Geht es nicht um den Inhalt der Bürgergeld Entscheidung des Jobcenters, sondern um die Person und das nicht angemessene Verhalten des Sachbearbeiters, mit der oder dem man nicht einverstanden ist, so kann eine Beschwerde in Form der Dienstaufsichtsbeschwerde oder Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt werden.
In nachfolgendem Beitrag erklären wir, wann eine Beschwerde hinsichtlich des Verhaltens des Jobcenter Sachbearbeiters in Frage kommt und sinnvoll ist und wie und wo man sie einlegt.
Dienstaufsichtsbeschwerde
Wann sollte eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder Fachaufsichtsbeschwerde im Bereich Bürgergeld beim Jobcenter eingelegt werden?
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine Unterform des verfassungsrechtlich abgesicherten Petitionsrechts des Artikel 17 Grundgesetz. Danach hat jeder das Recht, sich schriftlich mit Beschwerden an die zuständigen Stellen zu wenden.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann eingelegt werden (Beispiele), wenn ein Sachbearbeiter des Jobcenters
- sich unangemessen verhält, sich etwa abfällig äußert,
- die Angelegenheit, Ihren Fall, nicht bearbeitet oder nur schleppend bearbeitet.
Widerspruch wird durch Dienstaufsichtsbeschwerde nicht ersetzt
Will man sich gegen den Inhalt einer Entscheidung des Jobcenters im Bereich des Bürgergeldes wenden, so ist der Widerspruch das Mittel der Wahl. Der Widerspruch ist an eine Frist gebunden, auch an eine Form. So kann er beispielsweise i.d.R. nicht per E-Mail eingelegt werden.
Wo kann man die Jobcenter Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen?
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist an den Vorgesetzten des Sachbearbeiters im Jobcenter zu richten. Diese sind verpflichtet, das dienstliche Verhalten ihrer Sachbearbeiter zu prüfen. Im Bereich Bürgergeld ist der Teamleiter bzw. Abteilungsleiter des Jobcenters zuständig. Man kann sich aber auch an die Regionaldirektion der Bundesarbeitsagentur oder auch das Bundesarbeitsministerium wenden.
Oft ist in den Jobcentern ein sogenanntes Kundenreaktionsmanagement eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine Beschwerdestelle.
Wie kann man eine Jobcenter Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen?
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann – anders als z.B. ein Widerspruch – formlos und fristlos eingelegt werden. Sie können also mündlich, schriftlich, per Email, per Fax erhoben werden.
Keine Antwort auf Dienstaufsichtsbeschwerde?
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde muss beschieden, also beantwortet werden. Gibt es keine Antwort, kann nach dem Ablauf von 3 Monaten eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden. Es ist also nicht das Sozialgericht zuständig, wie normalerweise, wenn gegen ein Bescheid des Jobcenters Widerspruch und Klage eingelegt wird.
Das Sozialgericht ist allerdings bei einem Hausverbot zuständig, wenn ein Rechtsverhältnis zwischen der Behörde, die das Hausverbot ausgesprochen hat, und dem Adressaten des Hausverbots besteht und für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet ist. Dann kann also vor dem Sozialgericht Klage erhoben werden. Dies hat das Bundessozialgericht unter dem Az B 14 SF 1/14 R entschieden.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Jobcenter: form-, frist- und fruchtlos?
Der altbekannte Spruch zu den Dienstaufsichtsbeschwerden lautet: sie sind form-, frist-, aber auch fruchtlos. Das ist so nicht zutreffend. Gerade wenn Beschwerden gehäuft auftreten, ändert sich das Verhalten innerhalt der Behörde.
Unterschied Fachaufsichtsbeschwerde
Geht es um den sachlichen Inhalt einer Entscheidung des Jobcenters, ist die Fachaufsichtsbeschwerde das Mittel der Wahl. Als Beispiel lässt sich nennen, wenn Bescheide und Mitteilungen wiederholt sehr spät ankommen, es also eine erhebliche Differenz zwischen Zugang und Datum des Schreibens gibt.
Was zur Dienstaufsichtsbeschwerde gesagt wurde, gilt auch für die Fachaufsichtsbeschwerde. Beschwerde ist Beschwerde. Wichtig: auch die Fachaufsichtsbeschwerde ersetzt keinesfalls einen Widerspruch gegen einen Bürgergeld-Bescheid.
Quellen
Bundesagentur für Arbeit – Kundenreaktionsmanagement
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.