
Neue Grundsicherung ab Juli 2026: So sichern Sie sich die Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Zum 1. Juli 2026 wird aus dem Bürgergeld die neue Grundsicherung – am Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Wohnung ändert sich jedoch zunächst nichts. Für Menschen mit sehr kleinem Einkommen ist entscheidend: Wer bestimmte Sozialleistungen erhält, kann sich weiterhin vollständig befreien, muss dies aber aktiv beantragen. Und auch Haushalte knapp über dem Grundsicherungsniveau haben mit der Härtefallregelung unter Umständen eine Chance auf Entlastung. Der Artikel zeigt, wer ab Juli 2026 anspruchsberechtigt ist, wie die Befreiung beim Beitragsservice funktioniert und warum Fristen und Bewilligungszeiträume genau geprüft werden sollten.




























