
Auslandsrente kann deutsche Rente im Alter mindern – wichtiges Urteil Landessozialgericht!
Das LSG Baden-Württemberg hat 2026 entschieden, dass die slowakische „13. Rente“ auf eine deutsche Altersrente nach dem Fremdrentengesetz angerechnet werden darf. Betroffene mit Auslandsrenten müssen damit rechnen, dass Sonderzahlungen aus dem Herkunftsstaat ihre deutsche Rente mindern und sollten Rentenbescheide sorgfältig prüfen.




























