Bürgergeld Erhöhung 2026 fällt aus – zweite Nullrunde geplant

Der Bürgergeld Regelsatz soll auch 2026 nicht erhöht werden. Das soll angeblich die Bundesregierung planen, wie aus Pressebrerichten zu erfahren ist. Allerdings: erst kommt die Bundestagswahl und die Berechnung der Höhe folgt einem gesetzlichen Verfahren. Lesen Sie die Einzelheiten hier!

https://www.buerger-geld.org/buergergeld/regelsatz/

Auch nach der nächsten Bundestagswahl im kommenden Jahr plant die Regierung, falls sie dann noch Regierung ist, keine Erhöhung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2026 durchzuführen.

Das kann Medienberichten gegenwärtig entnommen werden.

In unserem Beitrag erklären wir die Hintergründen und die Frage, ob diese Bürgergeld Pläne für 2026 realistisch sind.

Keine Bürgergeld Erhöhung 2026

Zweite Nullrunde beim Bürgergeld 2026?
Bildquelle: Canva

Kommt auch 2026 eine Nullrunde für die Bürgergeld Erhöhung? Was plant die Bundesregierung? Kann man so weit schon planen?

2026 soll es keine Erhöhung des Bürgergeldes geben, so ist es in den Medien zu lesen, insbesondere in der Bild-Zeitung. Diese will die Information aus Regierungskreisen erfahren haben. Es geht allerdings um eine Entscheidung nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr. Und wie diese ausgehen wird, ist unklar. Sollte die bisherige Regierung wieder gewählt werden, dann weiß man allerdings jetzt schon, wohin die Richtung gehen wird.

Nullrunde 2025 – keine Bürgergeld Erhöhung im kommenden Jahr

Für das nächste Jahr hat Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) erklärt,  das es zum 1. Januar 2025  keine Erhöhung beim Bürgergeld geben werde. Die Inflation sei deutlich gesunken, so die offizielle Begründung.

Nullrunde beim Bürgergeld auch 2026 möglich

2026 ist noch weit weg. Auch wenn die Bundesregierung dann noch im Amts sein sollte – nach der Bundestagswahl im nächsten Jahr – ist dies lediglich ein politischer Beschluss. Er ist an sich wirkungslos, da über die Höhe des Bürgergelds nicht politisch, sondern nach einem gesetzlich festgelegten Berechnungsverfahren entschieden wird.

Wichtig dabei: das verfassungsrechtlich abgesicherte Existenzminimum muss immer gewahrt bleiben. Es geht um die Menschenwürde.

Das ist insbesondere auch von der SPD zu hören. Das Berechnungsverfahren für die jährliche Bürgergeld-Erhöhung ist auch von der CDU / CSU mitgetragen worden. Die Höhe des Bürgergeldes ist an die Entwicklung der Löhne und Gehälter sowie an die Inflation gekoppelt.

Es werden zudem Stichproben erfasst, wenn es um Preise geht. Haushalte in Deutschland werden im Abstand von 5 Jahren hinsichtlich ihrer Ausgaben befragt. Gegenwärtig ist eine solche Stichprobe in Arbeit. Die letzte Stichprobe stammt von 2018.

Die Bundesregierung geht also offensichtlich davon aus, dass es im kommenden Jahr keine hohe Inflationsrate geben wird. Dann müsste auch das Bürgergeld 2026 nach dem gesetzlichen Mechanismus nicht erhöht werden

Rentenerhöhung funktioniert ähnlich

Auch die jährlich Rentenerhöhung basiert auf der Entwicklung der Löhne und berücksichtigt die Inflation.

2023 und 2024 gab es eine deutliche Rentenerhöhung.

Bürgergeld kürzen: Das geht nicht!

Die FDP hatte eine Kürzung beim Bürgergeld Regelsatz vorgeschlagen. Das ist allerdings nicht möglich, da es einen gesetzlichen Bestandsschutz gibt.

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