Unfallrente und Witwenrente: Dieses Urteil kann Ihnen hunderte Euro mehr bringen
Ein Urteil des Landessozialgerichts Baden‑Württemberg stärkt Hinterbliebene: Eine Unfallrente darf in bestimmten Fällen nicht als Einkommen auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden. Wer zusätzlich eine Unfallrente erhält, sollte seine Bescheide prüfen – oft sind höhere Renten, Nachzahlungen oder die Abwehr von Rückforderungen möglich.


