Schwerbehinderung 2025 – alle Änderungen und Neuerungen

Im Bereich der Schwerbehinderung gibt es 2025 viele Neuerungen und Änderungen. Die unser Ansicht nach wichtigsten Regelungen im Recht der Schwerbehinderung haben wir in unserem Beitrag für Sie zusammengetragen.

Junge Frau kniet neben behindertem Kind im Rollstuhl
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Im Jahr 2025 ändert sich im Bereich Schwerbehinderung vieles, was bereits lange überfällig ist. Wussten Sie, dass 10 Prozent aller Menschen in Deutschland schwerbehindert sind, also jeder 10. Deutsche Bundesbürger?

Und was tut sich 2025 für schwerbehinderte Menschen? Ein Beispiel ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Aber auch im Bereich der Pflegeversicherung oder bei der Behinderten-Ausgleichsabgabe gibt es Neuerungen im Jahr 2025.

Alle Änderungen im Feld Schwerbehinderungen finden Sie in nachfolgendem Artikel zusammengefasst.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt im Juni 2025 in Kraft

gezeichnetes Bild von einem schwerbehinderten Mädchen im Rollstuhl, das von  zwei anderen Kindern umarmt wird
Bildquelle: Canva

Alle wichtigen Änderungen und Neuerungen 2025 , die schwerbehinderte Menschen betreffen, finden Sie hier in unserem Bericht zusammengefasst.

Ab dem 28. Juni 2025 muss ein Webshop barrierefrei sein. Aber auch  nicht-behördliche Webseiten, Apps und sogar Produkte und Bedienelemente wie Bankautomaten oder Fahrkartenschalter mussen die Voraussetzungen erfüllen, die für Barrierefreiheit gelten.  Die Seiten müssen uneingeschränkt nutzbar sein für Menschen mit Einschränkungen wie etwa eine Sehbehinderung oder eine taktile Störung,  mit der eine Tastatur nicht benutzt werden kann.

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro Umsatz fallen nicht unter das Gesetz. Ausnahme: sie erbringen keine Dienstleistungen, sondern verkaufen Produkte.. Reine B2B Shops, die sich explizit und ausschließlich nur an B2B Kunden richten, fallen ebenfalls nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Einzelheiten hier: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html

Schwerbehinderten Ausgleichsabgabe steigt 2025

Arbeitgeber in Deutschland haben die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Kommen sie ihr nicht nach, müssen sie eine Schwerbehinderten Ausgleichsabgabe zahlen.  Diese steigt 2025 auf bis zu 720 Euro monatlich. Geregelt ist das im “Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“. Nur 40 Prozent aller Arbeitgeber erfüllen ihr Pflicht zur Behinderten-Beschäftigung korrekt.

Vermögensfreibetrag für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe steigt

Der Vermögensfreibetrag für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe steigt zum 01.01.2025 von  63.630 Euro auf 65.150 Euro. Ebenfalls wird der Einkommensfreibetrag angehoben. Diese Erhöhungen sind zurückzuführen auf die jährliche Anpassung des § 18 Abs. 1 SGB IV, der Bezugsgröße für die Bemessung des Einkommens- und Vermögensfreibetrags ist.

Pflegegeld steigt zum 1. Januar 2025

2025 wird das Pflegegeld um 4,5 Prozent erhöht. Wie hoch die Beträge dann in Abhängigkeit vom anerkannten Pflegegrad sind, zeigt nachfolgende Tabelle:

   

PflegegradPflegegeld 2025Pflegegeld Erhöhung 2025 im Vergleich zu 2024
Pflegegrad 1kein Anspruch
Pflegegrad 2347 Euro15 Euro
Pflegegrad 3598 Euro25 Euro
Pflegegrad 4799 Euro34 Euro
Pflegegrad 5989 Euro42 Euro

           

Pflegesachleistungen steigen 2025

PflegegradPflegesachleistung 2025Pflegesachleistungen Erhöhung gegenüber 2024 um
Pflegegrad 1kein Anspruch
Pflegegrad 2795 Euro34 Euro
Pflegegrad 31496 Euro64 Euro
Pflegegrad 41858 Euro80 Euro
Pflegegrad 52299 Euro99 Euro

Warum werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen 2025 erhöht?

Ab 2025 werden neben dem Pflegegeld auch die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung erhöht, s. obige Tabellen. Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028  erfolgt, abhängig vom Anstieg der Preise, also der Inflation,  eine Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung. Die soll ein Automatismus werden, der alle 3 Jahre erfolgt.

Keine Änderung bzw. Erhöhung 2025 von existenzsichernden Leistungen

Zum 01.01.2025 wird es keine Änderungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII geben. Der Grund: die Inflation in Deutschland ist stark zurückgegangen, eine Anpassung der Leistungen ist deshalb nach Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht erforderlich.

Auch beim Bürgergeld gibt es 2025 eine Nullrunde!

Wohlfahrtsverbände widersprechen den Gründen, die das BMAS anführt allerdings!

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