News zu Rente, Grundsicherung (ehem. Bürgergeld), Schwerbehinderung, Pflege, Soziales und Finanzen – aktuelle Nachrichten auf Bürger & Geld!

Stand:

Autor: Experte:
Neue Grundsicherung und Miete während der Karenzzeit

Neue Grundsicherung ab Juli 2026: Jede dritte Miete zu hoch – jetzt drohen Eigenanteile

Laut einer IAB-Studie vom Februar 2026 übersteigen bei 35 Prozent aller Neuzugänge in die Grundsicherung die Wohnkosten bereits beim Einstieg den kommunalen Richtwert – bei rund sieben Prozent liegt die Miete sogar über dem Anderthalbfachen. Ab dem 1. Juli 2026 gilt genau diese Grenze als neue gesetzliche Obergrenze auch innerhalb der Karenzzeit. Besonders betroffen sind Alleinerziehende, ältere Menschen und Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Mehr Rente durch Freiwilligendienst

Bis zu 6 % mehr Rente: Wie Sie Teilrente, Aufschub und FSJ/BFD clever kombinieren

Rentenbeginn hinausschieben, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) und zusätzlich eine 99‑Prozent‑Teilrente sind eine äußerst starke Kombination: Ein Jahr Aufschub nach Erreichen der Regelaltersgrenze bringt einen dauerhaften Zuschlag von 6 Prozent auf die Rente, während FSJ/BFD Pflichtbeitragszeiten liefern und die 99‑Prozent‑Teilrente ermöglicht, fast die ganze Rente zu beziehen und gleichzeitig weiter Beiträge zu sammeln. So lässt sich die gesetzliche Rente legal „hebeln“, ohne vollständig aus dem Job oder der Sozialversicherung aussteigen zu müssen. Lesen Sie die Einzelheiten in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Eltern im Pflegeheim - Kinder zahlen

Neue Rechtsprechung zum Elternunterhalt: Warum Kinder bis 5.500 Euro netto kaum noch zahlen müssen

Die Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 06.03.2024, Az. 2 UF 1201/23 e) ist ein echter Meilenstein im Elternunterhalt: Der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes wird auf 5.500 Euro netto im Monat angehoben und damit deutlich zugunsten der Kinder verschoben. Für viele Angehörige bedeutet das: Trotz hohem Einkommen kann die Verpflichtung, Elternunterhalt zu zahlen, künftig entfallen oder deutlich geringer ausfallen. Einzelheiten zu dem wegweisenden Urteil hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Rente durch Ehrenamt

Ehrenamt – Punkte für die Rente? Das gilt heute wirklich für Pflege, Freiwilligendienst und Aufwandsentschädigung

Viele Ehrenamtliche hoffen, dass ihr Einsatz die spätere Rente erhöht. Tatsächlich bringen nur bestimmte Tätigkeiten wie häusliche Pflege oder Freiwilligendienste zusätzliche Rentenpunkte, klassisches Ehrenamt im Verein dagegen nicht. Aufwandsentschädigungen sind für Altersrentner meist rentunschädlich, solange sie nur Aufwendungen abgelten. Neue Petitionen verlangen eigene Ehrenamtspunkte für Feuerwehr und THW, doch gesetzliche Regelungen fehlen bislang.

Wohngeld mit Kinderzuschlag kombinieren

Extra-Geld für Familien: So kombinierst man Wohngeld und Kinderzuschlag richtig

Wohngeld und Kinderzuschlag ergeben einen Doppel-Zuschuss für das Familienbudget: Viele Familien lassen jeden Monat viel Geld liegen, weil sie nicht wissen: Wohngeld und Kinderzuschlag kann man gleichzeitig erhalten. Die Kombi kann mehrere hundert Euro pro Monat bringen und helfen, sich über dem finanziellen Niveau der neuen Grundsicherung zu halten. Alle Einzelheiten hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Elterngeld Reform 2027

Neue Elterngeld‑Regeln ab 2027: Kürzere Dauer, mehr Geld, mehr Väter‑Pflicht

Familienministerin Karin Prien will das Basiselterngeld ab November 2027 von 14 auf 12 Monate verkürzen. Die volle Bezugsdauer sollen Paare nur erhalten, wenn sowohl Mutter als auch Vater jeweils mindestens drei Monate Elternzeit nehmen. Gleichzeitig steigt der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen – für Kinder vor dem 1. November 2027 gelten weiterhin die bisherigen Elterngeld‑Regeln.

Rentenalter hoch?

Rente mit 70? Neue Rentenreform 2026 zeigt: Es kommt anders als gedacht

67, 69, 70 oder gar 72 – seit Monaten wird über ein höheres Rentenalter gestritten. Jetzt liegt der offizielle Fahrplan der Bundesregierung auf dem Tisch. Was wirklich geplant ist, überrascht viele – und trifft vor allem eine Generation besonders hart.

Erwerbsminderungsrente und Arbeiten

Nebenjob trotz Erwerbsminderungsrente: Welche Grenzen gelten 2026 bei Stunden und Verdienst

Erwerbsminderungsrente und Arbeiten schließen sich nicht aus – aber es gelten strenge Regeln zu Stunden- und Hinzuverdienstgrenzen, die sich je nach voller oder teilweiser EM-Rente unterscheiden. Wer diese Grenzen dauerhaft überschreitet, riskiert eine Kürzung oder sogar den Verlust der Rente, selbst wenn das Einkommen „offiziell“ unter der Hinzuverdienstgrenze bleibt. Unsere Rentenexperten auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklären die Zusammenhänge in verständlicher Form.

Waisenrente: bis zu welchem Alter wird gezahlt

Waisenrente bis 27? Diese Regeln entscheiden über Ihren Anspruch nach dem 18. Geburtstag

Eine Waisenrente endet nicht zwangsläufig mit dem 18. Geburtstag: Wer zur Schule geht, studiert, eine Ausbildung macht oder einen Freiwilligendienst leistet, kann sie grundsätzlich bis zum 27. Lebensjahr weiter erhalten. Auch bei Behinderung und fehlender eigener Erwerbsfähigkeit ist eine Verlängerung möglich. Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sind ausdrücklich abgesichert, wenn der nächste Schritt geplant ist.

Energieschulden - wann das Jobcenter zahlen muss

Grundsicherungs – Urteil: Wann das Jobcenter Energieschulden Strom / Gas übernehmen muss

Wenn Strom oder Gas gesperrt werden sollen, geht es für Bürgergeld‑Beziehende schnell um die Existenz. Mit dem Beschluss L 18 AS 2586/17 B ER hat das Landessozialgericht Berlin‑Brandenburg die Rechte von Leistungsberechtigten bei Energieschulden deutlich gestärkt. Es konkretisiert, wann das Jobcenter Gasschulden übernehmen muss und wie das Ermessen nach § 22 Abs. 8 SGB II korrekt auszuüben ist. Für die Praxis heißt das: Wer mit Heiz- und Mietkosten in Rückstand gerät, hat bessere Chancen, eine einstweilige Anordnung und ein Darlehen zu erhalten – sofern die Voraussetzungen sorgfältig dargelegt werden.