
Doppelbesteuerung der Rente: Vorläufigkeitsvermerk weg – was tun?
Seit dem 10. März 2025 enthalten neue Steuerbescheide keinen Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung mehr – mögliche Doppelbesteuerung müssen Rentner jetzt selbst per Einspruch sichern. Obwohl das Bundesfinanzministerium die Rentenbesteuerung nach Gutachten und BFH-Urteilen grundsätzlich für verfassungsgemäß hält, bleiben Einzelfallrisiken vor allem für bestimmte Jahrgänge und Erwerbsbiografien. Wer Verdacht schöpft, sollte Bescheide prüfen, Fristen beachten und eine individuelle Berechnung vornehmen lassen.




























