Wohngeld trotz Unterhaltsvorschuss: Was Alleinerziehende jetzt zur Anrechnung wissen müssen
Unterhaltsvorschuss wird beim Wohngeld als Haushaltseinkommen zu 100% angerechnet, während Kindergeld außen vor bleibt. Der Unterhaltsvorschuss beträgt 2026 zwischen 227 und 394 Euro je nach Kindesalter. Die Kombination beider Leistungen ist möglich, mindert aber den Wohngeldanspruch erheblich.