Eltern mit einem Kind oder Kindern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können den Kinderzuschlag beantragen. Der Kinderzuschlag bietet die Möglichkeit, über mehr Geld zu verfügen, als dies bei Beantragung von Bürgergeld der Fall ist. So können Eltern eine Beantragung von Bürgergeld vermeiden. Wer sich unsicher ist, kann dennoch Bürgergeld beantragen. Das Jobcenter prüft, ob der Kinderzuschlag günstiger wäre.
Derzeit erhalten etwa 835.000 Kinder den Kinderzuschlag, knapp 2,4 Millionen Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren beziehen Bürgergeld.
Kinderzuschlag: Was sind die Voraussetzungen?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Eltern den Kinderzuschlag beantragen können?
Es sind nicht viele Voraussetzungen, die für den Bezug von Kinderzuschlag erfüllt werden müssen. Aber nachfolgendes muss erfüllt sein:
Das Kind, für das der Zuschlag beantragt wird,
- muss unter 25 Jahre alt sein
- darf nicht verheiratet sein
- im Haushalt der Eltern wohnen.
Die Eltern müssen Kindergeld für das Kind oder die Kinder erhalten. Zudem muss das Brutto Einkommen der Eltern wenigstens 900 Euro betragen, bei Alleinerziehenden 600 Euro.
Und die wichtigste Voraussetzung, die die Unterscheidung zum Bürgergeld ausmacht: Ohne den Kinderzuschlag hatte wenigstens ein Mitglied der Familie (der potentiellen Bedarfsgemeinschaft) Anspruch auf Bürgergeld.
Welches Einkommen wird für den Kinderzuschlag berücksichtigt?
Einkommen, das Eltern erzielen, die den Kinderzuschlag beantragen, kann beispielsweise Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, aus einem Minijob, aus einer selbständigen Beschäftigung sein. Aber auch Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld zählen als Einkommen.
Mindesteinkommensgrenze ist wichtig
Die Mindesteinkommensgrenze für den Anspruch auf Kinderzuschlag liegt bei 900 Euro für Elternpaare und bei 600 Euro für alleinerziehende Elternteile. Es geht hierbei um das Bruttoeinkommen. Sozialleistungen zählen nicht als Einkommen für den Kinderzuschlag. Also werden Wohngeld, Kindergeld und natürlich auch der Kinderzuschlag selbst nicht bei der Berechnung der Mindesteinkommensgrenze herangezogen.
Vermögensfreibeträge beim Kinderzuschlag
Hinsichtlich der Vermögensfreigrenze gilt ähnliches wie beim Bürgergeld. Wer zu viel an Vermögen hat, hat keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag variiert in seiner Höhe. Er ist abhängig von der jeweiligen Einkommenssituation der Familie und der Zusammensetzung der Familie. Der Maximalbetrag pro Kind liegt bei 250 Euro im Monat.
Zusätzlich stehen beim Bezug des Kinderzuschlags noch die Leistungen für Bildung und Teilhabe zur Verfügung. Das sind in erster Linie Leistungen für den Schulbedarf, Kostenerstattungen für Schulausflug und Klassenfahrt, aber auch für die Nachhilfe und den Schulbus.
Wo Kinderzuschlag beantragen?
Der Kinderzuschlag wird nicht beim Jobcenter, sondern bei der Familienkasse beantragt. Die Familienkasse ist die Stelle, die auch für das Kindergeld zuständig ist.
Zusammenfassung zu Kinderzuschlag und Bürgergeld
- Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Sozialleistung für Eltern, deren Einkommen zwar für ihren eigenen Lebensunterhalt ausreicht, nicht aber für den ihrer Kinder. Mit dem Kinderzuschlag haben sie mehr Geld zur Verfügung, als mit dem Bürgergeld – nur dann wird der Zuschlag gewährt.
- Intention des Kinderzuschlags ist es, Kinder und ihre Eltern aus dem Bürgergeld-Bezug herauszulassen.
- Der Kinderzuschlag wird mit dem Kindergeld zusammen ausgezahlt. Er steht nur Kindern zur Verfügung, die unverheiratet sind, im Haushalt der Eltern leben und noch keine 25 Jahre alt sind.
- Der Maximalbetrag des Kinderzuschlags beträgt 250 Euro. Durch den Kinderzuschlag verdoppelt sich das Kindergeld quasi.