Unterhaltsvorschuss und Bürgergeld: Wie diese Sozialleistungen zusammenwirken

Erfahren Sie, wie Unterhaltsvorschuss und Bürgergeld zusammenwirken, um den Lebensunterhalt von Familien in Deutschland zu sichern. Lesen Sie mehr über die Anrechnung und Voraussetzungen dieser Sozialleistungen.

Frau liest Brief mit Baby im Hintergrund
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In Deutschland gibt es verschiedene Sozialleistungen, die darauf abzielen, den Lebensunterhalt von Familien mit Kindern zu sichern. Zwei dieser Leistungen sind der Unterhaltsvorschuss und das Bürgergeld. Während der Unterhaltsvorschuss speziell für Kinder von Alleinerziehenden gedacht ist, richtet sich das Bürgergeld an erwerbsfähige, aber arbeitslose oder bedürftige Personen. Betroffen sind auch hier oft alleinerziehende Frauen mit Kindern. In diesem Artikel auf Bürger & Geld erklären wir, wie diese beiden Leistungen zusammenwirken und welche Auswirkungen sie auf die finanzielle Situation von Familien mit Kindern haben.

Was ist der Unterhaltsvorschuss?

Tochter zeigt Mutter Geldmünzen
Bildquelle: Canva

Werden Bürgergeld und Unterhaltsvorschuss gleichzeitig bezogen, so wird die Leistung vom Jugendamt auf die Jobcenter-Leistung angerechnet.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Kindern von Alleinerziehenden gewährt wird, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht den vollen Unterhalt zahlt. Diese Leistung wird in der Regel vom Jugendamt ausgezahlt und richtet sich nach dem Alter des Kindes. Ab 2025 beträgt der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zu 5 Jahren 227 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahren 299 Euro und für Kinder von 12 bis 17 Jahren 394 Euro monatlich.

Unterhaltsvorschuss muss beim Jugendamt beantragt werden.

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld (auch Grundsicherung für Arbeitssuchende) ist eine Sozialleistung, die erwerbsfähigen, aber arbeitslosen, bedürftigen Personen gewährt wird. Es soll den Lebensunterhalt sicherstellen, wenn das eigene Einkommen hierfür nicht ausreicht. Bürgergeld kann auch für Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft beantragt werden, wobei der Regelsatz je nach Alter des Kindes variiert.

Bürgergeld muss beim Jobcenter beantragt werden.

Wie verhält sich der Unterhaltsvorschuss zum Bürgergeld? Anrechnung!

Anrechnung des Unterhaltsvorschusses auf das Bürgergeld: Der Unterhaltsvorschuss wird als Einkommen des Kindes betrachtet und in voller Höhe auf das Bürgergeld angerechnet. Das bedeutet, dass der Bedarf an Bürgergeld entsprechend reduziert wird. Bürgergeld und Unterhaltsvorschuss können gleichzeitig bezogen werden, jedoch nur, wenn der Unterhaltsvorschuss nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt des Kindes vollständig zu sichern.

Besondere Voraussetzungen beim Unterhaltsvorschuss für Kinder ab 12 Jahren

Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren können den Unterhaltsvorschuss nur erhalten, wenn sie nicht auf Bürgergeld angewiesen sind oder wenn der alleinerziehende Elternteil ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich hat.

Zusammenfassung zum Verhältnis von Unterhaltsvorschuss zum Bürgergeld

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Der Unterhaltsvorschuss und das Bürgergeld sind wichtige Sozialleistungen, die den Lebensunterhalt von Familien in Deutschland sichern. Während der Unterhaltsvorschuss speziell für Kinder von Alleinerziehenden gedacht ist, richtet sich das Bürgergeld an erwerbsfähige, aber bedürftige Personen. Durch die Anrechnung des Unterhaltsvorschusses auf das Bürgergeld wird sichergestellt, dass Familien nur das an Sozialleistungen erhalten, auf dass sie zur Bedarfsdeckung angewiesen sind.

Quelle

kinder-grund-sicherung.de

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