Der April 2025 bringt eine Reihe von Neuerungen und Änderungen, die sowohl das persönliche als auch das berufliche Leben vieler Menschen in Deutschland betreffen werden. Von Änderungen beim Elterngeld bis hin zu digitalen Innovationen im Verkehrssektor – hier ist ein umfassender Überblick über die wichtigsten Neuerungen auf Bürger & Geld.
1. Elterngeld: Neue Einkommensgrenzen
Wichtige Änderungen und Neuerungen im April 2025 finden Sie hier auf Bürger & Geld!
Ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld auf 175.000 Euro pro Jahr gesenkt. Diese Regelung gilt sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Die Neuregelung betrifft alle Geburten ab dem 1. April 2025 und soll aufgrund der angespannten Haushaltslage eingeführt werden.
2. Digitalisierung im Verkehr: Digitaler Fahrzeugschein
Ein Pilotprojekt für den digitalen Fahrzeugschein startet im April 2025. Autofahrer können künftig ihre Fahrzeugpapiere digital auf ihrem Smartphone vorzeigen, anstatt physische Dokumente mitzuführen. Dieses Projekt wird gemeinsam vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelt.
3. Aktualisierter Fragenkatalog für die Führerscheinprüfung
Ab dem 1. April 2025 wird der Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung aktualisiert. Neue Fragen zu Themen wie Rechtsabbiegen oder Vorfahrtsregeln an Kreuzungen werden hinzugefügt.
4. Elektronische Reisegenehmigung für Großbritannien
Reisende nach Großbritannien müssen sich auf eine elektronische Reisegenehmigung einstellen, die ab April 2025 verpflichtend wird.
5. Erstmals Rente beantragen
Im April 2025 können verschiedene Geburtsjahrgänge erstmals eine Altersrente beantragen, abhängig von der Art der Rente und den individuellen Voraussetzungen.
a. Regelaltersrente
Personen, die zwischen dem 2. Januar 1959 und dem 1. Februar 1959 geboren wurden, können erstmals ab dem 1. April 2025 mit 66 Jahren und zwei Monaten in die Regelaltersrente gehen, sofern sie die erforderlichen fünf Beitragsjahre erfüllt haben und den Rentenantrag stellen.
b. Altersrente für langjährig Versicherte
Diese Rente kann ab 63 Jahren bezogen werden, jedoch mit einem Abschlag von 13,2 Prozent. Personen, die zwischen dem 2. März 1962 und dem 1. April 1962 geboren wurden, können ab April 2025 diese Rente in Anspruch nehmen, wenn sie 35 Beitragsjahre erfüllt haben.
c. Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Personen, die zwischen dem 2. Mai 1963 und dem 1. Juni 1963 geboren wurden, können ab dem 1. September 2022 mit einem Abschlag von 10,8 Prozent in Rente gehen, sofern sie schwerbehindert sind (mindestens 50 % GdB) und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
d. Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Diese Rente kann abschlagsfrei bezogen werden, wenn 45 Beitragsjahre erfüllt sind. Personen, die zwischen dem 2. November 1960 und dem 1. Dezember 1960 geboren wurden, können ab April 2025 diese Rente in Anspruch nehmen.
6. Aus- bzw. Rückblick: Weitere Änderungen im Jahr 2025
Mindestlohn und Minijob: Der Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro pro Stunde, und die Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich auf 556 Euro monatlich.
Grundsteuerreform: Die Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 nach einem neuen Modell erhoben, das die Attraktivität der Nachbarschaft berücksichtigt.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu erleichtern .
Diese Neuerungen und Änderungen im April 2025 zeigen, dass Deutschland weiterhin auf Digitalisierung, soziale Unterstützung und Umweltschutz setzt. Obwohl einige Maßnahmen Einsparungen bedeuten, zielen sie darauf ab, die Ressourcen effizienter zu nutzen und die Lebensqualität zu verbessern.