P- Konto: Pfändungstabelle 2024/2025 und höhere Pfändungsfreigrenzen

Auch beim P-Konto gelten ab dem 1. Juli 2025 neue Pfändungsfreibeträge nach der neuen Pfändungstabelle 2024/2025. Wie hoch diese sind, lesen Sie in unserem Artikel!

Die neue Pfändungstabelle 2024 schützt das P-Konto besser.

Die Pfändungstabelle 2024/2025 legt fest, welcher Teil des Nettoeinkommens von Gläubigern gepfändet werden darf und welcher dem Schuldner zur freien Verfügung bleibt.  Die Tabelle ist sehr strukturiert und legt für jede Einkommensstufe und Anzahl Unterhaltsberechtigter den genauen pfändbaren Betrag in Euro fest. Sie wird jedes Jahr zum 1. Juli  angepasst, so auch 2024. Die dort festgelegten Pfändungsfreigrenzen gelten auch für das P-Konto, also das Pfändungsschutzkonto.

Nachfolgend finden Sie einen tabellarischen Überblick über die Höhe der Pfändungsfreigrenzen abhängig von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen.

Pfändungsfreigrenze für alleinstehende Person: der Grundfreibetrag

pfaendungstabelle bei p konto

Ab dem 1. Juli 2024 ist auch das P-Konto durch die neue Pfändungstabelle 2024 / 2025 mit den neuen Pfändungsfreigrenzen besser vor einem Gläubigerzugriff mittels Pfändung geschützt.

Grundfreibetrag: Alle Zahlungseingänge auf einem P-Konto sind bis zu einem Grundfreibetrag von derzeit 1.500 Euro pro Monat vor der Kontopfändung geschützt. Dies gilt für Zahlungen des Arbeitgebers, selbstständige Erwerbstätigkeit, Rentenbezüge und Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kinder-, Wohn- oder Pflegegeld.

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet also automatisch einen Grun-Pfändungsschutz von 1.500 Euro pro Kalendermonat. Dieser Betrag steht dem Kontoinhaber zur freien Verfügung, unabhängig von den Schulden.

Pfändungsfreigrenzen bei unterhaltsberechtigten Personen

Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich je nach Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 560 Euro hinzu, für weitere unterhaltsberechtigte Personen je 310 Euro. Hier sind einige Beispiele:

Anzahl der
Unterhaltsberechtigten
Pfändungsfreigrenze
01.07.2024 bis 30.06.2025
kein Unterhaltsberechtigter1.499,99 Euro
1 Unterhaltsberechtigter2.059,99 Euro
2 Unterhaltsberechtigte2.369,99 Euro
3 Unterhaltsberechtigte2.679,99 Euro
4 Unterhaltsberechtigte2.999,99 Euro
5 Unterhaltsberechtigte3.309,99 Euro

Beim P-Konto werden diese Beträge auf die nächste volle 10er-Stelle aufgerundet.

Wie erhält man einen höheren Pfändungsschutzbetrag?

Um einen höheren Pfändungsschutzbetrag auf dem P-Konto zu erhalten, muss man als Kontoinhaber seiner Bank eine schriftliche Bescheinigung vorlegen. Diese erhält man bei einer Schuldnerberatung, einem Rechtsanwalt, bei der Familienkasse oder auch dem  Vollstreckungsgericht.  

Erhöhung der Pfändungsfreigrenze bei Mehrverdienst

Hat man einen Verdienst, der die Pfändungsfreigrenze übersteigt, so darf man vom Mehrverdienst zusätzliche Euro-Beträge behalten. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viel.

Anzahl der
Unterhaltsberechtigten
 von denersten 10 € Mehrverdienstvon allen weiteren 10 Eur Mehrverdienst
keine Unterhaltszahlung4,22 Euro3 €
1 Unterhaltsberechtigter6,59 Euro5 €
2 Unterhaltsberechtigte8,38 Euro6 €
3 Unterhaltsberechtigte9,62 Euro7 €
4 Unterhaltsberechtigte8,30 Euro8 €
5 Unterhaltsberechtigte9,43 Euro9 €

Voll pfändbares Einkommen

Einkommen, das 4.573,10  Euro übersteigt, ist voll pfändbar.

Quelle

Bundesgesetzblatt Teil I – Berichtigung der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024

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