Menschen, die pflegebedürftig sind, erhalten in Deutschland finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Ab Pflegegrad 2 wird ein Pflegegeld gezahlt
Pflegegrad 2 bedeutet, dass man einen gewissen Grad an Unterstützung im Alltag benötigt. Der Pflegegrad (PG) wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt. Eine der wichtigen Leistungen, auf die ab Pflegegrad 2 ein Anspruch besteht, ist das Pflegegeld. Aber wie hoch ist dieses eigentlich? Die Antwort geben wir in diesem Artikel.
Pflegegeld bei Pflegegrad 2: Die aktuelle Höhe
Wie viel Pflegegeld wird bei anerkanntem Pflegegrad 2 im Jahr 2025 gezahlt? Die Antwort lesen sie in diesem Abschnitt:
Aktuell, im Jahr 2025, beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 monatlich 347 Euro. Dieser Betrag wird von der Pflegekasse direkt an die Pflegebedürftige ausgezahlt und kann zur Finanzierung der Pflege in den eigenen vier Wänden, also für die Pflege zu Hause, verwendet werden. Was die versicherte Person mit dem Pflegegeld macht, ist jedoch ihr überlassen. Es besteht keine Pflicht, das Geld für die Pflege zu verwenden, etwa an die Pflegeperson weiterzuleiten.
Eine Tabelle zur Höhe des Pflegegeldes 2025 finden Sie hier: Tabelle Höhe Pflegegeld 2025
Was beeinflusst die Höhe des Pflegegeldes?
Die Höhe des Pflegegeldes wird vom Pflegegrad bestimmt. Sie ist gesetzlich festgelegt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich also nach dem vom MDK ermittelten und von der Krankenkasse festgelegten Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegegeld steht Ihnen zu.
Möglicherweise besteht aufgrund privater Pflege-Zusatzversicherung ein Anspruch auf zusätzliches Pflegegeld. Das setzt aber einen privaten Pflegeversicherungsvertrag voraus.
Was kann man mit dem Pflegegeld machen?
Das Pflegegeld wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gezahlt. Es ist flexibel einsetzbar. Man kann es beispielsweise nutzen für:
- Bezahlung von Pflegehilfsmitteln: etwa Rollatoren, Pflegebetten oder Inkontinenzmaterial.
- Entschädigung für pflegende Angehörige: Das Pflegegeld kann als Anerkennung für die geleistete Pflegearbeit dienen.
- Finanzierung von zusätzlichen Leistungen: Wie zum Beispiel Haushaltshilfe oder Menüservice.
Wie wird Pflegegeld beantragt?
Um Pflegegeld zu beantragen, müssen muss ein Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse ist identisch mit der eigenen gesetzlichen Krankenkassen. Für den Antrag braucht man in der Regel keine weitere Nachweise. Man muss lediglich ein Formular der Pflegekasse ausfüllen. Dieses kann man telefonisch oder per Mail anfordern und sich per Post zusenden lassen.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2
Neben dem Pflegegeld stehen bei Pflegegrad 2 noch weitere Leistungen zur Verfügung. Dies sind zum Beispiel:
- Pflegesachleistungen: Wenn Sie keine Angehörigen haben, die Sie pflegen können, können Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Pflegesachleistung bedeutet die Pflege durch einen Pflegedienst.
- Kombinationsleistungen: Pflegesachleistungen können auch gemeinsam mit dem Pflegegeld als Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld wird dann um den prozentualen Anteil der beanspruchten Pflegesachleistung (Pflegedienst) gekürzt.
- Verhinderungspflege: Für den Fall, dass Ihre pflegende Angehörige ausfällt, gibt es die Verhinderungspflege.
- Kurzzeitpflege: Bei einem vorübergehenden Pflegebedarf kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Kurzzeitpflege bedeutet Pflege in einem Pflegeheim
Wann wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 ausgezahlt?
Die Auszahlungstermine für das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 (und anderen Pflegegraden) im Jahr 2025 entnehmen sie nachfolgender Tabelle:
Zusammenfassung zu Pflegegeld bei Pflegegrad 2
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Die Höhe des Pflegegeldes ist für jeden Pflegegrad gesetzlich festgelegt. Sie variiert lediglich dann, wenn gleichzeitig ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird.
Was Sie beachten sollten: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für eine umfassende Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit
Eigene Recherche
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.