3,9 Millionen erwerbsfähige Menschen beziehen in Deutschland Bürgergeld.
Das Bürgergeld ist eine Leistung des Sozialstaats, die denjenigen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern soll, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Bürgergeld erhält, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann. Zudem reichen andere vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht aus. Im Jahr 2023 bezogen durchschnittlich rund 3,93 Millionen erwerbsfähige Personen in Deutschland Bürgergeld (bis 2022 Empfänger von Arbeitslosengeld II), dazu gab es rund 1,56 Millionen nicht erwerbsfähige Empfänger von Bürgergeld (bis 2022 Empfänger von Sozialgeld).
Menschen mit Migrationshintergrund im Bürgergeld Bezug
Viele Menschen mit Migrationshintergrund beziehen in Deutschland Bürgergeld.
Neuste Zahlen zeigten, so schreibt die Bild-Zeitung: „Mehr Migranten-Familien als Deutsche mit Kindern kassieren die Stütze vom Staat!“
Wir, der Verein für soziales Leben e.V., sagen und fragen: „Na, und, liebe Bild-Zeitung?“
Hintergrund: Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gab es Mitte 2023 576.747 Bürgergeldempfänger mit Familie.
Von diesen Bedarfsgemeinschaften haben 221.918 die deutsche Staatsangehörigkeit, 354.826 haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. Das sind rund 62 Prozent aller Bürgergeldempfänger mit Kindern.
Die ausländischen Bezieher von Bürgergeld finden sich in folgender Zusammensetzung:
- 54.666 der arbeitslosen Leistungsberechtigten mit Kindern kommen aus einem EU-Mitgliedstaat.
- 85 804 Bezieher von Bürgergeld mit Familie besitzen eine ukrainische Staatsangehörigkeit.
- Unter den restlichen Beziehern von Bürgergeld mit Migrationshintergrund befinden 117 293 Bürgergeldempfänger aus einem Asylherkunftsland wie etwa Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak, Iran, Georgien, Somalia oder Russland.
Etwa 14 Prozent aller Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland beziehen Bürgergeld
Wichtig zur Einordnung: Laut Daten des Statistischen Bundesamts (Stand: 2022) leben in Deutschland inzwischen etwa 17,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, die zwischen 15 und 70 Jahre alt sind. Die Anzahl an Personen in dieser Altersspanne ohne Migrationshintergrund beläuft sich auf rund 41,2 Millionen.
Gemessen am jeweiligen Bevölkerungsanteil heißt das: Von etwa 17,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund beziehen etwa 14 Prozent als erwerbsfähige Leistungsberechtigte Bürgergeld. Bei Personen ohne Migrationshintergrund beläuft sich der Anteil auf vier Prozent.
Asylbewerber erhalten kein Bürgergeld
Asylbewerber bekommen kein Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Das Bundesamt für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärte, dass Berechtigte nach dem Asybewerberleistungsgesetz vom Bürgergeld ausgeschlossen seien. Darunter fallen Personen „deren Asylantrag noch läuft sowie auf Geduldete, deren Asylantrag abgelehnt wurde, deren Abschiebung jedoch ausgesetzt wurde“.
Gleiches gilt im Übrigen auch für Asylbewerber, die mit Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, die Bürgergeld beziehen.
Bei Personen, deren Asylantrag anerkannt worden ist, ändert sich die Leistungsgrundlage bei fortbestehenden Hilfebedürftigkeit. Sie haben einen Anspruch auf Bürgergeld. Sie sind dann anerkannte Geflüchtete und nicht Asylbewerber. Hierzu zählen ebenfalls ukrainische Geflüchtete.
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.