Eine spezielle Gruppe von Rentnern wird erneut mit einer finanziellen Unterstützung bedacht. Um zu erfahren, wer von der Auszahlung in Höhe von 419 Euro Gebrauch machen darf und wer nicht, finden sich weiterführende Informationen hier. Angesichts der alltäglichen Herausforderungen, wie Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten, sind Geschenke, Prämien und Gutscheine besonders willkommen. Der Staat hat in diesem Zusammenhang erneut beschlossen, eine bestimmte Gruppe von Rentnern zu fördern. Rentner gehören zu den Personen, die nur begrenzt finanzielle Ressourcen zur Verfügung haben. Insbesondere die ältere Generation benötigt häufig viel Geld für Medikamente und medizinische Versorgung. Auch alltägliche Hilfen können ins Geld gehen. Aus diesem Grund können Rentner nun zusätzlich bis zu 419 Euro im Monat erhalten.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Diese Förderung ist ein Zusatz, der zusammen mit Ihrer gesetzlichen Rente ausgezahlt wird und in Ihrem Rentenbescheid erscheint. Wie jedoch erhalten Sie diesen zusätzlichen Betrag? Es gibt bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen.
Um Anspruch auf die Grundrente zu haben, sind mindestens 33 Rentenzeiten, im optimalen Fall sogar 35, nachzuweisen. Diese Zeiten umfassen unter anderem Pflichtbeiträge aus beruflicher Tätigkeit, aber auch Pflege- oder Kindererziehungszeiten können berücksichtigt werden. Auch Zeiten, in denen Leistungen aufgrund von Krankheit oder Rehabilitation in Anspruch genommen wurden, können einbezogen werden.
Es ist von großer Wichtigkeit, dass die von Ihnen erbrachte Arbeit während Ihrer beruflichen Laufbahn bestimmten Richtlinien entspricht. Der Verdienst sollte mindestens 30 Prozent des durchschnittlichen Einkommens betragen und darf nicht höher als 80 Prozent sein. Es ist hierbei zu beachten, dass das Durchschnittseinkommen jährlich variieren kann. Für das Jahr 2023 liegt es bei einem Bruttoeinkommen von 42.000 Euro.
Wie hoch darf meine Rente sein, um die volle Grundrente zu bekommen?
Es ist von großer Bedeutung, bei der Ermittlung der Grundrente die Einkommensprüfung nicht außer Acht zu lassen. Dies liegt daran, dass das Einkommen bei der Berechnung des Zuschlags berücksichtigt wird, wodurch nur Rentner den vollen Betrag erhalten, die als Alleinstehende ein Monatseinkommen von höchstens 1250 Euro oder als Ehepaar von höchstens 1950 Euro haben. Sollte das Einkommen darüber liegen, wird es von der Deutschen Rentenversicherung zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Bei einem Monatseinkommen von 1600 Euro oder höher – bei Ehepaaren 2.300 Euro – wird es sogar zu 100 Prozent auf den Zuschlag angerechnet. Zum Einkommen zählen die eigene Rente und weitere zu versteuernde Einkünfte. Entscheidend ist dabei das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres, also 2021 im Jahr 2023.
Gibt es weitere Entlastungen, für Rentner in 2023?
Es existieren diverse Formen von Zuschüssen, die Ihnen eventuell zur Verfügung stehen könnten: Wohngeld Plus, Grundrente, Grundsicherung, Freibetrag, Lastenzuschuss, Wohngeld für das Pflegeheim und Eigenteil im Pflegeheim. Durch diese unterschiedlichen Arten der Unterstützung kann Ihr Einkommen zusätzlich aufgestockt werden und Ihnen dabei helfen, Ihren Lebensstandard zu erhalten oder gar zu steigern. Es ist empfehlenswert, sämtliche Vorzüge, die Ihnen gewährt werden, bestmöglich auszunutzen.