Das Jobcenter muss die Prämienzahlung, also die Kosten einer Hausratversicherung und einer Haftpflichtversicherung nicht übernehmen. Lediglich dann, wenn Bürgergeld nur aufstockend bezogen wird, können die Kosten der Versicherung vom Einkommen abgesetzt werden.
Verbände fordern seit langem, dass die Jobcenter verpflichtet sein sollten, die Kosten für Hausrat- und Haftpflichtversicherung in jedem Fall zu übernehmen. Wir, der Verein Für Soziales Leben e.V., schließen uns dieser Forderung an. Warum, lesen Sie hier!
Bürgergeld Regelsatz enthält nicht die Kosten für Haftpflicht- und Hausratversicherung
Die Frage: zahlt das Jobcenter die Kosten für die Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung? Die Antwort: Nein.
Die Forderung: Das Jobcenter muss die Versicherungsprämien zahlen.
Im Bürgergeld Regelsatz sind keine Ausgaben für die Kosten einer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung enthalten. Man könnte deshalb daran denken, die Kosten für diese Versicherungen als Mehrbedarf beim Jobcenter zu beantragen.
Doch so ein Antrag lohnt nicht. Das haben verschiedenen Gerichtsverfahren gezeigt. Die Sozialgerichte haben solche Klagen bisher abgewiesen.
Kein Anspruch auf Bürgergeld Mehrbedarf für Kosten der Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Die Beiträge für eine Privat-Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung sind im Bürgergeld Gesetz nicht als Mehrbedarf vorgesehen. Das folgt aus § 21 Sozialgesetzbuch II (SGB II). Dort gibt es eine abschließende Aufzählung von Mehrbedarfen beim Bürgergeld. Kosten für Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sind dort nicht aufgeführt.
Keine Privathaftpflichtversicherung: Geschädigte bleiben auf Kosten sitzen
Was sind die Konsequenzen, wenn eine Privathaftpflichtversicherung nicht vorhanden ist? Ganz einfach: Wenn ein Bürgergeldempfänger einen Schaden verursacht, so bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen, falls kein Schonvermögen vorhanden ist.
Versicherungen kündigen?
Bezieher von Bürgergeld bleiben somit auf den Kosten für Privathaftplicht und Hausratversicherung sitzen, wenn sie denn solche Versicherungen haben. Wenn sie sie behalten wollen, müssen sie die Beiträge aus dem Regelsatz zahlen. Das Geld dort ist allerdings eigentlich für andere Dinge gedacht, wie etwa Bekleidung und Lebensmittel oder Haushaltsstrom. Oder man muss die Versicherungen kündigen. Das ist die Intention des Gesetzgebers
Hausratversicherung nützt an sich auch dem Jobcenter
Wenn eine Hausratversicherung vorhanden ist, ersetzt sie etwa Schäden bei einem Wassersschaden. Ist keine Versicherung vorhanden, muss das Jobcenter notwendiges Mobiliar bezahlen.
Die Forderung: Versicherungskosten müssen zusätzlich vom Jobcenter übernommen werden
Die Kosten für Privathaftpflicht- und Hausratversicherung müssen vom Jobcenter getragen werden – so die Forderung von Sozialverbänden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gesetzgeber den Regelsatz aufstockt oder einen Anspruch auf Mehrbedarf schafft. Das kostet pro Monat ca. 8 bis 9 Euro – für beide Versicherungen!
Aufstocken mit Bürgergeld: Versicherung absetzbar
Wird mit Bürgergeld aufgestockt, so kann der Beitrag einer bestehenden Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung vom Einkommen abgesetzt werden. Das Einkommen wird also um die entsprechenden Prämien gekürzt. Erst dann erfolgt eine Anrechnung auf das Bürgergeld im Rahmen der Einkommensfreibeträge.
Quelle
Eigene Recherche
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.