Grundrente 2025: Neue Einkommensgrenzen und Freibeträge bringen mehr Geld

Die Grundrente oder besser: der Grundrentenzuschlag ist keine eigenständige Rente. Er wirkt sich auf die Berechnung der individuellen Altersrente aus. Einkommen wird angerechnet, doch die Einkommensgrenzen sind 2025 angehoben worden. Hier die aktuelle Werte in unserem ARtikel!

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Die Grundrente soll Menschen mit geringem Einkommen, also geringer Rente, im Alter besser unterstützen. Für das Jahr 2025 wurden die Einkommensgrenzen und Freibeträge im Rahmen dieser Grundrente angepasst. Das ist für viele Rentner von Bedeutung.

Hier auf Bürger & Geld erfahren Sie alles Wichtige zu den neuen Regelungen!

Vorab: Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist keine eigene Rentenart oder eigene Rente, sonder sie ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente in Deutschland, der seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Sie zielt darauf ab, Menschen mit geringem Einkommen im Alter besser abzusichern, die lange gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Wichtige Merkmale der Grundrente sind:

  1. Sie ist keine eigenständige Rente, sondern ein individueller Zuschlag zur bestehenden Rente
  2. Voraussetzungen für den Erhalt sind:
    • Mindestens 33 Jahre Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung
    • Ein Durchschnittseinkommen während des Berufslebens von weniger als 80% des Durchschnittsverdienstes
  3. Die Höhe des Zuschlags:
    • Beträgt im Durchschnitt etwa 92 Euro pro Monat
    • Der maximale Zuschlag liegt bei etwa 480 Euro
    • Die genaue Höhe wird individuell berechnet und hängt von der Versicherungsbiografie ab.
  4. Im Gegensatz zur Grundsicherung im Alter erfolgt keine Bedürftigkeitsprüfung, sondern eine Einkommensprüfung.
  5. Eine separate Beantragung ist nicht erforderlich; die Prüfung erfolgt automatisch durch die Rentenversicherung.

Die Grundrente soll sicherstellen, dass Menschen, die jahrzehntelang zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben, im Alter eine Rente über dem Niveau der Grundsicherung erhalten. Sie ist somit eine Anerkennung der Lebensleistung langjährig Versicherter mit unterdurchschnittlichem Einkommen.

Höhere Einkommensfreibeträge 2025 bei der Grundrente

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue, höhere Freibeträge für die Grundrente:

  • Alleinstehende: 1.4378 Euro (vorher 1.375 Euro)
  • Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften: 2.243 Euro (vorher 2.145 Euro)

Diese Erhöhung bedeutet, dass Rentner mit Einkommen bis zu diesen Grenzen den vollen Grundrentenzuschlag erhalten, ohne Kürzungen befürchten zu müssen.

Übersteigt das Einkommen die genannten Freibeträge, kommt es zu einer teilweisen Anrechnung:

  • Bei Einkommen zwischen 1.438 Euro und 1.839 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.243 Euro und 2.645 Euro (Paare) werden 60% des übersteigenden Betrags angerechnet.
  • Liegt das Einkommen über 1.839 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.645 Euro (Paare), wird der darüber liegende Teil zu 100% angerechnet.

Welches Einkommen wird bei der Grundrente angerechnet?

Für die Berechnung der Grundrente 2025 wird das Einkommen aus dem Jahr 2022 herangezoge. Zu den angerechneten Einkünften zählen:

  • Gehälter aus Nebentätigkeiten
  • Mieteinnahmen
  • Kapitaleinkünfte
  • Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Nicht angerechnet werden steuerfreie Einkünfte wie Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld.

Wem kommt die Erhöhung der Einkommensfreibeträge 2025 zugute?

Die Erhöhung der Freibeträge kommt besonders Rentnern mit geringem Einkommen zugute. Sie können nun etwas mehr verdienen, ohne Kürzungen bei der Grundrente hinnehmen zu müssen. Allerdings kann es für einige Rentner, deren Einkommen die neuen Grenzen übersteigt, zu Kürzungen oder sogar zum Verlust des Grundrentenzuschlags kommen.

Die Anpassung der Einkommensgrenzen für die Grundrente 2025 bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Während Rentner mit niedrigem Einkommen profitieren, müssen jene mit höheren Einkünften möglicherweise mit Kürzungen rechnen. Es ist ratsam, die eigene finanzielle Situation im Blick zu behalten und gegebenenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Auswirkungen der neuen Regelungen individuell einschätzen zu können.

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