Zugangsfiktion Januar 2025: neue Fristberechnung für Widerspruch und Klage 

Durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz ändert sich die Zugangsfiktion bei behördlichen Bescheiden. Das hat Auswirkungen auf Widerspruch und Klage, etwa gegen einen Bürgergeld-Bescheid oder einen Rentenbescheid. Einzelheiten erfahren Sie in unserem Beitrag!

Stempel wird auf Blatt gesetzt
Foto des Autors

von

geprüft von

Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Zugangsfiktion bei Bescheiden, die von Behörden erlassen werden, also bei Verwaltungsakten. Das hat Auswirkungen auf die Rechtsbehelfsfriste, insbesondere die Widerspruchsfrist und die Klagefrist. Die Zugangsfiktion bzw. Zugangsvermutung von Bescheiden gilt für das Bürgergeld, das Arbeitslosengeld, die Rente, das Kindergeld oder Wohngeld und viele weitere behördliche Schreiben.

In unserem Artikel erklären wir die Details der Zugangsfiktion und was sich ab dem 1.1.2025 hier ändert.

Zugangsfiktion für Bescheide

frist widerspruch klage zugangsfiktion januar 2025

Das Postrechtsmodernisierungsgesetz bringt ab dem 1. Januar eine längere Zugangsfiktion. Die Fristberechnung für Widerspruch und Klage ändert sich.

Diese „Zugangsfiktion“ ist in § 37 Abs. 2 S. 2 SGB X niedergelegt. Sie bestimmt, wann ein Bescheid dem Adressaten als zugegangen gilt. Bis zum 31.12.2024 beträgt die sie drei Tage, ab dem 1. Januar 2025 vier Tage. Hintergrund dieser Änderung ist das Postrechtsmodernisierungsgesetz. Für die Zustellung eines Briefes braucht die Post künftig in der Regel vier Tage. Nach 4 Tagen gilt ein Bescheid dann als zugegangen.

Postrechtsmodernisierungsgesetz

Das  Postrechtsmodernisierungsgesetz ist im Sommer 2024 vom Gesetzgeber verabschiedet worden. . Darin werden die Vermutungsregelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten verlängert.

Der Gesetzgeber verlängert in dem Gesetz die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen. Daher ist es konsequent, dass das Gesetz auch eine Anpassung der Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten aus verschiedenen Rechtsbereichen vornimmt.

Die Vermutungsregelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten (Zugangsfiktion) werden also an die verlängerten Laufzeitvorgaben angeglichen und von drei auf vier Tage verlängert.

Keine Bekanntgabe am Samstag

Fällt das Ende der neuen Viertagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fristablauf (wie bisher) auf den Ablauf des nächsten Werktages,  § 64 Abs. 3 SGG.

Auswirkungen auf Widerspruchsfrist und Klagefrist

Durch die neue, längere Vermutungsregelung im Bereich der Zustellung verlängert sich auch die Widerspruchsfrist bzw. Klagefrist. D.h.: eigentlich verlängert sich diese Frist nicht, sie beginnt lediglich einen Tag später..

Neuregelung greift ab 1. Januar 2025

Die Neuregelung ist auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 zur Post aufgegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden.

Fristberechnung für Widersprüche ab  2025

Zugangsfiktion: Wann gilt ein Bescheid als zugegangen? Ein Bescheid, der per Briefpost im Inland an den Adressaten gelangt gilt als zugegangen am Tag des Datums des Bescheids  bzw. Druckdatum plus vier Tage. Geregelt ist dies in § 37 Abs. 2 S. 1 SGB X.

Tag der Bekanntkabe: Erfolgt tatsächlich ein späterer Zugang, dann ist der Bescheid am Tag der Bekanntgabe zugegangen. § 37 Abs. 2 S. 3 SGB X. Gleiches gilt für den Zugang per Postzustellungsurkunde. Auch hier ist der Bescheid am Tag der Bekanntgabe durch PZU zugegangen.

Fristbeginn für Widerspruch und Klage

Die Frist für Widerspruch oder Klage beginnt am Tag nach der Bekanntgabe, vgl. § 26 Abs. 2 SGB X.

Fristdauer für Widerspruch und Klage

Die Dauer der Frist beträgt einen Monat vgl. § 84 Abs. 1 S. 1 SGG bzw. § 87 Abs. 1 SGG.

Mit dem Ende der Frist ist der (Widerspruchs) Bescheid bestandskräftig.

Zusammenfassung zum Postrechtsmodernisierungsgesetz und der neuen Zugangsfiktion

Ab dem 1. Januar 2024 änderte sich die Zugangsfiktion bei Verwaltungsakten, also bei Bescheiden von Behörden, wie etwa einem Bürgergeld-Bescheid. Sie wird auf 4 Tage ausgedehnt, also um einen Tag verlängert. Grund ist das Postrechtsmodernisierungsgesetz. Die Post braucht künftig im Durchschnitt 4 Tage für die Zustellung von Briefen.

Schreibe einen Kommentar