Zahlt die Pflegekasse Umzugskosten für pflegebedürftige Rentner? Ins Pflegeheim? Voraussetzungen!

Wer als Rentner pflegebedürftig wird, muss möglicherweise umziehen. Hier ist ein Zuschuss von bis zu ca. 4000 Euro von der Pflegeversicherung möglich. Unter welchen Voraussetzungen gezahlt wird, lesen Sie hier in unserem Beitrag!

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Pflegebedürftige Rentner (und andere pflegebedürftige Personen) stehen oft vor der Herausforderung, ihre Wohnsituation an ihre gesundheitlichen Bedürfnisse anzupassen. Ein Umzug kann notwendig werden, um eine barrierefreie Umgebung zu schaffen oder die Pflege zu erleichtern. Die Pflegekasse (Pflegeversicherung) bietet in solchen Fällen finanzielle Unterstützung, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zahlt sie auch den Umzug ins Pflegeheim? Auf Bürger & Geld erfahren Sie, ob und wann die Pflegekasse Umzugskosten übernimmt.

Umzugszuschuss durch die Pflegekasse: Höhe und Voraussetzungen

Die Pflegekasse (Pflegeversicherung) gewährt einen Umzugszuschuss von bis zu 4.180 Euro, wenn der Umzug eine Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes darstellt. Gesetzlich geregelt ist das in § 40 Abs. 4 SGB XI. Die Voraussetzungen sind:

Pflegegrad: Dem Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 1 zuerkannt worden sein.

Barrierefreiheit: Die neue Wohnung muss besser an die körperlichen Bedürfnisse angepasst sein als die alte Wohnung, z. B. durch Barrierefreiheit oder behindertengerechte Ausstattung.

Verbesserung der Pflegesituation: Der Umzug soll die häusliche Pflege erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. Dies kann durch eine Reduzierung des Pflegeaufwands oder eine Entlastung der pflegenden Angehörigen geschehen.

Genehmigung durch die Pflegekasse: Vor dem Umzug muss die neue Wohnung von der Pflegekasse als geeignet eingestuft werden.

Welche Umzüge werden bezuschusst?

Die Pflegekasse unterstützt Umzüge, die die Selbstständigkeit und Lebensqualität des Betroffenen fördern. Dazu gehören:

  • Umzüge in barrierefreie Wohnungen oder altersgerechte Wohnformen wie betreutes Wohnen oder Senioren-WGs.
  • Wohnungswechsel innerhalb eines Gebäudes, z. B. vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung.
  • Umzüge in die Nähe von pflegenden Angehörigen oder in städtische Gebiete mit besseren Versorgungsmöglichkeiten.

Umzug ins Pflegeheim: Bezuschussung ausgeschlossen!

Ein Umzug in ein vollstationäres Pflegeheim wird von der Pflegekasse nicht bezuschusst! Der Zuschuss ist ausschließlich für Maßnahmen vorgesehen, die eine häusliche Pflege ermöglichen und verbessern.

Bei einem Umzug ins Pflegeheim zahlt unter Umständen der überortliche Sozialhilfeträger.

Antragstellung und Vorgehen für den Umzugszuschuss

Um den Zuschuss zu erhalten, sind folgende Schritte notwendig:

Antrag bei der Pflegekasse stellen: Der Antrag sollte vor dem geplanten Umzug eingereicht werden. Eine formlose Antragstellung ist möglich, oft gibt es jedoch spezifische Formulare.

Kostenvoranschläge einreichen: Für die Prüfung der Kosten empfiehlt es sich, Angebote von Umzugsunternehmen vorzulegen.

Nachweis des Bedarfs: Dokumentieren Sie den Bedarf für den Umzug, z. B. durch ärztliche Bescheinigungen oder Gutachten über die Wohnsituation.

Zusammenfassung zu Pflegekasse übernimmt Umzugskosten für pflegebedürftige Rentner

Pflegebedürftige Rentner sowie generell pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Umzüge beantragen, wenn diese ihre Selbstständigkeit fördern und häusliche Pflege erleichtern. Ein Umzug ins Pflegeheim wird jedoch nicht unterstützt. Frühzeitige Planung und Abstimmung mit der Pflegekasse sind notwendig, um finanzielle Unterstützung bis zu ca. 4000 Euro zu erhalten.

Redakteure

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    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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