Bürgergeld statt Hartz IV – was hat sich geändert?

Was hat sich beim Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV getan. Fast 2 Jahre ist die neue Leistung nun alt. In unserem Überblick können sie sich die Unterschiede der beiden Hilfssysteme noch einmal veranschaulichen.

Was hat sich beim Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV verändert?

Die Ampelregierung hat die Bürger von ihrer Regierungsarbeit zunächst nicht überzeugen können Das wollte sie mit dem Bürgergeld ändern und damit eine große Sozialreform auf den Weg bringen. Im Bundeskabinett wurde stark heftig und viel über die Einführung des Bürgergeldes diskutiert. Und dann kam es – mit Zustimmung der CDU / CSU Opposition.

Aber hält das Bürgergeld auch, was die Politiker versprachen und was hat sich überhaupt geändert? im nachfolgenden Artikel haben wir alle wichtigen Änderungen im Vergleich zu Hartz IV zusammengefasst.

Erhöhte Regelsätze

Bürgergeld - Hartz IV: die Unterschiede
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Was ist der Unterschied von Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV? Was hat sich geändert?

Die Lebenshaltungskosten steigen und auch die Nutzung von Energie reißt bei Bedürftigen ein weiteres Loch in die Kasse. Die Anhebung des Regelsatzes wäre unabhängig von der Einführung des Bürgergeldes notwendig gewesen. Einen entsprechenden Beschluss gab es seitens der Koalitionsspitzen bereits mit dem dritten Entlastungspaket. Demnach wurde der Regelsatz im Vergleich zu Hartz IV dann durchschnittlich um ca. 50 Euro erhöht. Gegenwärtig liegt er sogar bei 563 Euro für eine alleinstehende Person. Das soll auch 2025 so bleiben Den Sozialverbänden ging die Erhöhung allerdings nicht weit genug und es gab auch von anderer Seite Kritik. Die steigenden Lebenshaltungskosten können schlecht aufgefangen werden. Zumal auch die Versorgung mit Lebensmittel an anderer Stelle teilweise zum Erliegen gekommen ist. Die Tafeln waren schon vor der Pandemie am Limit und nun werden sie mit einer hohen Anzahl an ukrainischen Kriegsflüchtlingen konfrontiert. Auch die Sozialkaufhäuser weisen auf immer mehr soziale Ungerechtigkeit hin. Deutschland hat viele Defizite, wenn es um die Grundsicherung geht. Eine Gesetzesänderung und die Einführung des Bürgergeldes löst diese Probleme nicht. Da klingt es schon grotesk, wenn die Ampelpolitiker voller Stolz verkünden, dass man in Zukunft milder mit den Grundsicherungsbeziehenden umgehen will.

Sanktionen werden ausgesetzt

Der milde Umgang beinhaltete dann bald auch die vorübergehende Aussetzung von Sanktionen. Das galt auch dann , wenn Bürgergeld-Berechtigte nicht zufriedenstellend mit dem Jobcenter kooperierten.

Generell sollten Kürzungen zukünftig nur noch in seltenen Fällen vorgenommen werden. Die Möglichkeiten des Jobcenters wurden stark eingeschränkt. Das galt insbesondere, wenn Leistungsempfänger/innen die Termine im Jobcenter versäumten. Selbst bei den Pflichtverletzungen gab es mildere Sanktionen. Eine Pflichtverletzung besteht dann, wenn die Bezieher/innen eine zumutbare Arbeit ablehnen.

Das hat man nunmehr im Jahr 2024 revidiert. Für Totalverweigerer kann der Regelsatz des Bürgergeldes für 2 Monate komplett gestrichen werden.

Mehr Anreize für Betroffene

Politiker aller Parteien woltlen mit der Einführung des neuen Bürgergeldes auch Anreize schaffen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sprach in diesen Zusammenhang von einem angestrebten Ziel. Demnach sollen die Veränderungen die Menschen nun auch über Ausbildungen in eine Arbeit bringen. Der Vorsitzende der Grünen-Fraktion Andreas Audretsch brachte es noch deutlicher auf den Punkt. Er sagte gegenüber der Presse, dass die Sanktionen kontraproduktiv und demütigend seien. Deshalb solltenmit der Änderung auf Bürgergeld endlich positive Anreize geschaffen werden. Es gibt auch eine Weiterbildungsprämie. Der Ansatz ist durchaus überlegt und hat sich tatsächlich positiv ausgewirkt. Zwei Drittel der Leistungsbezieher nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Das Vermögen bleibt zwei Jahre lang unbeachtet

Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass das Vermögen einJahre lang bis zu einer gewissen Grenze unbeachtet bleibt. Auch dieser Schritt war überfällig und wird in anderen Ländern längst praktiziert. Wer Bürgergeld bezieht, darf ein Jahre lang ein zusätzliches Vermögen bis zu 40.000 Euro haben. Auch in Bezug auf die Wohnungsgröße will man im ersten Jahr des Bürgergeld Bezugs keine Sanktionen aussprechen. Leistungsberechtigte dürfen dann 12 Monate in ihren bisherigen Wohnräumen bleiben, unabhängig davon, ob die Wohnungsgröße nun angemessen ist oder nicht. Erst nach einem Jahr soll dann eine genaue Prüfung stattfinden.

Eine bessere Kooperation aller Beteiligten

Viele Leistungsberechtigte fühlen sich zu Hartz IV Zeiten von Mitarbeiter/Innen des Jobcenters von oben herab behandelt. Es gab auch viel Kritik hinsichtlich der Bemühungen, Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Oftmals wurde nur nach einem Schema gearbeitet. Eine individuelle Berücksichtigung gab es nicht. Das soll sich jedoch drastisch ändern. Die Ampelpolitiker verlangen mehr Kooperation. Die Mitarbeiter/innen des Jobcenters sollen in Zukunft auf Augenhöhe mit den Leistungsberechtigten kommunizieren. Insbesondere die individuellen Wünsche jedes Einzelnen sollen in eine berufliche Planung einfließen. Der Grünen-Vorsitzende Andreas Audretsch wollte auch hier mehr Kooperation und setzte auf ein harmonisches Miteinander. Selbst der Schriftverkehr soll seitens des Jobcenters verständlicher und in erster Linie freundlicher werden. Es macht nachdenklich, dass man dafür erst einen Beschluss auf den Weg bringen musste. Ein freundlicher Umgang miteinander sollte doch eigentlich selbstverständlich sein.

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