Freiwillige Rentenbeiträge bis Ende März 2025 einzahlen: Chancen und Vorteile

Nutzen Sie die Chance, Ihre Altersvorsorge zu stärken! Freiwillige Rentenbeiträge können bis Ende März 2025 für das Jahr 2024 eingezahlt werden. Erfahren Sie mehr über die Vorteile und wie Sie von ihnen profitieren können.

Rentnerehepaar liest Brief

Die Frist für die Einzahlung von freiwilligen Rentenbeiträgen für das Jahr 2024 läuft am 31. März 2025 ab. Wer noch die Möglichkeit nutzen möchte, seine Altersvorsorge zu stärken, sollte schnell handeln. In diesem Artikel auf Bürger & Geld werden wir die Vorteile und Chancen der freiwilligen Rentenbeiträge beleuchten und erklären, warum es sich lohnt, bis Ende März 2025 einzuzahlen.

Warum freiwillige Rentenbeiträge sinnvoll sind

Mann steckt Geld in Sparschwein
Bildquelle: Canva

Wer für das letzte Jahr noch freiwillig in die Rentenkassen einzahlen möchte, muss dies bis Ende März 2025 tun – dann läuft die Frist ab!

Freiwillige Rentenbeiträge bieten drei große Vorteile:

Rentenanspruch sichern: Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann ein Rentenanspruch begründet oder gestärkt werden. Besonders für Personen, die die erforderliche Mindestversicherungszeit knapp nicht erfüllen, ist dies eine gute Gelegenheit, einen lebenslangen Rentenanspruch zu sichern.

Flexibilität bei der Beitragshöhe: Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann individuell gewählt werden. Der Mindestbeitrag liegt im Jahr 2025 bei 103,42 Euro pro Monat, während der Höchstbeitrag 1.497,30 Euro beträgt. Der Regelbeitrag liegt bei 696,57 Euro.

Für 2024 gelten niedrigere Summen. So kann derzeit noch mit weniger Geld ein voller Rentenpunkt für das letzte Jahr erworben werden.

Steuerliche Absetzbarkeit: Freiwillige Rentenbeiträge sind als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Im Jahr 2025 können Einzelveranlagte bis zu 29.344 Euro und Zusammenveranlagte bis zu 58.688 Euro absetzen.

Wer kann freiwillige Rentenbeiträge zahlen?

Freiwillige Rentenbeiträge können von allen Personen gezahlt werden, die

  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
  • mindestens 16 Jahre alt sind und
  • nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Dies gilt auch für Deutsche im Ausland.

Frist und Zahlungsweise

Die Frist für die Einzahlung von freiwilligen Beiträgen für das Jahr 2024 endet am 31. März 2025. Die Zahlung kann ansonsten monatlich oder in einer Summe für das gesamte Jahr erfolgen. Rückwirkend für das Jahr 2024 können Beiträge allerdings nur noch bis Ende März 2025 eingezahlt werden.

Fazit: Argumente für freiwillige Rentenbeiträge

Die Einzahlung von freiwilligen Rentenbeiträgen bis Ende März 2025 bietet eine gute Gelegenheit, die Altersvorsorge zu stärken und den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern. Durch die Flexibilität bei der Beitragshöhe und die steuerliche Absetzbarkeit sind diese Beiträge besonders attraktiv für Selbstständige und Personen mit Versicherungslücken.

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

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