Das Nebenkostenprivileg erlaubte Vermietern, Kabelanschlusskosten auf Mieter umzulegen, unabhängig von deren Nutzung. Bürgergeld-Empfänger erhielten diese Kosten zusätzlich zum Regelsatz. Die Regelung basierte auf § 2 Nr. 15 BetrKV. Mit der Abschaffung des Privilegs ändert sich die Situation für Mieter und Bürgergeld-Bezieher. Vermieter können Kabelgebühren nicht mehr pauschal abrechnen. Mieter haben nun Wahlfreiheit bei TV-Anbietern. Für Bürgergeld-Empfänger entfällt möglicherweise die zusätzliche Kostenübernahme, was ihre finanzielle Situation beeinflussen könnte.
Nebenkostenprivileg am 30. Juni 2024 abgeschafft
Das sogenannte Nebenkostenprivileg entfällt Ende Juni 2024. Für Bürgergeld Bezieher entstehen erhebliche Mehrkosten.
Seit dem 30. Juni 2024 ist das Nebenkostenprivileg abgeschafft. Das bedeutet, dass die Kabelgebühren seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Gleichzeitig bedeutet das für Bezieher von Bürgergeld, dass das Jobcenter diese Kosten nicht mehr im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernimmt. Kosten der Unterkunft sind Miete und Nebenkosten sowie Heizkosten. Im Durchschnitt verlangte die Vermieter etwa 15 Euro für den Kabelanschluss.
Was bedeutet das für Mieter?
Mieter müssen die Kabelgebühren nicht mehr in der Nebenkostenabrechnung zahlen.
Wenn Mieter Kabelfernsehen empfangen möchten, müssen sie sich selbst einen Anbieter suchen und einen Vertrag abschließen.
Alternativ können Mieter ihren Vermieter auffordern, den Kabelanschluss entfernen zu lassen, wenn sie ihn nicht nutzen möchten.
Was bedeutet das für Bürgergeld Bezieher?
Bürgergeld Bezieher müssen ebenfalls selbst einen Vertrag mit einem Anbieter für den Empfang von Kabelfernsehen oder dergleichen suchen. Die entstehenden Kosten müssen aus dem Regelsatz beglichen werden. Man wird im Durchschnitt zwischen 15 Euro und 25 Euro monatlich für einen solchen Anschluss aufwenden müssen.
Zusammenfassung zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs beim Bürgergeld
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst.
- Mit dem 30. Juni 2024 fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg weg.
- Vermieter dürfen dann den Kabelanschluss nicht mehr auf die Mieter umlegen.
- Für Bürgergeld Bezieher bedeutet das, dass sie diese Kosten nicht mehr im Rahmen der Kosten der Unterkunft vom Jobcenter bezahlt erhalten. Sie müssen sie nunmehr aus dem Regelsatz aufbringen und einen separaten Vertrag mit einem Anbieter abschließen.