Der Minijob ist nach wie vor eine beliebte Vertragsform im Arbeitsrecht. Im Jahr 2025 müssen sich müssen sich Minijobber auf Änderungen einstellen. Insbesondere wird die Minijobgrenze angehoben werden, und zwar auf 556 Euro monatlich!
Wir erklären in unserem Beitrag nicht nur, wie hoch die Minijob-Grenze 2025, sondern beantworten weitere, damit zusammenhängende Fragen.
Was ist ein Minijob?
Zum 1. Januar 2025 wird es Veränderungen beim Minijob geben. Die Verdienstgrenze wird auf 556 Euro angehoben. Grund: Erhöhung des Mindestlohns.
Ein Minijob, auch geringfügige Beschäftigung genannt, ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, bei der der monatliche Verdienst eine gewisse Grenze nicht übersteigt. Seit 2024 liegt die Verdienstgrenze bei 538 Euro, sie steigt jährlich mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Dieser beträgt gegenwärtig 12,41 Euro.
Wie hoch steigt die Minijob-Grenze 2025?
Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2025 auf 556 Euro monatlich an. Das hängt damit zusammen, dass auch der Mindestlohn angehoben wird. Er steigt 2025 auf 12,82 Euro im Monat.
Was bedeutet die Erhöhung der Minijob-Grenze 2025 konkret?
Beim Minijob wird ab 2025 der maximale monatliche Verdienst bei 556 Euro liegen. Der Arbeitgeber zahlt auf diese Summe in der Regel keine Beiträge zur Sozialversicherung, der Arbeitnehmer hat aber die Möglichkeit, sich selbst in die Renten- und Krankenversicherung zu versichern.
Welche Vorteile hat ein Minijob?
Minijobs bieten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber einige Vorteile:
Flexibilität: Minijobs sind flexibel gestaltbar und eignen sich daher gut für Studenten, Schüler, Rentner und Hausfrauen, die ihr Einkommen aufbessern möchten.
- Geringere Bürokratie: Für Minijobs gelten vereinfachte Melde- und Beitragsverfahren.
- Steuerfreiheit: Minijobs bis zu 556 Euro pro Monat (ab 2025) sind steuerfrei.
- Zusatzverdienst: Minijobs können eine gute Möglichkeit sein, um nebenbei etwas Geld zu verdienen.
Welche Nachteile hat ein Minijob?
Minijobs haben allerdings auch einige Nachteile:
- Keine Sozialversicherung: Minijobber sind in der Regel nicht kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert.
- Geringerer Verdienst: Der Verdienst in einem Minijob ist in der Regel geringer als in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
Auswirkungen des Minijobs auf das Bürgergeld
Das Einkommen aus einem Minijob wird auf das Bürgergeld angerechnet. Es gelten die allgemeinen Einkommensfreibträge beim Bürgergeld auch für den Minijob. Aufgrund der Erhöhung der Minijobgrenze steht auch eine Anhebung der Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld zu erwarten, jedenfalls für einige Fallgestaltungen.
Was ist beim Minijob zu beachten?
Bei der Aufnahme eines Minijobs müssen ab 2025 einige Punkte beachtet werden:
- Verdienstgrenze: Der monatliche Verdienst darf 556 Euro nicht übersteigen.
- Sozialversicherung: Minijobber sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Sie können sich aber freiwillig in die Renten- und Krankenversicherung versichern.
- Steuerfreiheit: Minijobs sind ab 2025 bis zu 556 Euro pro Monat steuerfrei.
Weitere Informationen zum Minijob
Weitere Informationen zum Minijob finden Sie auf den folgenden Websites:
- Minijob-Zentrale: https://www.minijob-zentrale.de/DE/home/home_node.html
- Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/
- Deutsches Rentenversicherung Bund: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Home/home_node.html
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.