Kindergeld Anrechnung auf Bürgergeld 2025 – wie das funktioniert

Wir wird das Kindergeld 2025 auf das Bürgergeld anregrechent? Welches Freibeträge gibt es? Was steht Eltern zu? Unserer Artikel gibt die Antworten!

Kind schaut traurig

Viele Familien, die Kindergeld beziehen, sind gleichwohl auf das Bürgergeld angewiesen. Beide Leistungen sichern das Existenzminimum des Kindes und auch der Eltern. Das Kindergeld wird auf das Bürgergeld des Kindes angerechnet, manchmal sogar auf das der Eltern.

Doch wann und wie wird das Kindergeld genau angerechnet? Und wie hoch ist dann das Bürgergeld für Kinder? Was bleibt den Eltern an Geld übrig?

In unserem Beitrag erfahren Sie, wie beide Geldzahlunge miteinander korrespondieten und was unterm Strich in der Haushaltskasse der Familie übrig bleibt!

In welchem Verhältnis stehen Bürgergeld und Kindergeld?

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Bildquelle: Canva

Beziehen Eltern Kindergeld, so wird dieses auf den Kinder-Bürgergeld-Regelsatz angerechnet. Eine Anrechnung kann aber darüber hinaus auf den Regelsatz eines Elternteils erfolgen.

Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung zur Sicherstellung des Existenzminimums, geregelt im SGB II. Das Kindergeld ist eine Leistung des Bundes, die Eltern für jedes Kind erhalten; es dient der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums.

Beide Leistungen, sowohl das Bürgergeld als auch das Kindergeld, haben somit den Zweck, das Existenzminimum des Kindes (und der Eltern) sicherzustellen.

Konsequenz: Den Leistungsberechtigten, also den Eltern, steht für ihr Kind nicht beides zu. Das Kindergeld wird auf das Bürgergeld angerechnet, also vom Bürgergeld-Anspruch abgezogen

Bürgergeld minus Kindergeld: was bleibt übrig?

Kindergeld wird immer gezahlt. Es ist dem Bürgergeld vorrangig. Folglich wird bei einem Bürgergeld-Bezug das Bürgergeld für Kinder durch das Kindergeld gekürzt. Gegenwärtig (2025) beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat und Kind. Diese Summe wird vom Kinder-Bürgergeld-Regelsatz abgezogen. Die folgende Tabelle Bürgergeld – Kindergeld – Anrechnung

Tabelle: Anrechnung von Kindergeld auf Kinder-Bürgergeld

Alter des KindesBürgergeld Regelbedarf des Kindes 2025Kindergeld 2025Bürgergeld Auszahlung nach Abzug des Kindergeldes
0 bis einschließlich 5 Jahre357 Euro255 Euro102 Euro
6 bis einschließlich 13 Jahre390 Euro255 Euro135 Euro
14 bis einschließlich 17 Jahre471 Euro255 Euro216 Euro

Kindergeld Anrechnung auf den Bürgergeld Anspruch der Eltern

Das Kindergeld mindert, wie gerade dargestellt, den Bürgergeld Anspruch des Kindes. Hat das Kind aber neben dem Kindergeld noch anderes Einkommen, wird etwa bei getrennt lebenden Eltern Kindesunterhalt gezahlt, und ist der Bürgergeld Bedarf des Kindes durch Unterhaltszahlung nach der Düsseldorfer Tabelle 2025 und Kindergeld bereits gedeckt, erhält es sogar mehr, als sein Bürgergeld Bedarf ist, so wird der überschüssige Teil des Kindergeldes mit dem Bürgergeld Regelsatz des Elternteils verrechnet, das das Kindergeld erhält.

Hat das Kind also unter Berücksichtigung sonstigen Einkommens einen geringeren Bedarf und vom Kindergeld bleibt bei der Bedarfsrechnung etwas übrig, wird dieser Betrag als Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils angesehen. Dies gilt auch bei volljährigen Kindern, die zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören.

In diesem Fall können aber 30 Euro als Versicherungspauschale vom sonstigen Einkommen der Eltern – also dem Kindergeld – abgesetzt werden. Das ist unabhängig davon möglich, ob eine Versicherung besteht oder nicht.

Weiterführende Informationen zur Anrechnung von Kindergeld auf Bürgergeld

Zum Problem Anrechnung von Kindergeld auf Bürgergeld können Sie weitere Einzelheiten hier nachlesen:

Kindergeld Anrechnung auf Bürgergeld

Über die Auswirkungen von einer Kindergelderhöhung 2025 auf die Anrechnung finden Sie hier weitere Details:

Kindergeld Erhöhung 2025

Kindergeld Auszahlung 2025

Zusammenfassung zu Kindergeld Anrechnung auf Bürgergeld

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Kindergeld wird auf das Bürgergeld angerechnet, weil es den gleichen Zweck wie dieses verfolgt: die Sicherung des Lebensunterhalts.
  • Hat das Kind unter Berücksichtigung seines sonstigen Einkommens (Unterhaltszahlung) einen geringeren Bedarf und bleibt vom Kindergeld bei der Bedarfsberechnung etwas übrig, so mindert diese Differenz den Bürgergeld-Anspruch des Elternteils, der das Kindergeld erhält.

Quellen

Für soziales Leben e.V.

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