Wer Bürgergeld bezieht, erhält zum einen den Bürgergeld Regelsatz, zum anderen die Miete als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter gezahlt. Miete kann sowohl eine normale Wohnungsmiete als auch eine Untermiete sein. Bei einer Untermiete, einem Untermietvertrag, zahlt man Miete an den eigentlichen Mieter der Wohnung. Doch wie funktioniert das genau? Was ist zu beachten, damit dass Jobcenter einen Untermietvertrag anerkennt? In nachfolgendem Artikel erklären wir alles hinsichtlich Bürgergeld und Untermietvertrag.
Was ist ein Untermietvertrag, eine Untermiete?
Beim Bürgergeld kann ein Untermietvertrag sowohl dem Untermieter als auch dem Untervermieter helfen. Wir zeigen, wass bei Untermietverträgen zu beachten ist, damit das Jobcenter nicht meckert.
Untermietvertrag bedeutet, dass man Teile einer Wohnung von einem anderen Mieter, dem Hauptmieter, anmietet. Dabei können Teile der Wohnung zur alleinigen Nutzung (Zimmer) also auch zur gemeinsamen Nutzung (Küche, WC, Bad) untervermietet werden.
Das besondere bei einem Untermietvertrag ist, dass Vermieter nicht der Wohnungseigentümer sonder der Mieter der Wohnung ist.
In Zeiten der Wohnungsnot und knappen Wohnungsangeboten ist eine Untermiete bzw. Untervermietung ein sinnvolles und vor allem auch legales Mittel, Wohnraum zu erhalten bzw. zur Verfügung zu stellen.
Untermietvertrag im Gegensatz zur unentgeltlichen Überlassung
Ein Untermietvertrag sollte immer dann das Mittel der Wahl sein, um eine Abgrenzung von einer Bedarfsgemeinschaft zu schaffen. Überlässt man Wohnraum unentgeltlich, so geht das Jobcenter zunächst von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Bedarfsgemeinschaft wird quasi wie eine Familie behandelt: jeder muss für den anderen einstehen. Einkommen und Vermögen wird gegenseitig angerechnet. Man wird als wirtschaftliche Einheit, als Einstandsgemeinschaft behandelt.
Rechtliche Voraussetzungen für einen Untermietvertrag
Ein Untermietvertrag bzw. ein Untermietverhältnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die wichtigste davon ist die Zustimmung des Vermieters. Holt der Untervermieter diese nicht ein, so gibt er einem Vermieter (Hauptvermieter) einen Kündigungsgrund. Der Vermieter muss einem Untermietvertrag in aller Regel zustimmen. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann er die Zustimmung verweigern. Eine fehlende Zustimmung des Vermieters zu einem Untermietvertrag hat keinen direkten Einfluss auf die Wirksamkeit des Untermietvertrages. Falls jedoch der Hauptmietvertrag vom Vermieter wirksam aufgrund fehlender Zustimmung gekündigt wird, ist automatisch der Untermietvertrag hinfällig, da er vom Bestehen des Hauptmietvertrages abhängt.
Ausgestaltung des Untermietvertrages
Man kann den Untermietvertrag ausgestalten, wie man mag. Mit Blick auf das Jobcenter empfiehlt sich jedoch eine differenzierte Vorgehensweise. So sollte keine Pauschalmiete vereinbart werden, sondern eine Kaltmiete plus Nebenkosten. Für die Nebenkosten können dann Pauschalen angesetzt werden. Dabei sollte ebenfalls zwischen Heizkosten und sonstigen Nebenkosten und auch Stromkosten differenziert werden. Denn alle drei Posten werden vom Bürgergeld Gesetz und damit vom Jobcenter unterschiedlich behandelt erstatte bzw. nicht erstattet.
Gut ist, wenn sich der Untermietvertrag anteilig an der Kostenaufschlüsselung des Hauptmietvertrags orientierte. Die Wohnfläche, die im Untermietvertrag an den Untermieter überlassen wird, sollte für die Hohe der Kosten entscheidend sein – im Verhältnis zu den Kosten für die gesamte Mietfläche.
Miete aus Untermietverhältnis bedeutet Reduzierung der Mietkosten bei Bürgergeld-Bezug
Ist die Miete, die man als Bürgergeld Bezieher zahlt, unangemessen hoch, so wird das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren einleiten. Eine Möglichkeit, die Kosten für eine Wohnung zu senken, ist die Untervermietung. Die Miete, also die Kaltmiete, die der Mieter vom Untermieter erhält, reduziert die vom Haupt(mieter) zu zahlenden Unterkunftskosten. Das gilt dann auch für die Heizkosten und sonstigen Nebenkosten der Wohnung. Das Jobcenter muss dann für den Hauptmieter weniger an Unterkunftskosten zahlen.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Untermietvertrag
Das Wichtigste zum Untermietvertrag zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Der Abschluss eines Untermietvertrages ist in Zeiten knappen Wohnraums ein Mittel, eine bezahlbare Unterkunft zu erhalten.
- Das Jobcenter muss die Untermiete als Kosten der Unterkunft übernehmen, wenn der Untermieter leistungsberechtigt im Sinne des Bürgergeld Gesetzes ist.
- Ein Untermietverhältnis kann auch für den Hauptmieter, der Bürgergeld bezieht, eine Mittel der Wahl sein, wenn seine Unterkunftskosten (Miete) unangemessen hoch sind. Ein Untermietvertrag hilft ihm, die eigenen Unterkunftskosten zu senken.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.