Grundsicherung bzw. Bürgergeld in Spanien – Unterschiede zu Deutschland?!

Wie funktioniert das soziale Leistungssystem in Spanien? Gibt es dort ein Bürgergeld bzw. eine diesem vergleichbare Leistung? Diese Frage beantworten wir in unserem Beitrag.

Bürgergeld in Spanien? Gibt es das dort?

Europa ist eine Nation – so unser Wunsch, den wir anlässlich der Fußball-EM 2024 äußern. Wir nehmen diese zum Anlass, einen Blick auf unserer Nachbarland zu werden, nicht um das dortige Fußball-Niveau anlässlich des Viertelfinales bei der EM zu analysieren, sondern um einen Blick hinter die Kulissen der dortigen Sozialhilfe bzw. des dortigen Bürgergeldes zu werfen.

Doch schon einmal vorab: In Spanien gibt es kein “Bürgergeld” im eigentlichen Sinne wie in Deutschland. Das spanische System der sozialen Grundsicherung basiert auf einem vergleichbaren Programm namens Ingreso Mínimo Vital (IMV), welches als Mindesteinkommen bezeichnet werden kann. Daneben gibt es das Arbeitslosengeld, wie wir es auch in Deutschland kennen.

Die Voraussetzungen zum Bezug dieser Geldleistungen in Spaninen erklären wir in unserem Artikel!

Arbeitslosengeld in Spanien

Gibt es beim Gegener der Deutschen Nationalmanschaft im Viertelfinale der Fußball EM 2024 auch eine dem Bürgergeld vergleichbare Sozialleistung?
Bildquelle: Canva

Bürgergeld in Spanien – wie funktioniert das soziale Sicherungssystem im Land des Viertelfinalgegeners Deutschlands bei der Fußball EM?

Spanien kennt – wie in Deutschland – zunächst das Arbeitslosengeld.

 Anspruch auf Arbeitslosengeld haben grundsätzlich Personen, die in Spanien in die Sozialversicherung eingezahlt haben und arbeitslos gemeldet sind.

 Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist abhängig vom letzten Nettoeinkommen und variiert zwischen 50% und 70% desselben.

 Die maximale Bezugsdauer beträgt in der Regel zwei Jahre, kann aber in bestimmten Fällen verlängert werden.

Ist die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes abgelaufen oder reicht es zum Leben nicht aus, so gibt es folgenden staatliche Leistung:

Eingliederungseinkommen (Ingreso Mínimo Vital, IMV)

Das IMV ist eine ergänzende Leistung für Personen und Familien, die über kein oder nur sehr geringes Einkommen verfügen und keine anderen Sozialleistungen erhalten.

Die Höhe des IMV variiert je nach Familiengröße und liegt zwischen 462 Euro für einen Single und 1.015 Euro für eine vierköpfige Familie.  Die Höhe des IMV steigt abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt. Zuschläge für Wohnkosten können zusätzlich gewährt werden.

Um das IMV zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. ein bestimmter Wohnsitz in Spanien und ein legaler Aufenthalt.Empfänger des IMV müssen zudem aktiv an der Suche nach einer Arbeitsstelle mitwirken. Im Einzelnen:

  • Spanische Staatsbürger oder EU-Bürger mit Daueraufenthaltsrecht
  • Mindestens ein Jahr Aufenthalt in Spanien
  • Geringe oder keine eigenen Einkünfte
  • Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen

Kein deutsches Bürgergeld in Spanien

Wichtig: Deutsches Bürgergeld wird in Spanien nicht gezahlt. Es besteht für den Bezug von Bürgergeld die Pflicht zur Ortsanwesenheit. Man muss sich als am Ort des örtlichen Jobcenters aufhalten. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Bürgergeld. Einzige Ausnahme: Das Jobcenter hat eine Ausnahmeerlaubnis von der Answesenheitspflicht erteilt. Das ist bis zu drei Wochen pro Jahr möglich. In dieser Zeit kann (theoretisch) auch in Spanien Urlaub gemacht werden.

Zusammenfassung zum spanischen Bürgergeld

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das spanische System der sozialen Grundsicherung komplexer ist als das in Deutschland und keine direkte Entsprechung zum Bürgergeld existiert. Die Höhe der Leistungen ist im Vergleich zu Deutschland deutlich niedriger, deckt aber das absolute Existenzminimum ab.

In Spanien gibt es das Mindesteinkommen, ImV. Es ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und nicht jeder Bürger hat Anspruch darauf.  

Weitere Informationen und Quellen

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