Koalitionsvertrag 2025 im Bereich Bürgergeld und Soziales von CDU – SPD

Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD ist fertig und muss nun noch jeweils parteiintern genehmigt werden. Was haben die künftigen Regierungsparteien festgelegt hinsichtlich Bürgergeld und Soziales? Wir zeigen es in unserem Artikel!

Datum:

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist ausgehandelt. Nunmehr muss er von den Parteigremien der CDU und den Mitgliedern der SPD „genehmigt“ werden. Ist das geschehen, kann die neue Regierung im Mai 2025 erstmals zusammentreten. Doch was haben die zukünftigen Koalitionsparteien hinsichtlich Bürgergeld und Soziales festgelegt? Wir von Bürger & Geld werfen einen Blick in den Koalitionsvertrag und greifen die wesentlichen Stichpunkte heraus und erklären sie!

Sozialleistungen bündeln

Die Koalitionsparteien wollen die Sozialleistungen zusammenfassen und besser aufeinander abstimmen, etwa durch die Zusammenführung Wohngeld und Kinderzuschlag.

Anreize zur Arbeitsaufnahme bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld)

Für Bezieher von Sozialleistungen, insbesondere der Grundsicherung (aktuell  Bürgergeld) sollen Anreize bestehen, ein höheres Erwerbseinkommen zu erzielen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.

Um dies zu erreichen wollen die Koalitionäre die Hinzuverdienstregeln reformieren.

Im Koalitionsvertrag ist nicht mehr von Bürgergeld, sondern von Grundsicherung für Arbeitssuchende die Rede.

Außerdem sollen  die Transferentzugsraten in den unterschiedlichen Leistungssystemen besseraufeinander aufeinander abgestimmt werden.

Zudem sollen Leistungen und Beratung aus einer Hand erbracht erfolgen. Außerdem soll die Digitalisierung voran getrieben werden, die verfügbaren Daten sollen genutzt werden, um auf mögliche Leistungsansprüche hinzuweisen und die Beantragung zu vereinfachen.

Grundlegende Reform der Sozialleistungen

Die Koalitionsparteien wollen angesichts der Komplexität von Zuständigkeiten und Schnittstellen im deutschen Sozialstaat eine grundsätzliche Reform der Sozialleistungen. Um dies zu erreichen, soll eine Kommission zur Sozialstaatsreform eingesetzt werden, die gemeinsam mit Ländern und Kommunen mit dem Auftrag zur Modernisierung und Entbürokratisierung im Sinne der Bürger und der Verwaltungen eingesetzt werden. Sie sollinnerhalb des vierten Quartals 2025 ein Ergebnis vorlegen.

Folgendes soll erreicht werden:

  • massive Rechtsvereinfachung,
  • ein rascherer Vollzug,
  • erhöhte Transparenz,
  • Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs,
  • Zusammenlegung von Sozialleistungen,
  • Pauschalierung von Leistungen,
  • Leistungen aus einer Hand.

Das soziale Schutzniveau soll nicht heruntergeschraubt werden.  

Kinderarmut bekämpfen

Die neue Bundesregierung will die Kinderarmut wirksam bekämpfen und auch Alleinerziehende entlasten.

So soll der Teilhabebetrag des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) von 15 auf 20 Euro angehoben werden.

Zudem soll eine Kinderkarte für alle kindergeldberechtigten Kinder eigeführt werden.

Noch 2025 soll der Armuts- und Reichtumsbericht vorgelegt werden.

Statusfeststellungsverfahren

Das Statusfeststellungsverfahren soll im Interesse von Selbstständigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen schneller, rechtssicherer und transparenter werden. Der Koalitionsvertrag nennt in diesem Zusammenhang auch das Herrenberg-Urteil. Insbesondere Scheinselbstständigkeit soll verhindert werden.

Eine Genehmigungsfiktion soll eingeführt werden, die im Zuge der Reform der Alterssicherung für Selbstständige umgesetzt werden soll.

Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit wird erweitert

Die sozialrechtlichen Rechtsgebiete Wohngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss sowie die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII sollen künftig in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit fallen.

Once-Only-Prinzip

Die neue Bundesregierung will erreichen, das Bürger sowie Betriebe im Kontakt mit den Sozialversicherungen und Verwaltungen nur einmal ihre jeweiligen Daten eingeben müssen und diese dann medienbruchfrei von Bund, Ländern und Kommunen genutzt und verarbeitet werden können (Once-Only-Prinzip).

Zusammenfassung zum Koalitionsvertrag 2025

Das wichtigste zum Koalitionsvertrag 2025  zwischen CDU/CSU und SPD kurz zusammengefasst:

Der Koalitionsvertrag 2025 sieht Änderungen beim Bürgergeld vor. Die Details sind jedoch dort nicht genannt. Sie werden später ausgehandelt werden müssen. Es soll allerdings Vereinfachungen hinsichtlich der Antragstellung von Sozialleistungen geben. Bei der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende soll es mehr geldliche Anreize geben, eine Beschäftigung aufzunehmen.

Quelle

Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD

Redakteure

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    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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