
Rente nach 45 Beitragsjahren: Was 2026 gilt, was sich mit der Rentenreform ändern soll
Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf 2026 vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen – für Jahrgang 1963 jedoch erst mit 64 Jahren und 10 Monaten, für Jahrgänge ab 1964 einheitlich mit 65 Jahren. Eine Rentenkommission diskutiert aktuell einen Reformvorschlag, der das Renteneintrittsalter vollständig durch eine feste Beitragsjahrzahl ersetzen würde – mit Chancen für Früheinsteiger, aber Risiken für Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien.




























