GdB 50 und keine EM-Rente: Warum Schwerbehinderung allein nicht reicht
Sie kann kaum noch stehen, nicht mehr heben, keine Treppen ohne Schmerzen. Ihr Ausweis bestätigt: GdB 60, schwerbehindert. Und trotzdem lehnt die Rentenversicherung ihre Erwerbsminderungsrente ab. Der Grund liegt in einem einzigen Satz eines Gutachtens – und der zeigt, wie sehr sich zwei deutsche Behörden bei der gleichen Person widersprechen können. Was Frau K. am Ende doch noch zu ihrem Recht verhalf, lesen Sie hier.
