Einen Anspruch auf Bürgergeld hat, wer als erwerbsfähiger bedürftiger Mensch seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Ein Anspruch auf Bafög besteht hingegen für Schüler oder Studenten, wenn sie ihr Einkommen oder das ihrer Eltern nicht hoch genug ist, um den Lebensunterhalt während des Studiums oder des Schulbesuchs zu decken. Doch das Bürgergeld ist höher als das Bafög. Warum das so ist und ob das gerecht ist, lesen Sie in unserem Beitrag.
Bürgergeld sichert Existenzminimum
Bafög und Bürgergeld dürfen sich in der Höhe unterscheiden, Bafög kann niedriger sein, denn hier geht es um Politik und nicht um das Existenzminimum.
Das Bürgergeld dient dem Zweck, das menschliche Existenzminimum zu sichern. Es ist eine Ausprägung der Menschenwürde, die in Art 1 des Grundgesetzes als unantastbar bezeichnet wird. Außerdem ist das Bürgergeld eine Ausprägung des Sozialstaatsgebotes (Artikel 20) des Grundgesetzes. Sowohl Art 1 als auch das Sozialstaatsgebot sind Wert, die auch im Grundgesetz besonderen Schutz genießen und nicht abänderbar sind.
Bafög dient der Absicherung der Ausbildung
Das Bafög hingegen hat den Zweck, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Das Bafög hat also nichts mit dem Existenzminimum zu tun und ist verfassungsrechtlich nicht abgesichert.
Das hat jüngst auch das Bundesverfassungsgericht so entschieden. Die Richter stellen fest, dass Studierende keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf höheres BAföG haben. Aus dem vom Grundgesetz garantierten Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art 1 und Art 20 GG, s. oben) könnten mittellose Hochschulzugangsberechtigte kein Recht auf staatliche Leistungen herleiten, die ein Studium ermöglichen (BVerfG, Beschl. v. 23.09.2024, Az. 1 BvL 9/21). Angerufen hatte das Bundesverfassungsgericht das Verwaltungsgericht Berlin, das die Auffassung vertrat, dass sich das Bafög nach dem Bürgergeld auszurichten habe und nicht niedriger sein dürfe.
Bafög ist somit eine politische Entscheidung, das Bürgergeld hingegen eine verfassungsrechtliche. Und hier haben wir auch die Antwort auf die Frage, die wir in der Überschrift aufgeworfen haben: Die Politik will keine gleiche Höhe von Bürgergeld und Bafög!
Bafög und Bürgergeld unterscheiden sich in der Höhe
Das Bürgergeld beträgt für eine alleinstehende Person 563 Euro plus die Kosten der Unterkunft (Stand 1.1.2025). Das Bafög hingegen erreicht mit seinem Höchstsatz maximal 992 Euro. Darin sind die Kosten für die Unterkunft bereits enthalten.
Hier sieht man bereits, das Problem: Zieht man von den 992 Euro den Betrag des Existenzminimums von 563 Euro ab, so bleiben 429 Euro für die Kosten der Unterkunft und für die studentische Krankenversicherung. Zu wenig in der Realität der großen Uni-Städte.
Kein Bürgergeld neben dem Bafög
Reicht das Bafög nicht aus, um die Unterkunftskosten zu decken, so kann man nicht ergänzend Bürgergeld beantragen. Das ist durch § 7 Abs. 5 SGB II (bzw. § 22 Abs. 1 SGB XII bei der Grundsicherung) ausgeschlossen.
Hier muss unserer Auffassung nach der Gesetzgeber, die Politik, aktiv werden . Aufstockende Bürgergeld-Leistungen müssen auch beim Bafög möglich sein!
Quellen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesverwaltungsgericht Berlin bei buerger-geld.org
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.