
Behindertenparkplatz: Parken mit Ausweis ohne Inhaber hat Folgen
Viele denken, der blaue Behindertenparkausweis gilt auch für schnelle Besorgungen ohne die berechtigte Person. Tatsächlich drohen Bußgeld und Abschleppen – und nur in speziellen Konstellationen kommt Strafrecht ins Spiel.




























