Sperrzeit auch beim Bürgergeld? Unterschiede zum Arbeitslosengeld?

Erfahren Sie in unserem Artikel, ob es beim Bürgergeld eine Sperrzeit gibt, wenn man ohne triftigen Grund kündigt!

Gibt es eine Sperrzeit auch beim Bürgergeld?

Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss unter Umständen mit einer Sperrzeit rechnen. Während dieser Zeit wird an ihn keine Leistung ausgezahlt. Das ist der Fall, wenn er sich selbstverschuldet in die Situation gebracht hat, auf Arbeitslosengeld angewiesen zu sein, er also eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses vorgenommen hat. Die Frage: gibt es auch beim Bürgergeld eine Sperrzeit? Oder welche Art von Sanktionen sieht das entsprechende Gesetz vor? Wir beantworten diese Fragen in nachfolgendem Artikel.

Sinn und Zweck des Bürgergeldes

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Gibt es beim Bürgergeld eine Sperrzeit bei einer grundlosen Eigenkündigung – ähnlich wie beim Arbeitslosengeld?

Das Bürgergeld soll das Existenzminimum absichern, und zwar für all diejenigen Bürger, die erwerbsfähig sind und die sonstigen Voraussetzungen für den Leistungsbezug nach dem SGB II (Bürgergeld Gesetz) erfüllen. Auch ihre Familienangehörigen haben Anspruch auf die Leistung, wenn sie Teil der Bedarfsgemeinschaft sind.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Hat man eine Arbeitsstelle und gibt diese ohne Grund auf, liegt also eine sogenannte Eigenkündigung vor, und hat man keine alternative Einkommensquelle, sondern ist auf das Arbeitslosengeld angewiesen, so kann die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. Während der Sperrzeit gibt es kein Arbeitslosengeld.

Sperrzeit beim Bürgergeld?

Gibt es eine solche Sperrzeit auch beim Bürgergeld? Die Frage drängt sich auf, weil man, wenn man kein Arbeitslosengeld bekommt, auf das Bürgergeld zur Sicherung des Existenzminimums angewiesen ist. Würde es beim Bürgergeld auch eine Sperrzeit geben, die dem beim Arbeitslosengeld gleichkommt, so würde die betroffene Person komplett ohne Geld dastehen. Deshalb wird das Bürgergeld bei einer grundlosen Eigenkündigung nicht komplett gestrichen, es wird aber gekürzt.

Wie sieht die Kürzung beim Bürgergeld bei einer grundlosen Eigenkündigung aus?

Das Bürgergeld wird um bis zu 30 Prozent für 3 Monate gekürzt, wenn eine zumutbare Arbeit verweigert wird. Das gilt auch, wenn eine zumutbare Arbeitsstelle grundlos gekündigt wird.  Zumutbar ist eine Arbeit auch dann, wenn sie weiter entfernt ist.

Ein Bezieher von Bürgergeld muss eine Fahrtweg von 2 Stunden 30 Minuten hin und zurück in Kauf nehmen, wenn seine Arbeitszeit bis 6 Stunden beträgt. Hat er eine Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden, so muss er 3 Stunden Fahrtzeit täglich in Kauf nehmen.

Auch eine komplette Sperrzeit, nicht nur eine Kürzung des Bürgergeldes ist möglich, und zwar dann, wenn ein Bürgergeld Bezieher eine Arbeitsannahmen nachhaltig verweigert. Das Bürgergeld kann dann vom Jobcenter für 2 Monate komplett gestrichen werden, allerdings nur der Regelsatz. Die Kosten für die Unterkunft, also die Miete, wird weiter gezahlt; Obdachlosigkeit soll vermieden werden.

Keine Sperrzeit beim Bürgergeld

Wie gerade dargestellt, darf das Bürgergeld nicht komplett gestrichen werden. Eine Sperrzeit, also eine Zeit ohne jegliches Bürgergeld, ist nach der geltenden verfassungsrechtlichen Lage nicht zulässig. Das folgt letztlich aus Art 1 GG (Grundgesetz)  und dem Sozialstaatsprinzip des GG. Beide sicheren die Menschenwürde und das Recht auf ein Existenzminimum ab.

Diskussion um das Bürgergeld

150 Millionen Euro sollen durch die verschärften Regeln, also durch die Sanktionen, beim Bürgergeld eingespart werden können.

Vielen Parteien reicht das jedoch nicht. Die CDU fordert eine komplette Streichung des Bürgergeldes bei den sog. Totalverweigerern. Das würde im Endeffekt „Verhungern“ bedeuteten. Ob das mit dem christlichen Menschenbild und der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist, kann stark angezweifelt werden. Dass solch eine Forderung von einer Partei kommt, die das C für christlich  in ihrem Namen führt, löst hier ein Kopfschütteln aus.

Quelle und weiterführende Informationen

Sperrzeit – Auswirkungen Bürgergeld

Bundesjustizministerium

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