Mieter aufgepasst: Kabel-TV-Kosten bald deutlich günstiger

Befreie dich von den Ausgaben für Kabelfernsehen. Ab dem Jahr 2024 wird das Vorrecht der Nebenkosten aufgehoben.

Wichtig: 2024 fällt das Nebenkostenprivileg weg, Kabel-TV kann gekündigt werden
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Ab dem 1. Juli 2024 wird das sogenannte Nebenkostenprivileg aufgehoben, wodurch die Umlegung der Kosten für Kabel-TV über die Betriebskostenabrechnung nicht mehr erlaubt ist. Es ist ratsam, sich bereits jetzt zu informieren und nach Alternativen zu suchen. Mieter haben die Möglichkeit, entweder einen neuen Vertrag zu unterzeichnen und weiterhin das Kabel-TV zu nutzen oder auf IPTV, Sat-Empfang oder Streaming umzusteigen.

Mieter können wählen

In einem Jahr wird das sogenannte Nebenkostenprivileg auslaufen und vor allem Mieter müssen sich auf neue Zeiten beim Kabel-TV einstellen. Bisher sind viele Mieter gezwungen, für den TV-Anschluss über Kabel über ihre Nebenkosten zu zahlen. Doch ab dem 1. Juli 2024 wird die Entscheidung für den Empfangsweg des Fernsehprogramms vollständig frei sein.

Kabelanbieter bangen um Kunden

Während die Anbieter von Kabelfernsehen besorgt um ihre Kunden sind, erhoffen sich Anbieter von IPTV und Streamingdiensten einen starken Zuwachs an Abonnenten. Einige Kunden könnten sogar eine Satellitenschüssel installieren oder sich ganz auf das Fernsehen verzichten, wenn sie es zuvor nicht genutzt haben und trotzdem dafür zahlen mussten.

Was geschieht jedoch zum Stichtag mit den Verträgen von Mietern und Eigentümergemeinschaften? Der Übergang von der Zeit des Nebenkostenprivilegs zur freien Wahl des TV-Empfangs wird folgendermaßen aussehen:

Mieter müssen Kabel-TV nicht weiter nutzen

Wenn Sie bislang Ihre Kabel-TV-Kosten über die Nebenkosten abgegolten haben und somit keine direkte vertragliche Bindung zum Anbieter hatten, müssen Sie den Anschluss nicht kündigen. Der Netzbetreiber wird höchstwahrscheinlich von sich aus auf Sie zukommen und Ihnen ein Angebot unterbreiten, um eine individuelle Vereinbarung zu erzielen und Sie als Kunden zu halten. Falls Sie jedoch keinen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber unterzeichnen, könnte die entsprechende Buchse bei Ihnen zu Hause verplombt werden. Dies geschieht, um eine Nutzung des Anschlusses durch nichtzahlende Haushalte zu verhindern. Jedoch bleibt die Nutzungsmöglichkeit des Kabelnetzes für andere Dienste wie das Internet davon unbeeinträchtigt.

Die Mehrheit entscheidet bei Wohnungseigentümergemeinschaften

Bei den Kabelanschlüssen von Immobilien mit Eigentümergemeinschaften gestaltet sich die Lage etwas komplexer. Die Gemeinschaft trägt laut Verbraucherzentrale die Verantwortung für den Fortbestand bestehender Verträge mit dem Kabelnetzbetreiber durch einen Mehrheitsbeschluss. Obwohl die Kosten nicht mehr auf Mieter umgelegt werden dürfen und somit nicht mehr von ihnen getragen werden müssen, ist jeder Eigentümer der Gemeinschaft weiterhin verpflichtet, seinen Anteil an den Anschlusskosten zu tragen, wenn er sich für die Fortsetzung des Vertrages entscheidet.

In Mehrfamilienhäusern, in denen sowohl Eigentümer als auch Mieter wohnen, können Meinungsverschiedenheiten aufgrund des Gemeinschaftsvertrags entstehen. Während Wohnungseigentümer von einer Fortsetzung des Vertrags profitieren und mittelfristig im Vergleich zu individuellen Verträgen sparen können, bedeutet ein Anteil am Kabel-Vertrag für reine Vermieter lediglich zusätzliche Kosten ohne Nutzen. Es ist somit möglich, dass Konflikte zwischen den Parteien auftreten.

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