Schwerbehinderung – GdB 50 und Krankenkasse: Warum die Zuzahlungsgrenze plötzlich nur noch 1% beträgt
Wer mit einer Schwerbehinderung lebt, kennt die ständigen Zusatzkosten für Medikamente, Hilfsmittel und Therapien. Was viele nicht wissen: Ab einem GdB von 50 sinkt die Belastungsgrenze bei der Krankenkasse spürbar – und auch bei Reha und Langzeittherapien gelten andere Regeln. Wer diese Rechte nicht aktiv einfordert, verschenkt bares Geld.
