden. Das steht in § 24 Abs. 3 S. 5 SGB II. Wie hoch die Pauschale ist, ist von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich.

Hier zwei Beispiele: In Berlin werden für einen Einpersonenhaushalt ca. 1200 Euro gezahlt, in Hamburg nur ca. 800 Euro.

Ersatzbedarf als Darlehen möglich

Da der Ersatzbedarf aus dem Regelsatz zu zahlen ist, gibt es hierfür vom Jobcenter keinen Zuschuss. Es ist aber die Gewährung eines Darlehens vom Jobcenter möglich.

Zusammenfassung zum Hausrat beim Bürgergeld

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Die Erstausstattung für die Wohnung muss vom Jobcenter als Zuschuss gezahlt werden (Sachleistung ist auch möglich).
  • Ein Ersatzbedarf muss der Bürgergeld Bezieher aus dem Regelsatz aufbringen. Er kann aber die Gewährung eines Darlehens beim Jobcenter beantragen.

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