Bürgergeld und Minijob – was wichtig für die Anrechnung ist!

Bezieher von Bürgergeld, die einen Minijob ausüben, können einen Teil des Verdienst behalten. Das Einkommen aus dem 538-Euro-Job bzw 556-Euro-Job (2025) wird also nur zum Teil auf das Bürgergeld angerechnet. Wir erklären die Einzelheiten dazu und, was man bei Bürgergeld und Minijob beachten muss.

Minijob und Bürgergeld - was ist zu beachten? Änderungen 2025.

Ein Minijob reicht nicht aus, um damit allein seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Warum reicht er nicht? Weil bei einem Minijob nicht mehr als 538 Euro (2024) verdient werden dürfen. 2025 sind es aufgrund der Anhebung des Mindeslohns dann 556 Euro. Das Entgelt aus einem Minijob ist also geringer als der Bürgergeld Regelsatz. Deshalb beziehen viele Minijobber aufstockend das Bürgergeld.

Bürgergeld mit Minijob, da gibt es einiges zu beachten!

Wir erklären in unserem Beitrag, woran Bürgergeld-Bezieher mit Minijob denken müssen und welche Veränderungen es 2025 im Vergleich zu 2024 geben wird.

Minijob: was ist das Besondere?

Bürgergeld und Minijob

Was ist bei einem Minijob zu beachten, wenn man Bürgergeld bezieht?

Ein Minijob oder 538-Euro-Job (2024) bzw. 556-Euro-Job (2025) zeichnet sich dadurch aus, dass er steuerfrei und sozialversicherungsfrei ist. Der Minijobber kann sich allerdings für eine Rentenversicherungspflicht entscheiden. Vorteil des Minijobs ist also, dass brutto gleich netto ist. Das kann man selbstverständlich auch als Nachteil werten, denn Minijobber sind durch das Arbeitsverhaltnis nicht krankenversichert und zahlen grundsätzlich auch keine Beiträge zur Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung.

Warum das Bürgergeld eine Chance für Minijobber ist

Jemand, der einen Minijob ausübt, kann Bürgergeld beantragen, wenn er durch den Minijob seinen Lebensunterhalt einschließlich Miete nicht decken kann. Er oder sie wird so zum Bürgergeld-Aufstocker. Das Bürgergeld dient also als Existenzsicherung. Aber das ist nicht alles. Mit Hilfe des Jobcenters kann auch eine Vollzeitstelle, eine Weiterbildung, Fortbildung oder Ausbildung absolviert werden und so der Schritt in die finanzielle Eigenständigkeit geschafft werden.

Was müssen Bezieher von Bürgergeld mit Minijob beachten?

Personen, die Bürgergeld beziehen, und einen Minijob ausüben, auch Bürgergeld-Minijobber genannt, sollten sich über die Hinzuverdienstgrenzen beim Minijob informieren.

Die Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld sind wie folgt geregelt:

Minijobber, die Bürgergeld beziehen, können die ersten 100 Euro ihres Gehalts anrechnungsfrei behalten, das heißt, die 100 Euro des Verdienstes aus einem Minijob sind komplett anrechnungsfrei.

Einkommen, das diesen Grundfreibetrag übersteigt, also höher als 100 Euro ist, wird zu einem prozentualen Anteil auf das Bürgergeld angerechnet. Das Einkommen aus einem Minijob wird insofern wie jedes andere Erwerbseinkommen behandelt. Wir haben die Einkommensfreibeträge bei Erwerbseinkommen hier dargestellt: Einkommensfreibeträge bei Erwerbseinkommen.

Höhere Einkommensfreigrenzen für Bürgergeld-Minijobber in 2024 und 2025

Die Einkommensfreigrenzen beim Bürgergeld sind für bestimmte Personengruppen erhöht worden, die Freibeträge vom Einkommen gestiegen. Das gilt für junge Menschen unter 25 Jahre. Für sie bleibt Einkommen bei Bürgergeld-Bezug bis zur Minijobgrenze (2025: 556 Euro) anrechnungsfrei

Gleiches gilt zudem während einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung.

Das Einkommen aus einem Schülerjob während der Ferien (Ferienjob) ist vollständig anrechnungsfrei und damit unerheblich für das Bürgergeld.

Was sich beim Minijob mit Bürgergeld im Jahr 2025 ändert

Im Jahr 2025 wird die Einkommensgrenze beim Minijob auf 556 Euro angehoben. Der Grund liegt darin, dass sich im Jahr 2025 der Mindestlohn auf 12,82 Euro erhöht. Das hat dann automatisch die Erhöhung der Minijob-Grenze zur Folge.

Die Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld werden sich 2025 jedoch voraussichtlich nicht ändern. Dennoch liegt das Einkommen aus Minijob immer noch innerhalb der partiellen Einkommensfreibeträge des Bürgergeldes. Verdient man also mehr im Minijob, kann man auch mehr aus diesem Einkommen behalten.

Quellen

Minijobzentrale

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Schreibe einen Kommentar