Bundesverfassungsgericht: Bürgergeld – Bezieher muss beim Jobcenter nicht “betteln”

Arbeitet das Jobcenter zu langsam bzw. ist lange Zeit untätig und entstehen einem Bürgergeld Bezieher dadurch außergerichtliche Kosten, kann sofort geklagt werden– so das Bundesverfassungsgericht.

Bundesverfassungsgericht spektakulär: Nicht „Bitte, Bitte“ beim Jobcenter machen, sondern sofort klagen!

In einer kürzlichen ergangenen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte von Bürgergeld Beziehern gestärkt. Vor einer Untätigkeitsklage muss nicht noch erneut beim Jobcenter nachgefragt werden, quasi “betteln und bitten”. Der Gesetzgeber hat so etwas nicht vorgesehen. Wenn eine Klage gesetzlich möglich ist, dann kann sie auch eingereicht werden.

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Gradlinige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts : Bürgergeld Bezieher muss nicht “Bitte, Bitte” machen, sondern kann sofort klagen, wenn das gesetzlich möglich ist.

Jobcenter unterliegt vor Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit einer Verfassungsbeschwerde einer Bezieherin von SGB II Leistungen (damals Hartz IV, heute Bürgergeld) zu befassen. Es ging um Kosten, die die Leistungsbezieherin vom Jobcenter erstattet haben wollte. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet ist.

Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Eine SGB II Bezieherin (heute Bürgergeld) hatte gegen eine Entscheidung des Jobcenters Widerspruch eingelegt, weil das Jobcenter bei der Leistungsberechnung das Einkommen zu hoch angesetzt hatte. Gegen den Bescheid des Jobcenters hatte die Leistungsbezieherin zu Recht Widerspruch eingelegt.

Laut einem Jobcenter Bescheid sollte sie die Kosten hierfür aufgrund ihres Antrags auch erstattet bekommen. Allerdings passierte nach dem Bescheid nicht. Das Jobcenter zahlte nicht. Aus diesem Grunde erhob die Leistungsbezieherin Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht. Das Sozialgericht musste kein Urteil fällen, weil das Jobcenter nun zahlte. Der Rechtsstreit wurde für erledigt erklärt.

Das reichte der Leistungsbezieherin aber nicht. Sie wollte auch für dieses Verfahren eine Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten erhalten.

Erstattung außergerichtlicher Kosten von Bürgergeld Bezieherin abgelehnt

Das Sozialgericht lehnte den Antrag auf Erstattung außergerichtlicher Kosten ab. Die Ablehnung begründete es damit, dass die Klage mutwillig erscheine.

Derm Sozialgericht erschien es sinnvoller, dass die Klägerin den den kostengünstigeren und meist schnelleren Weg hätte einschlagen müssen und einfach noch mal beim Jobcenter nachzufragen. Ein einfaches Anwaltsschreiben, in dem eine angemessene Frist gesetzt werde, hätte auch zum Ziel geführt.

Bundesverfassungsgericht entscheidet pro Bürgergeld Bezieher

Das Bundesverfassungsbericht vertritt allerdings eine andere Ansicht als das Sozialgericht.

Es existiert keine «allgemeine Pflicht, die Behörde nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist zunächst auf die ausstehende Entscheidung über den Antrag oder Widerspruch aufmerksam zu machen, die Klageerhebung anzukündigen und nachzufragen, ob sie bald entscheide.

Schließlich habe, so das Bundesverfassungsgericht, der Gesetzgeber selbst geregelt, wie lange Betroffene abwarten müssten. «Wer nach Ablauf von gesetzlichen Fristen klagt, handelt grundsätzlich nicht treuwidrig.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Angelegenheit nun an das Sozialgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun noch einmal neu entscheiden und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen.

Quelle: Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 15.3.2023, 1 BvR 311/22

Zusammenfassung: Bürgergeld und Klagemöglichkeit

Fazit: Wenn das Gesetz eine Klage gegen das Jobcenter erlaubt, muss nicht vorher noch “Bitte, Bitte” beim Jobcenter gemacht werden. Der Rechtsweg steht dann offen, wenn das Gesetz es vorsieht!

21 Gedanken zu „Bundesverfassungsgericht: Bürgergeld – Bezieher muss beim Jobcenter nicht “betteln”“

  1. Wir haben auch nur Problem mit dem Jobcenter in Iserlohn die ziehn uns immer was an von unserem Geld und wir kommen nicht über die Runden da auch alles teuer geworden ist und wir haben auch Schimmel in der Wohnung und wir bekommen keine neue und alles ist uns kaputt gegangen und wir bekommen keine Erstattung von den mfg Familie Dittrich

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      • Ernsthaft ich sitze in Rollstuhl beziehe auch grundsicherung (bürgergeld) ich habe schweres asthma. Welches arbeiten soll ich also. Die sollen mal die schicken die so dumm reden wie sie. Oder gesunde Leute

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      • Sehr geehrter Herr Lustig,
        es gibt in diesem Land Menschen, die vom System krank gemacht werden oder die sehr krank sind und von unserem Gesungheitssystem völlig in Stich gelassen werden und dadurch nicht mehr arbeiten gehen können !
        Schonmal darüber nachgedacht ???

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      • Hallo Herr Lustig,
        auch ich würde lieber arbeiten als nicht arbeiten. In unserem staatlich gestützten System ist es leider nicht möglich, allen Erwerbsfähigen einen geeigneten Arbeitsplatz zu geben. Seit den 70er-Jahren haben die Beschäftigten mit oft etwas zu hohen Lohnerhöhungs-Forderungen den Arbeitsmarkt kaputt gemacht. So haben die großen Unternehmen Lohnarbeit lieber im Ausland machen lassen.
        Gruß Uwe Bosse.

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      • Lustig Herr Lustig!!!
        Wie wäre es, Artikel zu lesen, die Sie auch aufmuntern ohne andere klein machen zu müssen???
        Gott muss Ihr Leben traurig sein, wenn Sie solche Kommentare nötig haben!!!
        Sie haben mein volles Mitgefühl!!!
        Oder mit Ihren Worten (nur höflich); suchen Sie sich doch bitte ein Hobby! Da haben alle etwas davon!!!

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      • Es ist mir rätselhaft, wie man so etwas schreiben kann, ohne die Situation dieser Menschen zu kennen. Es ist doch möglich, dass gesundleitliche Einschränkungen eine arbeitsaufnahme verhindern. Vielleicht sind die Leute auch in einem Alter, in dem es sehr schwer ist, noch einmsl eine Arbeit zu bekommen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie selbst einmal in eine Situation kommen, in der Sie auf Hilfe angewiesen sind. Erst dann werden Sie verstehen, welche Sorgen entstehen können, wenn im Leben nicht alles glatt läuft. Schämen Sie sich für ihre Aussagen.

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      • So wie Sie schreiben wieder ein Schreibtischtäter, von arbeit weit entfernt und Lustig da bei. Ich bin auch schwer krank und gehe arbeiten. Ich komme hier auch nicht mehr raus, habe es im Stress nicht gemeldet.
        Lebe in Bedarfsgemeinschaft ” Bürgergeld Bürger sind nur Erwerbsfähie Personen!”

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  2. Lebe mit 22 jährigen Sohn(Jobcenter) und ich mit Rente und Sozialhilfe zusammen, mein Satz ist 502 Euro, aber mein Sohn bekommt nur 431 Euro, weil uns eine BG und die Trennung zur WG verweigert wird, obwohl ich schwer krank, mit Essenszulage beantragt, aber wartend seit Monaten, auf Genehmigung, und Sohn mit kognitiver Störung (3 Gutachten,die mir nicht ausgehändigt werden) bestätigen, daß er 4 Wochen Urlaub pro Jahr und extra Hilfe zugesagt, aber bis heute nicht stattgefunden hat, dazu brauchen wir unterschiedlich Ernährung und nicht zusammen kochen oder Wäsche waschen können, Wie komme ich an die Trennung von BG zu WG, da nun mal er nicht allein leben kann und deshalb sämtliche Kosten für Wohnung, KV, etc nicht richtig oder gar nicht bezahlt werden, wenn ich nicht ständig nachkontrolliere
    Vom Sozialamt bekam ich die Antwort, wenn ich weiter Stress mache, gibt es nur noch Gutscheine, außerdem hat man dem Jobcenter (bei dem nur mein Sohn, nicht ich Geld erhalte) meine frühere Sucht (seit 23 Jahren vorbei ) gemeldet, so daß diese auch ständig Nachweise für was wir Geld ausgeben, nachweisen müssen , mehr als alle halbe Jahr, sondern monatlich!!! Urlaub oder Reha wird abgelehnt, im Vorraus wird Abreisesperre verhängt, obwohl wir eh nirgends hinfahren können, wg meiner Krankheit (Post – Vac Syndrom und davor noch extreme Unterernährung, Stress als Alleinerziehend und dieses Mobbing vom Amt/Vermieter mich krank machte) kein Fehlverhalten von mir nachgewiesen werden kann, was ständig versucht wird, finde keinen SozialAnwalt, für den Fall, zudem seit 2018, neue Hausverwaltung, die Wohnungen verkommen lässt, was zusätzlich Schimmel verursacht, Decke und Wände durchgebrochen, Wasser im Toiletten Bereich ohne echtes Bad, durchkommt und auch da, kein Anwalt gefunden, sondern mittlerweile abgelaufene Ausweis( Sohn) keine Termine bekommen, bzw. Auch das Geld( ohne Passfoto) zu teuer ist, selbst wenn ich Termin bekäme, dazu die neue Regelung für 9 Euro Ticket nicht ohne funktionierendes Phone zu händeln sind, kein Mobiliar mehr vorhanden, weder Esstisch, noch Bett für Heranwachsenden, oder sonstige Kosten, gedeckt werden kann, bin derzeit am Ende, seit 10 Jahren kein Urlaub, Auszeit oder neue Waschmaschine, und den Zahnarzt bezahlt hab, für feste Spange, Geld wurde nach Abschluss nicht retour bezahlt, Sozialamt hat das Geld einkassiert und da meine Zahnarztkosten nicht von mir gedeckt werden können, hab ich nun mit 55 Jahre sehr schlechten Zahnzustand, mit dem ich mich nicht mehr auf die Straße traue, weil es peinlich ist, so angesehen zu werden, das lässt keinen Freundes bzw Bekanntenkreis mehr zu, sondern verschlimmert meine Unterernährung massiv
    Mieterverein kostet Geld für 2 Jahre voraus, und dann 3 Monate Wartezeit, danach nur dann beginnende Probleme, evtl übernommen werden?! Dieser Wahnsinn ist unertragbar und leider Streitereien zwischen uns beiden dadurch extra entstehen

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    • Hallo liebe Susanne,
      was du schilderst kommt mir sehr bekannt vor. Hole dir Hilfe bei de AWO oder bei der LEBENSHILFE. Dort bekommst du die Hilfe, die ihr braucht. Von Vorteil wäre auch eine getrennte stationäre Einweisung in Kliniken die eure Krankheiten erstmal diagnostizieren. Darauf kann man dan aufbauen.
      Lieben Gruss und viel Kraft wünsche ich!

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    • Liebe Susanne.
      Haben Sie versucht für Ihren Sohn eine Pflegestufe zu beantragen? Wenn er aufgrund von Krankheit nicht allein leben kann, steht ihm ein Pflegegradrechner zu. Dafür braucht man keinen Behindertenausweis. Den Pflegegradrechner kann theoretisch jeder beantragen. Das Pflegegeld darf vom Jobcenter nicht angerechnet werden. Ab Pflegestufe 2 steht Ihnen dann auch zB Kur zu. Bitte Pflegegradrechner zu Rate ziehen (zB. Pflegegradrechner.de) und gut auf das Gutachten vorbereiten (der Pflegegradrechner hilft dabei). Sollte der Gutachter einen anderen Pflegegrad geben, auf jeden Fall Widerspruch einlegen und nicht abschrecken lassen. Viel Erfolg!

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  3. Nun, Gesetze werden von Menschen “beschlossen” die ziemlich “realitätsfremd” sind. Liegt an den “Gesetzen”… kein Mensch der nicht ausserhalb des Staatsdienstes 5 Jahre seinen Lebensunterhalt erarbeitet hat sollte nicht gewählt werden dürfen… oder lässt sich irgendwer von einem Arzt operieren der Gestern Examen gemacht hat?

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  4. Jemand der krank ist und nicht arbeiten kann denen muss geholfen werden. Aber denen die zu faul sind muss nicht geholfen werden. Die müssen richtig Druck bekommen. Wenn einer die Schule abbrich oder eine zumutbar arbeitet ablehnt der darf keine Unterstützung bekommen. Genau so die Drogen oder Alkoholiker. Denen eine entziehungskuhr anbieten und dann ist Schluss. Aber wenn es nach den grünen oder der SPD geht wird sich arbeiten nicht mehr lohnen und Faulheit unterstützt. Und durch solche Sozialschmarotzer werden alle,auch die die es nötig haben,in die faule Ecke gestellt. Aber das ist in Deutschland überall gleich. Wer eine ander Meinung hat als unser Volksvertreter ist auch gleich rechts oder links.

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    • Die Erfahrung aus meiner Tätigkeit beim eV zur Sgb2 und Renten Beratung zeigt mir das durch immer mehr Druck keine Diamanten entstehen, sondern diese Leute entweder sozial komplett abrutschen und dann sogar mehrfach kriminell werden. Der Vergleich dazu ist einfach, mit Hilfe und Unterstützung schafft man es öfter als du denkst Leute aus den Sgb2 System in ein geordnetes selbst bestimmtes Leben zu bringen. Ich sehe das der Staat das macht was du forderst nur Druck nur Strafe… Informer dich mal wie zb die Niederlande das handhaben da, wird betreut, belohnt, hier wird es rd verarscht, teilweise gedroht und nur verwaltet das geht schief zu Lasten der Kriminalitäts Rate aber das willst du sicher erreichen man kann dann ja Lager bauen, oder?

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