Bundeshaushalt 2024: Bürgergeld und Kindergrundsicherung im Plus – Elterngeld im Minus – Rentner vergessen?

Bundeshaushalt 2024: Bürgergeld und Kindergrundsicherung im Plus – Elterngeld im Minus – Rentner vergessen?
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Am Mittwoch, den 4. Juli 2023 wurde vom Bundeskabinett der Bundeshaushalt 2024 verabschiedet. Als Fazit lässt sich festhalten, dass Deutschland wieder auf Sparkurs ist, die vielfältigen Ausgaben während der Pandemie werden zurückgefahren. Die Absicherung des Bürgergeldes und des Wohngeldes stehen im Bereich der Sozialausgaben im Mittelpunkt, aber auch für die Kindergrundsicherung sollen Rücklagen geschaffen werden. Beim Elterngeld soll es Kürzungen geben. Wir stellen die Entscheidungen im nachfolgenden Artikel ausführlich vor.

Bürgergeld

Das Bundesfinanzministerium, das den Entwurf des Haushalts 2024 vorgelegt hat, kommentiert den Kabinettsbeschluss wie folgt:

Mit dem Beschluss seien wesentliche Vorhaben der Regierungskoalition zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe bis 2027 finanziell abgesichert worden. Das Bürgergeld und die Wohngeldreform seien zentrale Vorhaben, damit die Würde des Einzelnen geachtet, gesellschaftliche Teilhabe besser gefördert und angemessenes und familiengerechtes Wohnen gesichert werden könnten. Das reformierte Wohngeld unterstütze Haushalte mit geringem Einkommen oberhalb der Grundsicherung dauerhaft, zielgenau und verlässlich.

Für das Bürgergeld sind im Sozialhaushalt für das Jahr 2024 24,3 Milliarden Euro vorgesehen, nach 23,8 Milliarden im laufenden Jahr.

Das sind allerdings nur allgemeine Aussagen. Es bleibt abzuwarten, wohin die Reise später im Detail gehen wird.

Kindergrundsicherung

Für die Kindergrundsicherung wurden im langfristigen Haushaltsplan pro Jahr 2 Milliarden Euro jährlich vorgesehen. 2024 sollen 100 Millionen Euro für die Digitalisierung der Leistung bereitgestellt werden. Die geplanten Kindergrundsicherung soll verschiedene Familienleistungen zusammenfassen und der Zugang und die Beantragung vereinfachen.

Die Bundesfamilienministerin erklärte zu den 2 Milliarden Euro: Das sei nur ein “Merkposten”. Die endgültige Summe werde in ihrem Gesetzentwurf verzeichnet sein. Für zwei Milliarden Euro werde es eine wirksame Bekämpfung der Kinderarmut nicht geben.

Elterngeld wird gekürzt

Nicht alle Familienleistungen sollen so wie bisher beibehalten werden. Einsparungen sollen hinsichtlich des Elterngeldes greifen. Betroffen davon sind gut verdienende Elternteile.

Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die der Staat zahlt, wenn Eltern nach der Geburt der Kinder zu Hause bleiben. Spitzenverdiener sollen künftig kein Elterngeld mehr bekommen, sondern nur noch Eltern, die zusammen nicht mehr als 150.000 Euro im Jahr verdienen. Bisher lag diese Einkommensgrenze bei 300.000 Euro. In Euro ausgedrückt: Die Ausgaben für das Elterngeld sind von 7,6 Milliarden im letzten auf 8,3 Milliarden Euro im laufenden Jahr gestiegen. Die Streichung des Elterngeldes für Spitzenverdiener wird voraussichtlich Einsparungen von 290 Millionen Euro bringen.

Rentenversicherung

Die Rentner sind im Haushaltsentwurf der Bundesregierung nicht vergessen worden. Im Gegenteil.

Allein für die Rentenversicherung werden dem Entwurf 127 Milliarden Euro Steuergeld für 2024 bereitgestellt, nach 121 Milliarden im laufenden Jahr. Es ist so, dass der Bund Zuschüsse an die Rentenkasse zahlt und auch Beiträge für die Zeit der Kindererziehung übernimmt. Das Bundesarbeitsministerium rechtfertigt dies dadurch, dass die gesetzliche Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehme.

Was im Detail das auch immer heißen mag: Rentner sind der Bundesregierung in jedem Fall wichtig.

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