
Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge: Wer mit 63 von der 40-Jahre-Sonderregel profitiert
Abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente schon mit 63 statt erst mit 65: Die 40-Jahre-Regel macht es möglich – wenn alle rentenrechtlichen Zeiten korrekt erfasst sind. Der Beitrag zeigt, welche Jahre zählen, wie hoch Abschläge sonst wären und welche Unterlagen beim Antrag wirklich nötig sind.




























