Bürgergeld-Schüler: 2025 weniger Geld für den persönlichen Schulbedarf

Das Bürgergeld wird 2025 nicht erhöht, aber auch nicht gekürzt. Es gilt ein Bestandsschutz. Für den persönlichen Schulbedarf von Bürgergeld-Kindern und anderen berechtigten Kindern gilt diese Bestandsschutzgarantie nicht. Hier droht eine Kürzung. Lesen Sie die Hintergründe hier!

Kommte es 2025 zu einer Kürzung beim persönlichen Schulbedarf für Bürgergeld und Kinderzuschlag Schüler?
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Wie von der Bundesregierung angekündigt, kommt es beim Bürgergeld Regelsatz 2025 zu einer Nullrunde. Nach der offiziellen Berechnungsmethode müsste sogar eine Kürzung erfolgen, die durch die gesetzliche Bestandsschutzgarantie aber ausgeschlossen ist. Einen solchen Bestandsschutz gibt es nicht beim Schulbedarf und beim Schulstarterpaket. Schüler und ihre Eltern befürchten, dass es 2025 weniger Geld für die Schule, für die Schulausstattung gibt.

In unserem Artikel erklären wir die Hintergründe.

Keine Bürgergelderhöhung 2025

Kein Bestandsschutz beim persönlicher Schulbedarf für Bürgergeld Kinder 2025
Der persönliche Schulbedarf für Kinder, deren Eltern Bürgergeld oder den Kinderzuschlag beziehen, steht vor eine Kürzung im Jahr 2025.

Bildquelle: Canva

Aufgrund der Fortschreibung der Bürgergeld Regelsätze zum 1.1.2025 kommt es zu einer Nullrunde – der Bürgergeld Regelsatz wird 2025 nicht erhöht. Grund. Nach dem  Anpassungsmechanismus, der in § 28a SGB XII geregelt ist,  ergibt sich ein rechnerischer Regelsatz für 2025, der unter dem geltenden Regelsatz in Höhe von 563 Euro liegt. Um den aktuellen Euro-Wert zu erreichen,  müsste die Fortschreibung für 2025 über 10 Prozent liegen. Das ist nicht der Fall, da die Inflation rückläufig ist. Eine Kürzung des Bürgergeld Regelsatzes ist glücklicherweise gesetzlichausgeschlossen ist, vgl. § 28a Abs. 5 SGB XII. Regelsatz 2025 ist also gleich Regelsatz 2024.

Keine Bestandsschutzregel für persönlichen Schulbedarf der Kinder

Hinsichtlich der Fortschreibung des Betrags für den persönlichen Schulbedarf nach § 34a Abs. 3a SGBXII gibt es im Gegensatz zum Regelsatz keine solche Bestandsschutzregelung. Greift der Gesetzgeber nicht ein, wird der Euro-Betrag für den persönlichen Schulbedarf 2025 abgesenkt, also gekürzt.

Kaufkraftverlust beim Bürgergeld

Das Fatale an der Nullrunde und an der Kürzung des Betrags für den persönlichen Schulbedarf ist, dass die regelsatzrelevanten Preise  seit der letzten Anpassung des Regelsatzes auf 563 Euro, also seit dem 1.1.2024 weiter gestiegen sind. Das wird sich auch im kommenden Jahr fortsetzen.  

Wird der  gesetzlichen Fortschreibungsmechanismus nicht vom Gesetzgeber korrigiert, erleiden die Bürgergeld-Bezieher und die Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung starke Kaufkraftverluste.  

Wohlfahrtsverbände fordern deshalb eine dringende Korrektur des gesetzlichen Anpassungsmechanismus beim Bürgergeld und bei der Grundsicherung.

Zusammenfassung zur Kürzung des persönlichen Schulbedarfs für Schüler

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Der gesetzliche Anpassungsmechanismus beim Bürgergeld verhindert für 2025 eine Bürgergeld Erhöhung. Es gibt aber einen Bestandsschutz, so dass es nicht zu einer Kürzung kommt.
  • Beim persönlichen Schulbedarf für Schüler kennt das Gesetz keine Bestandsschutzregel. Die Konsequenz: der persönliche Schulbedarf wird 2025 gekürzt werden!
  • Die Forderung der Wohlfahrtsverbände: der Anpassungsmechanismus beim Bürgergeld muss dringend korrigiert werden!

Quelle

AWO-Positionspapier

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