Bürgergeld: Wie lange man es bekommt!

Das Bürgergeld wird zunächst für einen begrenzten Zeitraum von 6 bis 12 Monaten gewährt. Doch was passiert danach? Ein weiterer, sogenannter Folgeantrag, wird erforderlich, um die Unterstützung fortzusetzen. In unserem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Bezugsdauer von Bürgergeld wissen müssen!

Wie lange bekommt man Bürgergeld?

Das Bürgergeld in Deutschland ist im SGB II (Bürgergeld Gesetz) geregelt und dient der Sicherung des Existenzminimums. Für Leistungsbezieher stellen sich viele Fragen, da die Regelung kompliziert ist. Der Erhalt des Bürgergeldes ist nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. Zudem gibt es Sonderregelungen, wenn der Anspruch auf Bürgergeld nicht für einen ganzen Monat besteht.

In unserem Beitrag beantworten wir die aufgeworfenen Fragen im Detail.

Wie lange hat man Anspruch auf Bürgergeld?

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Wie lange wird Bürgergeld bewilligt? Wie lang ist die Bezugsdauer der staatlichen Leistung?

Die Dauer des Bürgergeldbezuges hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab. Der Bezugszeitraum ist zudem gesetzlich geregelt und soll möglichst keine Lebensform sein. In erster Linie soll es darum gehen, dass sich Menschen wieder für den Arbeitsmarkt qualifizieren und durch gezielte Weiterbildungen ihre Chancen verbessern. Die Dauer des Bezugs von Bürgergeld ist unabhängig davon, ob es sich nun um einen Erstantrag handelt oder ob der Leistungsbezieher zuvor schon einmal Bürgergeld erhalten hat und zwischenzeitlich gearbeitet hat. In der Regel wird der Bezugszeitraum für die Dauer von sechs bis zwölf Monaten durch einen Bescheid des Jobcenters festgeschrieben. Wer danach immer noch ein Anrecht auf Bürgergeld hat, muss einen sogenannten Folgeantrag stellen. Dabei sollen aber keine Ausfallzeiten entstehen. Der Anspruch auf Bürgergeld kann aber auch durch die individuellen Umstände enden.

Anspruch auf Bürgergeld und eigener Lohn

Die gesetzlichen Regelungen für die Dauer des Bürgergeldbezuges sind klar definiert und hängen in den meisten Fällen von der persönlichen Lebenslage ab. Der Anspruch endet unter anderem, wenn der Leistungsbezieher einen Job gefunden hat und seinen Lebensunterhalt dadurch selbst bestreiten kann. Sind die Einkünfte aus der Arbeit zu gering, um finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, wird der Regelsatz entsprechend gekürzt. In diesem Fall bleibt der Anspruch aber für die gesetzlich vorgegebene Zeit bis zu 12 Monaten bestehen. Dann muss auch mit einem Zusatzverdienst ein Folgeantrag auf den Weg gebracht werden. Die Höhe des Regelsatzes hängt wiederum von der Lohnhöhe ab. Für Alleinerziehende gelten generell höhere Freibeträge.

Dauer des Bürgergeldbezuges bei Änderung der Bedarfsgemeinschaft

Der Erhalt des Bürgergeldes kann auch durch eine Änderung der Bedarfsgemeinschaft enden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die Dauer des Bezugs kann beendet werden, wenn man ins Rentenalter eintritt oder seine Ausbildung abschließt und in ein festes Jobverhältnis übernommen wird. Auch durch eine Heirat oder eine Scheidung kann der Bezug enden. Eventuell wird auch nur der Regelsatz neu berechnet. Dann gilt wieder die vorgegebene Bezugsdauer von sechs bis zwölf Monaten. Danach muss auch hier ein Folgeantrag gestellt werden. In jedem Fall müssen Änderungen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft gemeldet werden. Generell kann der Anspruch auf Bürgergeld auch enden, wenn sich der Bezieher für andere soziale Leistungen qualifiziert. Leben etwa Kinder in der Bedarfsgemeinschaft, dann muss man vorrangig kinderbezogene Leistungen beantragen. Dazu gehören:

Kindergeld
• Kinderzuschläge
Unterhalt für Kinder
• Unterhaltsvorschuss
• Mutterschaftsgeld nach der Geburt eines Kindes
• Elterngeld

Handelt sich bei den Kindern, die innerhalb der Bedarfsgemeinschaft leben, um Studenten, dann hat der Erhalt von BAföG Vorrang. Kinder werden innerhalb des Bezugs von Bürgergeld nur zeitlich begrenzt berücksichtigt.

Was man sonst noch bei der Dauer des Bürgergeldbezuges beachten muss

Änderung aller Art, die sich auf den Erhalt des Bürgergeldes auswirken, müssen unmittelbar gemeldet werden. Das Bürgergeld wird monatlich ausgezahlt. Der Bezugszeitraum gilt immer für einen Monat. Endet der Bezug des Bürgergeldes, dann wird aber kein voller Monat mehr berücksichtigt. Unabhängig von den Gründen wird die Dauer exakt festgelegt. Kann kein voller Monat mehr berechnet werden, dann wird das Bürgergeld anteilmäßig in Tagessätzen ausgezahlt. Endet der Erhalt zum 12. eines Monats, dann erhält der Leistungsbezieher die jeweiligen Tagessätze auch nur bis zum 12. des Monats.
Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs gelten gelockerte Regelungen hinsichtlich des anrechenbaren Vermögens. Es gibt das sogenannte Schonvermögen.

Bezugsdauer in Bezug auf den Aufenthaltsort

Im Vergleich zu Hartz IV gibt es beim Bürgergeld weniger Sanktionen. Diese sind jedoch nach langen Diskussionen wieder verschärft worden. Bürgergeldbezieher müssen immer ihre Erreichbarkeit sicherstellen. Bei Verstößen kann der Erhalt des Bürgergeldes eingestellt werden. Allerdings sind die Pflichten bei Weitem nicht so streng wie beim Bezug des Arbeitslosengeldes II. Wer Bürgergeld erhält, ist nicht mehr verpflichtet, tagtäglich die Post in Empfang zu nehmen. Post und Mitteilungen des Jobcenters können zukünftig auch von anderen Personen in Empfang genommen werden. Es muss nur sichergestellt werden, dass die Mitteilung an Werktagen vom Bürgergeldbezieher zur Kenntnis genommen wurde. Wichtig ist auch, dass der Leistungsbezieher im Falle eine Vermittlung in einer bestimmten Zeit vorsprechen kann. Der Bezug des Bürgergeldes endet somit nicht, wenn man sich vorübergehend im Ausland oder an einem anderen Ort innerhalb Deutschlands aufhält.

Weiterführende Infos

Sanktionen beim Bürgergeld werden verschärft

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