
BSG stoppt Entzug wegen „Scheinarbeitsverhältnis“: Krankenkasse hebt Versicherung rückwirkend auf
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Krankenkassen können nicht einfach rückwirkend die Versicherung aufheben – selbst nicht bei Verdacht auf Scheinarbeitsverhältnis. Wir zeigen, welche Fehler Gerichte nicht mehr machen dürfen und wie sich Beschäftigte im Familienunternehmen richtig absichern.




























