Im Jahr 2025 ändert sich im Bereich Schwerbehinderung vieles, was bereits lange überfällig ist. Wussten Sie, dass 10 Prozent aller Menschen in Deutschland schwerbehindert sind, also jeder 10. Deutsche Bundesbürger?
Und was tut sich 2025 für schwerbehinderte Menschen? Ein Beispiel ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Aber auch im Bereich der Pflegeversicherung oder bei der Behinderten-Ausgleichsabgabe gibt es Neuerungen im Jahr 2025.
Alle Änderungen im Feld Schwerbehinderungen finden Sie in nachfolgendem Artikel zusammengefasst.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt im Juni 2025 in Kraft
Alle wichtigen Änderungen und Neuerungen 2025 , die schwerbehinderte Menschen betreffen, finden Sie hier in unserem Bericht zusammengefasst.
Ab dem 28. Juni 2025 muss ein Webshop barrierefrei sein. Aber auch nicht-behördliche Webseiten, Apps und sogar Produkte und Bedienelemente wie Bankautomaten oder Fahrkartenschalter mussen die Voraussetzungen erfüllen, die für Barrierefreiheit gelten. Die Seiten müssen uneingeschränkt nutzbar sein für Menschen mit Einschränkungen wie etwa eine Sehbehinderung oder eine taktile Störung, mit der eine Tastatur nicht benutzt werden kann.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro Umsatz fallen nicht unter das Gesetz. Ausnahme: sie erbringen keine Dienstleistungen, sondern verkaufen Produkte.. Reine B2B Shops, die sich explizit und ausschließlich nur an B2B Kunden richten, fallen ebenfalls nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Einzelheiten hier: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html
Schwerbehinderten Ausgleichsabgabe steigt 2025
Arbeitgeber in Deutschland haben die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Kommen sie ihr nicht nach, müssen sie eine Schwerbehinderten Ausgleichsabgabe zahlen. Diese steigt 2025 auf bis zu 720 Euro monatlich. Geregelt ist das im “Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“. Nur 40 Prozent aller Arbeitgeber erfüllen ihr Pflicht zur Behinderten-Beschäftigung korrekt.
Vermögensfreibetrag für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe steigt
Der Vermögensfreibetrag für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe steigt zum 01.01.2025 von 63.630 Euro auf 65.150 Euro. Ebenfalls wird der Einkommensfreibetrag angehoben. Diese Erhöhungen sind zurückzuführen auf die jährliche Anpassung des § 18 Abs. 1 SGB IV, der Bezugsgröße für die Bemessung des Einkommens- und Vermögensfreibetrags ist.
Pflegegeld steigt zum 1. Januar 2025
2025 wird das Pflegegeld um 4,5 Prozent erhöht. Wie hoch die Beträge dann in Abhängigkeit vom anerkannten Pflegegrad sind, zeigt nachfolgende Tabelle:
Pflegegrad | Pflegegeld 2025 | Pflegegeld Erhöhung 2025 im Vergleich zu 2024 |
Pflegegrad 1 | kein Anspruch | – |
Pflegegrad 2 | 347 Euro | 15 Euro |
Pflegegrad 3 | 598 Euro | 25 Euro |
Pflegegrad 4 | 799 Euro | 34 Euro |
Pflegegrad 5 | 989 Euro | 42 Euro |
Pflegesachleistungen steigen 2025
Pflegegrad | Pflegesachleistung 2025 | Pflegesachleistungen Erhöhung gegenüber 2024 um |
Pflegegrad 1 | kein Anspruch | – |
Pflegegrad 2 | 795 Euro | 34 Euro |
Pflegegrad 3 | 1496 Euro | 64 Euro |
Pflegegrad 4 | 1858 Euro | 80 Euro |
Pflegegrad 5 | 2299 Euro | 99 Euro |
Warum werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen 2025 erhöht?
Ab 2025 werden neben dem Pflegegeld auch die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung erhöht, s. obige Tabellen. Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 erfolgt, abhängig vom Anstieg der Preise, also der Inflation, eine Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung. Die soll ein Automatismus werden, der alle 3 Jahre erfolgt.
Keine Änderung bzw. Erhöhung 2025 von existenzsichernden Leistungen
Zum 01.01.2025 wird es keine Änderungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII geben. Der Grund: die Inflation in Deutschland ist stark zurückgegangen, eine Anpassung der Leistungen ist deshalb nach Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht erforderlich.
Auch beim Bürgergeld gibt es 2025 eine Nullrunde!
Wohlfahrtsverbände widersprechen den Gründen, die das BMAS anführt allerdings!
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.