Die Bundesregierung plant für 2025 steuerliche Reformen. Dabei geht es um Inflationsausgleich und diesbezügliche Entlastungen sowie um mehr Steuergerechtigkeit in der Ehe und bei Lebenspartnerschaften. Die Änderungen sollen im Jahressteuergesetz zusammengefasst werden. Familien und Rentner sollen entlastet werden und mehr Geld in der Haushaltskasse haben.
Steuer war schon immer ein komplexes Thema. In unserem Beitrag erklären wir die neu geplanten Steuerregelungen 2025 in einfachen Worten und stellen die Neuregelungen der Freibeträge in zwei Tabellen vor.
Steuerlicher Grund-Freibetrag
2025 sind steuerliche Entlastungen und Neuregelungen für Paare, Familien und Rentner geplant. Lesen Sie die Details hier!
Steuerlicher Freibeträge bedeuteten, dass Einkommen innerhalb dieser Grenzen nicht besteuert werden. Einer dieser Freibeträge ist der Grundfreibetrag. Er geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück, die besagt, dass das Existenzminimum nicht besteuert werden darf. Da sich die Summen in Euro, die zur Deckung des Existenzminimums notwendig sind, jährlich aufgrund der Inflation ändern, muss der Grundfreibetrag ebenfalls jährlich angepasst werden. So beträgt der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, im Jahr 2024 11.784 Euro. Im kommenden Jahr 2025 wird er um 300 Euro auf 12.084 Euro und im Jahr 2026 noch um 252 Euro auf 12.336 Euro angehoben werden.
Tabelle steuerlicher Grundfreibetrag
Jahr | Höhe Grundfreibetrag Steuer |
2024 | 11.784 Euro |
2025 | 12.084 Euro |
2026 | 12.336 Euro |
Steuerlicher Kinderfreibetrag
Der steuerliche Kinderfreibetrag wird ebenfalls angehoben. Im Jahr 2024 steigt er um 228 Euro auf 6.612 Euro, 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro, 2026 um 156 Euro auf 6.828 Euro.
Tabelle steuerlicher Kinderfreibetrag
Jahr | Höhe steuerlicher Kinderfreibetrag |
2024 | 6.612 Euro |
2025 | 6.672 Euro |
2026 | 6.828 Euro |
Dies sind vorläufige Zahlen. Endgültig abgesegnet oder geändert werden die Zahlen im Herbst, wenn der Progressionsbericht vorliegt.
Kindergeld
Das Kindergeld wird erhöht. Die Erhöhung beträgt nicht, wie von vielen erhofft und gefordert, 50 Euro, sondern lediglich 5 Euro. Das bedeutet, dass Familien ab dem Januar 2025 pro Kind monaltich 255 Euro ausgezahlt erhalten.
Inflationsanpassung bei der Steuer
Die Bundesregierung wird die Eckwerte in der Einkommensteuer an die Inflation angleichen. Die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird, werden nach oben gesetzt. Ausnahme ist nur die Reichensteuer. Der Reichensteuersatz von 45 Prozent greift unverändert für Einkommen oberhalb von 227.826 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen.
Mit dieser Anhebung der Eckwerte der Einkommenssteuer wird die kalte Progression ausgeglichen.
Damit gleicht die Bundesregierung die sogenannte kalte Progression aus. Ohne diese Anpassung würde ein Mehr an Gehalt in Höhe der Inflation höhere Steuern nach sich ziehen, und das, obwohl der Steuerzahler überhaupt keine höhere Kaufkraft hatte.
Steuerklassen für Paare
Bei den Steuerklassen geht es darum, bis zur Abgabe der Steuererklärung, mehr Geld zur Verfügung zu haben. Die Steuerklassen haben also keinen Einfluss auf die Höhe der Steuer, die Ehepaare zahlen müssen. Paare, die unterschiedliches Einkommen haben, nutzen oft die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Der Gutverdiener hat in Steuerklasse 3 höhere Freibeträgen, der Partner mit dem geringeren Lohn hat in Steuerklasse 5 dagegen mehr Abzüge. Betrachtet man das Paar als Einheit, hat es somit das bestmögliche Nettoeinkommen in der Haushaltskasse. Die Nachteile: Steuernachzahlungen drohen.
Die Bundesregierung will die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen. Die neue Regelung: Partner fallen ab dem Jahr 2030 automatisch in die Steuerklasse 4. Dort gibt es dann das Faktorverfahren. Dabei berechnet das Finanzamt genau, wer wie viel netto zum Einkommen beiträgt. Die Steuer fällt entsprechend aus. Damit wird die Lohnsteuerbelastung gerecht auf beide Eheleute oder Lebenspartner verteilt. Und: Steuernachzahlungen werden weitgehend vermieden.
Änderungen beim Ehegattensplitting geblockt
Beim Ehegattensplitting sind keine Änderungen vorgesehen. Beide Partner geben nach wie vor eine gemeinsame Steuererklärung ab. Beide Einkommen werden zusammengerechnet und jedem Partner zur Hälfte zugerechnet. Vorteile bestehen, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen. Partner mit keinem oder geringem Einkommen mindern die Steuerlast des größeren Einkommens
Die Grünen wollen das Ehegattensplitting mit dem Argument abschaffen, es belohne Einkommensunterschiede und würde zu Teilzeitarbeit führen. Die FDP ist jedoch dagegen, weil das eine klaren Steuererhöhung bedeuten würde.
Zusammenfassung: steuerlicher Änderungen 2025
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
2025 wird es einge Änderungen bei der Steuer geben, und zwar folgende:
- Änderungen der steuerlichen Freibeträge: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag
- Die Steuerklassen 3 und 4 sollen abgeschafft werden
- Das Kindergeld soll erhöht werden.
- Das Ehegattensplitting ist weiterhin unverändert möglich.
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.