Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist ausgehandelt. Nunmehr muss er von den Parteigremien der CDU und den Mitgliedern der SPD „genehmigt“ werden. Ist das geschehen, kann die neue Regierung im Mai 2025 erstmals zusammentreten. Doch was haben die zukünftigen Koalitionsparteien hinsichtlich Bürgergeld und Soziales festgelegt? Wir von Bürger & Geld werfen einen Blick in den Koalitionsvertrag und greifen die wesentlichen Stichpunkte heraus und erklären sie!
Sozialleistungen bündeln
Die Koalitionsparteien wollen die Sozialleistungen zusammenfassen und besser aufeinander abstimmen, etwa durch die Zusammenführung Wohngeld und Kinderzuschlag.
Anreize zur Arbeitsaufnahme bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld)
Für Bezieher von Sozialleistungen, insbesondere der Grundsicherung (aktuell Bürgergeld) sollen Anreize bestehen, ein höheres Erwerbseinkommen zu erzielen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.
Um dies zu erreichen wollen die Koalitionäre die Hinzuverdienstregeln reformieren.
Im Koalitionsvertrag ist nicht mehr von Bürgergeld, sondern von Grundsicherung für Arbeitssuchende die Rede.
Außerdem sollen die Transferentzugsraten in den unterschiedlichen Leistungssystemen besseraufeinander aufeinander abgestimmt werden.
Zudem sollen Leistungen und Beratung aus einer Hand erbracht erfolgen. Außerdem soll die Digitalisierung voran getrieben werden, die verfügbaren Daten sollen genutzt werden, um auf mögliche Leistungsansprüche hinzuweisen und die Beantragung zu vereinfachen.
Grundlegende Reform der Sozialleistungen
Die Koalitionsparteien wollen angesichts der Komplexität von Zuständigkeiten und Schnittstellen im deutschen Sozialstaat eine grundsätzliche Reform der Sozialleistungen. Um dies zu erreichen, soll eine Kommission zur Sozialstaatsreform eingesetzt werden, die gemeinsam mit Ländern und Kommunen mit dem Auftrag zur Modernisierung und Entbürokratisierung im Sinne der Bürger und der Verwaltungen eingesetzt werden. Sie sollinnerhalb des vierten Quartals 2025 ein Ergebnis vorlegen.
Folgendes soll erreicht werden:
- massive Rechtsvereinfachung,
- ein rascherer Vollzug,
- erhöhte Transparenz,
- Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs,
- Zusammenlegung von Sozialleistungen,
- Pauschalierung von Leistungen,
- Leistungen aus einer Hand.
Das soziale Schutzniveau soll nicht heruntergeschraubt werden.
Kinderarmut bekämpfen
Die neue Bundesregierung will die Kinderarmut wirksam bekämpfen und auch Alleinerziehende entlasten.
So soll der Teilhabebetrag des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) von 15 auf 20 Euro angehoben werden.
Zudem soll eine Kinderkarte für alle kindergeldberechtigten Kinder eigeführt werden.
Noch 2025 soll der Armuts- und Reichtumsbericht vorgelegt werden.
Statusfeststellungsverfahren
Das Statusfeststellungsverfahren soll im Interesse von Selbstständigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen schneller, rechtssicherer und transparenter werden. Der Koalitionsvertrag nennt in diesem Zusammenhang auch das Herrenberg-Urteil. Insbesondere Scheinselbstständigkeit soll verhindert werden.
Eine Genehmigungsfiktion soll eingeführt werden, die im Zuge der Reform der Alterssicherung für Selbstständige umgesetzt werden soll.
Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit wird erweitert
Die sozialrechtlichen Rechtsgebiete Wohngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss sowie die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII sollen künftig in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit fallen.
Once-Only-Prinzip
Die neue Bundesregierung will erreichen, das Bürger sowie Betriebe im Kontakt mit den Sozialversicherungen und Verwaltungen nur einmal ihre jeweiligen Daten eingeben müssen und diese dann medienbruchfrei von Bund, Ländern und Kommunen genutzt und verarbeitet werden können (Once-Only-Prinzip).
Zusammenfassung zum Koalitionsvertrag 2025
Das wichtigste zum Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD kurz zusammengefasst:
Der Koalitionsvertrag 2025 sieht Änderungen beim Bürgergeld vor. Die Details sind jedoch dort nicht genannt. Sie werden später ausgehandelt werden müssen. Es soll allerdings Vereinfachungen hinsichtlich der Antragstellung von Sozialleistungen geben. Bei der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende soll es mehr geldliche Anreize geben, eine Beschäftigung aufzunehmen.
Quelle
Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD