Viele Rentner mit nur geringer Rente erhälten ergänzend die Grundsicherung im Alter, auch bekannt als “Grundsicherung für alte Menschen” oder “SGB XII”. Sie unterstützt Menschen mit geringem Einkommen im Alter finanziell und ist das Pendant zum Bürgergeld, das an erwerbsfähige Menschen im entsprechenden Alter gezahlt wird, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.
Die Grundsicherung im Alter ist also quasi die staatlich Rente für Menschen ohne Rente oder mit nur geringer Rente.
Das Problem: steigt die Rente, sinkt die Grundsicherung im Alter. Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 wird also für aufstockende Rentner gestrichen!
Die Hintergründe erfahren Sie in unserem Beitrag.
Verrechnung der Rentenerhöhung 2024 mit der Grundsicherung im Alter
Wer als Rentner Anspruch auf die Grundsicherung im Alter hat, muss sich darauf einstellen, dass die Rentenerhöhung vom 1. Juli 2024 verpufft. Die Rentenerhöhung wird mit der Grundsicherung im Alter verrechnet. Steigt die Rente aufgrund der Erhöhung, so sinkt der Anspruch auf Grundsicherung entsprechend. Die Rentenerhöhung bleibt somit nicht im Portemonnaie des Rentners oder der Rentnerin.
Grundsicherung im Alter: wer hat Anspruch?
Die Grundsicherung im Alter wird nicht zum 1. Juli 2024 erhöht! Warum nicht? Das lesen Sie hier!
Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben alle Personen, die:
- Die Regelaltersgrenze erreicht haben oder
- Dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.
Die Regelaltersgrenze liegt aktuell bei 66 Jahren und vier Monatenund wird bis zum Jahr 2029 stufenweise auf 67 Jahre angehoben.
Voraussetzungen für die Alters-Grundsicherung
Um Grundsicherung im Alter zu erhalten, müssen neben dem Alter oder der Erwerbsminderung weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bedürftigkeit: Das Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person muss nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken.
- Aufenthaltsrecht: Die Person muss ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
- Kooperationsbereitschaft: Die Person muss bei der Aufklärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse mitwirken.
Höhe der Grundsicherung im Alter
Die Höhe der Grundsicherung im Alter ist abhängig vom individuellen Bedarf der Person. Der Regelbedarf deckt die Kosten für Unterkunft, Heizung, Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Gesundheit ab. Darüber hinaus können weitere Leistungen gewährt werden, beispielsweise Kranken- und Pflegeversicherungskosten.
Keine Erhöhung der Grundsicherung im Alter zum 1. Juli 2024
Die Grundsicherung im Alter wird nicht zum 1. Juli 2024 an die Preisentwicklung und Gehaltsentwicklung angepasst. Es handelt sich keine Rente der Rentenversicherung.
Dennoch wird auch die Grundsicherung im Alter an die Preisentwicklung, also die Inflation angepasst. Das erfolgt jedoch zusammen mit der Bürgergeld Erhöhung zum 1. Januar eines jeden Jahre.
Wie beantrage ich Grundsicherung im Alter?
Die Grundsicherung im Alter wird beim zuständigen Sozialamt beantragt. Das Sozialamt prüft die Voraussetzungen und bewilligt die Leistung gegebenenfalls.
Zusammenfassung zu: Keine Rentenerhöhung bei der Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung im Alter ist keine Rente: Die Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung und kein Ersatz für die Altersrente. Deshalb gibt es auch keine Rentenerhöhung für die Grundsicherung.
- Rentenerhöhung wird verrechnet: Erhöht sich die Rente, so sinkt die Grundsicherung im Alter. Die Rentenerhöhung bleibt für Bezieher von Grundsicherungsleistungen somit wirkungslos!
- Vermögen: Bei der Prüfung der Bedürftigkeit wird auch das Vermögen der antragstellenden Person berücksichtigt.
- Hinzuverdienst: Grundsätzlich ist es möglich, neben der Grundsicherung im Alter hinzuzuverdienen. Das Einkommen wird jedoch auf die Leistung angerechnet.
- Beratung: Bei Fragen zur Grundsicherung im Alter können sich Ratsuchende an die örtlichen Sozialämter oder an Beratungsstellen wie den Sozialverband Deutschland (SoVD) oder den Caritasverband wenden.