Sozialpolitischer Rückschritt: Keine Bürgergeld Erhöhung 2025

Die Regelsatz-Fortschreibungsverordnung 2025 des Bundesarbeitsministeriums sieht im Entwurf keine Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes vor. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert das scharf. Hier die Hintergründe!

Fehlende Bürgergeld Erhöhung 2025 gefährdet sozialen Frieden.
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Das Bundesarbeitsministerium hat angekündigt, dass es zum 1. Januar 2025 keine Erhöhung des im Bereich Bürgergeld Regelsatz geben werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil führt die sinkenden Inflationsrate ins Fels. Der Paritätische Wohlfahrtsverband übt harsche Kritik und bangt um den sozialen Frieden. Und die  CDU? Sie will an den Mietausgaben schrauben und diese reduzieren! möchte stattdessen die Mietausgaben verringern.

Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes an ausbleibender Bürgergeld Erhöhung

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2025 soll das Bürgergeld nicht angehoben werden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält das für ungerecht und sieht den sozialen Frieden bedroht.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist nicht erfreut. Er kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung, die das Bürgergeld im Jahr 2025 nicht erhöhen will.

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Joachim Rock, sagt: „Das Bürgergeld ist immer noch viel zu niedrig, die Preise steigen weiter und eine ausbleibende Erhöhung wäre ein sozialpolitischer Rückschritt.“ Nachzulesen im Redaktions-Netzwerk-Deutschland (RND). Er führt weiter ins Feld, dass die Belastungen der Betroffenen nicht sinken würden,  weil die Inflationsrate sinke. Im Gegenteil, die Preise würden weiter steigen, so Rock, und deshalb müssen das Bürgergeld daran angeglichen werden.

Bürgergeld Berechnungsmethode unzulänglich

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert zusätzlich die Methode zur Berechnung des Bürgergeld Regelsatzes. Wie sie im einzelnen funktioniert, haben wir hier erläutert: Bürgergeld Fortschreibung

Der aktuelle Bürgergeld Regelsatz von 563 Euro sei zu niedrig. Eine regelmäßige gesunde Ernährung sei damit nicht möglich. Außerdem sei er zu niedrig um Mobilität und soziale Teilhabe adäquat zu ermöglichen.

Die Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes: Der Bürgergeld Regelsatz muss 813 Euro für eine alleinstehende volljährige Person betragen.

Die Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes an die Bundesregierung: Die Berechnung des Bürgergeld Regelsatzes für 2025 muss noch einmal überdacht werden. Es müsse einen Inflationsausgleich geben. Dies sei für den sozialen Frieden erforderlich.  

CDU will Mietkosten beim Bürgergeld reduzieren

Die von der Bundesregierung angekündigte Nullrunde beim Bürgergeld 2025 kommt der CDU hingegen entgegen. Doch sie will mehr, nämlich ein neues System der Grundsicherung. Das Stichwort lautet: neue Grundsicherung. Insbesondere die Kosten für die Unterkunft, die Mietkosten, die etwa 40 Prozent der Bürgergeld Leistungen ausmachen, sollen nach Vorstellung der CDU gesenkt werden. Das sei ein Kostentreiber, erklärte Gitta Connemann, Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion.

Der Union geht die Nullrunde dagegen nicht weit genug. „Die strukturellen Probleme werden nicht angefasst. Das ganze System der Grundsicherung muss neu aufgesetzt werden“, forderte die CDU-Politikerin ist. Bürgergeld Bezieher sollten sich verstärkt selbst um bezahlbare Wohnungen kümmern müssen, so ihre Forderung.

FDP hatte Kürzung des Bürgergeldes gefordert

Die FDP hatte sogar eine Kürzung des Bürgergeldes 2025 gefordert. Hintergrund war ebenfalls die abgeflachte Inflation. Doch der gesetzliche Bestandsschutz verbietet eine Absenkung des Bürgergeld Regelsatzes.

Weitere Wohlfahrtsverbände unterstützen Kritik des Paritätischen

Auch andere Wohlfahrtsverbände gehen einher mit de Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes an der geplanten Nullrunde beim Bürgergeld 2025, so der AWO Bundesverband e.V., der Deutscher Gewerkschaftsbund DGB, die Diakonie Deutschland, die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), der Sozialverband Deutschland e.V., der Sozialverband VdK Deutschland e.V., das Zukunftsforum Familie e.V..

Der Verein Für soziales Leben e.V. schließt sich der Kritik an!

Quelle

Referentenentwurf zur Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 (RBSFV 2025)

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