Grundsicherungsgeld ab Juli: So hart trifft Sie die 168,90‑Euro‑Kürzung
Mit dem Grundsicherungsgeld ab 1. Juli 2026 drohen härtere Sanktionen: Bereits die erste Pflichtverletzung kann den Regelbedarf drei Monate lang um 168,90 Euro kürzen. Der Artikel erklärt, was als Pflichtverstoß gilt, wie sich die Kürzung berechnet und welche Rechte Sie bei Sanktionsbescheiden haben.

