Das Bürgergeld wurde 2023 eingeführt und hat das Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem umgangssprachlichen Namen Hartz IV, abgelöst. Es sollte Augenhöhe zwischen Jobcenter und Anspruchsinhaber herstellen, Sanktionen vermeiden helfen und eine bessere und dauerhaftere Integration in den Arbeitsmarkt erreicht werden. Ausbildung und Weiterbildung vor Hilfsarbeit war und ist die Devise. Die CDU/CSU hat das Bürgergeld mitgetragen; sie hatte die Mehrheit im Bundesrat und ohne ihre Stimmen dort hätte es kein Bürgergeld gegeben.
Doch jetzt will gerade die Partei, die mehrheitlich dafür war, das Bürgergeld wieder abschaffen. Grund für uns, einen Blick auf die Sozialleistung zu werfen und zu hinterfragen, was das Bürgergeld ist und was es nicht ist.
Regelsatz beim Bürgergeld
Was wird aus dem Bürgergeld im laufenden Jahr? Was kommt 2025? Ein neuer Regelsatz? Oder wird das Bürgergeld abgeschafft?
Alleinstehende Erwachsene erhielt anfangs 502 Euro Bürgergeld Regelsatz im Monat. Zum 1. Januar 2024 wurde der Regelsatz auf monatlich 563 Euro erhöht. Ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft erhält gegenwärtig 1012 Euro. Grundlage der Bürgergeld Berechnung sind die Regelbedarfe der einzelnen Altersstufen, die für das Existenzminimum notwendig sind. Nach dem Gesetz gibt es den Regelbedarf einfache Existenzminimum, also für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie und den Regelbedarf für das soziokulturelles Existenzminimum. Unter letzterem sind Leistungen zusammengefasst, die ein „Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ gewährleisten.
Wie werden die Regelbedarfe beim Bürgergeld ermittelt?
Alle fünf Jahre wird eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vom Statistischen Bundesamt (Destatis) durchgeführt. Die letzte stammt aus dem Jahr 2018 und ist Basis des gegenwärtigen Regelsatzes. Die EVS 2023 wird gerade ausgewertet (bis 2025). Die EVS untersucht, wofür die Menschen in Deutschland wie viel Geld ausgeben. Für die Sozialhilfe und das Bürgergeld werden die Ausgaben der Menschen mit geringem Einkommen besonders berücksichtigt.
Die Regelbedarfe jährlich fortgeschrieben, um die Inflation, also die steigenden Preise mit erfassen zu können. Eine Anpassung des Regelsatzes erfolgt somit jährlich zum 1. Januar.
Bürgergeld ist mehr als der Regelsatz
Zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums reicht nicht allein der Bürgergeld Regelsatz. Auch die Kosten für die Miete, für die Krankenversicherung und für besondere Bedarfe, etwa bei Schwangerschaft oder Behinderung, wird weiteres Geld zur Verfügung gestellt. Zudem erhalten Schulkinder Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa die Kosten für den allgemeinen Schulbedarf oder für Nachhilfeunterricht.
Kritik am Bürgergeld: Lohnabstand zu gering?
Ein Hauptkritikpunkt am Bürgergeld ist der des Lohnabstandes. Bürgergeld würde dazu einladen, nicht zu arbeiten. Stichwort: „Arbeit lohnt nicht mehr!“ Die Differenz zwischen Bürgergeld und Mindestlohn sei zu gering. Das sich Arbeit immer lohnt, hat die Wissenschaft bereits nachgewiesen. Das Bürgergeld erreicht in keine Fallkonstellation die Summe, die mit Mindestlohn erreicht werden kann. Allerdings ist der Lohnabstand in bestimmten Situation zu gering. Doch liegt das am Bürgergeld oder am zu geringen Mindestlohn? Der Mindestlohn beträgt gegenwärtig lediglich 12,41 Euro, was nach unserer Auffassung (Für soziales Leben e.V.) viel zu wenig ist. 15 Euro Mindestlohn ist ein Muss!
Bürgergeld als Subvention für geflüchtete Ukrainer?
Auch die Tatsache, das ukrainische Flüchtlinge Bürgergeld und nicht Asylbewerberleistungen erhalten, wird von rechter politischer Seite stark kritisiert. Fakt ist, das ca. die Hälfte aller Bürgergeld Bezieher keine deutschen Staatsbürger sind. Darunter sind über eine halbe Million geflüchtete Menschen aus der Ukraine.
Fakt ist, dass von politischer Seite gegenwärtig versucht wird, ukrainische Bürgergeld Bezieher schneller in Arbeit zu bringen.
Missbrauch beim Bürgergeld
Bürgergeld Bezieher sind faul und unehrlich – so lautet ein weit verbreitetes Klischee, das jeglichen Tatsachen entbehrt. Dennoch: missbräuchlicher Leistungsbezug ist strafbar und wird in Zukunft nach den Plänen der Bundesregierung härter sanktioniert. Eine komplette Streichung des Bürgergeld etwa bei Schwarzarbeit ist in Planung. Die Regierung will in jedem Fall einem Missbrauch des Bürgergeldes drastisch entgegentreten.
Bürgergeld Kürzungen für 2025
Ob es im Jahr 2025 Kürzungen im Bereich des Bürgergeldes im Rahmen des Haushaltsplans geben wird, ist gegenwärtig noch absolut offen. Das Existenzminimum lässt sich nicht einfach zusammenstreichen, nicht, solange es ein Grundgesetz in Deutschland gibt.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.